Musikausbildung
Musikausbildung- umfassend und kompetent. Die Musikschule Neckartailfingen ist eine wichtige Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche. Auch Erwachsene können unser Angebot nutzen, sofern es die Unterrichtskapazität zulässt.
Die Musikschule Neckartailfingen übernimmt vielfältige musik-pädagogische Aufgaben im außerschulischen Bereich:
- die Vermittlung einer umfassenden musikalischen Grundausbildung
- die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren
- die Begabtenauslese und Begabtenförderung
- die vorberufliche musikalische Fachausbildung
Zur Zeit unterrichten 25 qualifizierte Lehrkräfte rund 700 Musikschüler in folgenden Gemeinden unseres Einzugsgebietes:
- Aichtal mit den Stadtteilen Aich, Grötzingen und Neuenhaus
- Altdorf
- Altenriet
- Bempflingen
- Neckartailfingen
- Neckartenzlingen
- Schlaitdorf
Mitglied im VDM
Die Musikschule Neckartailfingen ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VDM), der praxisgerechte Rahmenpläne und einen umfassenden Strukturplan erarbeitet hat. Im VDM sind bundesweit über 1000 Musikschulen organisiert. Darüber hinaus bestehen über die Europäische Musikschulunion fruchtbare Verbindungen zu Musikschulvertretern aus 15 Ländern - ein lebendiges Kommunikationsnetz, durch das auch unsere Schüler profitieren.
Der Lehraufbauplan
Der Lehrplan wird allen Altersstufen der Musikschüler gerecht und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Grundstufe
Musikalische Früherziehung oder thythmisch-musikalische Erziehung als Vorschulunterricht.
Unter-, Mittel- und Oberstufe
Unterricht im instrumentalen oder vokalen Hauptfach, begleitet von Ergänzungsfächern.
Folgende Fächer werden unterrichtet:
- Violine, Viola, Violoncello
- Gitarre, Mandoline
- Klavier, Sologesang
- Blockflöte, Querflöte
- Fagott
- Klarinette, Saxophon
- Trompete
- Posaune, Waldhorn
- Tenorhorn, Bariton, Tuba
- Schlagzeug
Ergänzungsfächer
Blockflötenspielkreis, Gitarrenspielkreis, Streichorchester, Blasorchester, Kammermusikgruppen und sonstige Ensembles. Die Teilnahme an Ergänzungsfächern ist auch ohne Instrumentalunterricht möglich. Die Orchester und Ensembles sind wichtige Bestandteile des Musikschulunterrichts. Das gemeinsame Musizieren fördert die Lust am täglichen Üben und weckt den Sinn für musikalische Zusammenhänge. Die Einteilung zum Ergänzungsfach regelt der Schulleiter in Zusammenarbeit mit dem Fachlehrer, wobei dem Ausbildungsstand der Schüler Rechnung getragen wird.
Beratung
Schulleiter und Fachlehrer stehen gerne für eine persönliche Beratung und Auskünfte zur Verfügung
Der Unterricht und die Anmeldungen - Schulordnung
Das Schuljahr
Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauf folgenden Jahres. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinen Schulen ist auch für die Musikschule verbindlich.
Unterrichtseinheiten
Beim Instrumental-Unterricht kann zwischen Unterrichtseinheiten von 45 Minuten (= eine Unterrichtsstunde) und 30 Minuten gewählt werden. Der Unterricht wird als Einzel- oder Gruppenunterricht angeboten. Im Fach "Musikalische Früherziehung" werden 45 oder 60 Minuten pro Woche unterrichtet, je nach Alter der Kinder. Von den Musikschülern wird erwartet, dass sie pünktlich und regelmäßig zu den Unterrichtsstunden erscheinen, da sonst der Unterrichtsablauf in Frage gestellt ist. Bei unvermeidbaren Versäumnissen wird um Abgabe einer Entschuldigung gebeten.
Anmeldung
Die Anmeldung kann in der Regel nur zum Semesterbeginn erfolgen (1. Oktober für das Wintersemester, 1. April für das Sommersemester), und ist auf den Anmeldevordrucken rechtzeitig durch den gesetzlichen Vertreter des Schülers vorzunehmen. Mit der Anmeldung werden die für den Besuch der Musikschule bestehenden Bedingungen anerkannt. Bei der Wahl des Hauptfach-instrumentes werden die Erziehungsberechtigten durch den Schulleiter und die Lehrer beraten. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter, wobei der Termin der Anmeldung zu berücksichtigen ist.
Um- und Abmeldungen
können grundsätzlich nur zum 31. März und 30. September erfolgen. Sie müssen einen Monat vorher schriftlich bei der Musikschule eingehen. Abmeldungen während des Schuljahres sind nur in Ausnahmefällen, z.B. wegen Wegzug oder längerer Krankheit möglich. Wird nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich das Unterrichtsverhältnis stillschweigend um ein weiteres Semester.
Lernmittel
für den Unterricht (Instrumente, Noten usw.) müssen von den Schülern, bzw. deren Erziehungsberechtigten selbst beschafft werden. Leihinstrumente können - so weit vorhanden - gegen eine Leihgebür den Schülern überlassen werden.
Elterninformationen
Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, sich von Zeit zu Zeit beim Musiklehrer über den Leistungsstand des Schülers zu erkundigen. In den Vorstufenfächern werden die Eltern immer wieder zu "offenen Stunden" eingeladen.
Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Musikschule Neckartailfingen e.V. Sie werden als Jahresrechnung zu Beginn des Schuljahres (1. Okt.) erstellt und jeweils zu Beginn des Semesters zur Zahlung fällig (1. April und 1. Okt.).
Ermäßigungen
Geschwisterermäßigung wird gewährt. Die Sätze sind aus der jeweils gültigen Gebührenordnung ersichtlich. In sozialen Härtefällen ist auf Antrag eine Gebührenermäßigung möglich.
Unterrichtsausfall
Durch Verhinderung oder Krankheit der Lehrkräfte ausgefallene Unterrichtsstunden werden so weit als möglich nachgeholt oder am Ende des Semesters bei der Abrechnung gutgeschrieben. Eine Gutschrift erfolgt jedoch nur, wenn der Unterricht mehr als zwei Mal im Semester wegen Erkrankung ausgefallen ist.
Sonstiges
Vereinbarungen mit den Lehrern haben keine Rechtskraft. Ausschluss aus der Musikschule erfolgt nur aus begründetem Anlass und in Verbidung mit der Schulleitung.