Gemeinderat
Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde nach seiner freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Anträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, ist er nicht gebunden. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, für die der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, oder die der Gemeinderat dem Bürgermeister übertragen hat (durch die Hauptsatzung). Damit kommen dem Gemeinderat generelle und umfassende Befugnisse zu. Die Zuständigkeiten des Bürgermeisters sind einzeln festgelegt. In Angelegenheiten der laufenden Verwaltung ist dem Bürgermeister ein weites, allgemein umrissenes Aufgabengebiet zugewiesen. Außerdem entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten. Teilzuständigkeiten sind insoweit durch die Hauptsatzung auf den den Bürgermeister übertragen. Die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewußt ausüben. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen. Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner so lange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet.
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 9 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates.
Zu den Mitglieder des Verwaltungsausschusses
Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1.1 Personal, allgemeine Verwaltung,
1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich sämtlicher Abgaben
1.3 Schulen und Kindergärten,
1.4 Soziales und Kultur,
1.5 Gesundheitswesen,
1.6 Märkte
1.7 Verwaltung der Liegenschaften der Stadt einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.
In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungsausschuss über:
2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 und von Arbeitnehmern in den Entgeltgruppen 9 und 10, soweit es sich nicht um Aushilfs-
kräfte handelt,
2.2 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen von mehr als 7.000,-- €, aber nicht mehr als 20.000,-- € im Einzelfall,
2.3 die Stundung von Forderungen von mehr als 18 Monaten in unbeschränkter Höhe,
2.4 den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 75.000,-- € beträgt.
2.5 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 60.000,-- €, aber nicht mehr als 300.000,--
€ im Einzelfall,
2.6 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Mietwert oder Pachtwert von mehr als 6.000,-- €, aber nicht mehr als 12.000,-- €.
2.7 die Veräußerung von beweglichem Vermögen im Wert von mehr als 30.000,-- €, aber nicht mehr als 300.000,-- € im Einzelfall.
Ausschuss für Umwelt und Technik
Der Ausschuss für Umwelt und Technik besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 9 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates.
Zu den Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik
Der Geschäftskreis des Ausschusses für Umwelt und Technik umfasst folgende Aufgabengebiete:
1.1 Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
1.2 Ver- und Entsorgung,
1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark,
1.4 Verkehrswesen,
1.5 Feuerlöschwesen und Zivilschutz,
1.6 Friedhofs- und Bestattungswesen,
1.7 technische Verwaltung städtischer Gebäude,
1.8 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,
1.9 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.
In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Technik über:
2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über
2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. BauGB),
2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB),
2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes (§§ 33 BauGB),
2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 34 BauGB),
2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), wenn in den Fällen 2.1.1 bis 2.1.5 die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist,
2.2 die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen nach § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg - LBO,
2.3 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die
Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 200.000,-- € im Einzelfall,
2.4 planerische Leistungen und Gutachten bei voraussichtlichen Honorarkosten von nicht mehr als 100.000,-- € im Einzelfall, soweit nicht Nr. 2.3, 2.5 Anträge auf Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige Untersagung gemäß § 15 BauGB,
2.6 die Erteilung von Genehmigungen und die Entscheidung über allgemein erteilte Genehmigungen nach § 144 BauGB
Kindergartenausschuss
Vorsitzender: Bürgermeister Sebastian Kurz
Mitglieder aus dem Gemeinderat: Matthias Auch, Danny Bubeck, Marc Bubeck, Jürgen Steck, Eva Sturm
Weitere Vertreter:
- Gesamtelternbeirat Kita
- Tageselternverein e.V.
- BruderhausDiakonie Stiftung Gustav Werner, Waldkindergarten
- Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik und Waldorfkindergarten
- Evang. Kirchengemeinde Aich-Neuenhaus
- Evang. Kirchengemeinde Grötzingen