Bekanntgabe der in der Sitzung am 19.7.2023 gefassten öffentlichen Beschlüsse
TOP 3
Stadtentwicklung: Traube/Krone Areal in Aichtal-Neuenhaus – Vorstellung der Standortanalyse und der Konzeptentwürfe für die Projektentwicklung
- Die Standortanalyse im Rahmen der Projektentwicklung des „Traube/Krone Areal“ in Aichtal-Neuenhaus wird zur Kenntnis genommen.
- Der Konzeptentwurf für die Bebauung der Fläche wird grundsätzlich weiterverfolgt. Die Alternativplanung wird verworfen. Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, deren Ergebnisse in das Konzept einfließen
TOP 4
Stadtentwicklung: Realisierungswettbewerb „Campus Weiherbach“, Vorstellung und Billigung der Auslobungsunterlagen
- Der Inhalt der Auslobungsunterlagen des Realisierungswettbewerbs „Bildungscampus Weiherbach“ wird nicht gebilligt.
TOP 5
Stadtentwicklung: Vorstellung der städtebaulichen Entwürfe für den Bereich Hindenburgplatz bis Rathaus in Aichtal-Grötzingen
Die Vorstellung der städtebaulichen Visionen zur Neugestaltung des Hindenburgplatzes und dessen Umfeldes in Aichtal-Grötzingen werden zur Kenntnis genommen und deren Umsetzung in der unmittelbaren und mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Es wird eine Bürgerinformation und -beteiligung durchgeführt. Die Anregungen des Gemeinderates und der Bürgerschaft zu den Entwürfen werden in die weitere Planung eingearbeitet, bzw. berücksichtigt. Es erfolgt außerdem eine Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik.
Für das Haushaltsjahr 2024 werden Finanzmittel für die Entwurfsplanung „Hindenburgplatz“ und für die Umgestaltung dieses Bereichs eingeplant.
TOP 6
Stadtentwicklung – Ausnahme von der Veränderungssperre für das Bauvorhaben Silcherstraße 5 in Aichtal-Neuenhaus
Der Ausnahme von der Veränderungssperre für das Bauvorhaben Neubau von zwei Doppelhaushälften, Silcherstraße 5 in Aichtal-Neuenhaus, wird zugestimmt. Grundlage für diese Entscheidung sind die Entwurfsunterlagen des Planungsbüros Rostan vom 06.07.2023.
TOP 7
Freiwillige Feuerwehr Aichtal – Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Konkretisierung des Standortes des zukünftigen Feuerwehrhauses
- Die Standortvariante 1 des Büro KPLan wird als Vorrangvariante weiterverfolgt. Die Standortvarianten 2 und 3 werden parallel als weitere Optionen gehandelt. Die entsprechenden Schritte zur Schaffung des Planungsrechts im Bereich Standortvariante 1 sind von der Verwaltung in die Wege zu leiten. Die Grunderwerbsverhandlungen sind aufzunehmen.
- Die Freiwillige Feuerwehr Aichtal und die Stadtverwaltung werden beauftragt, einen Prozess zu initiieren, der als Zieldefinition die Zusammenlegung der bestehenden Einsatzabteilungen mit Fertigstellung der neuen Feuerwache an diesem Standort beinhaltet. Mit dem Bezug des neuen Komplexes werden die vorhandenen Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Aichtal einer nachhaltigen Weiterverwendung zugeführt.
TOP 8
Sachzuwendung zur Mitarbeiterbindung
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Geburtstagsbeitrags von 60 Euro als Sachzuwendung zur Mitarbeiterbindung ab dem 01.01.2024. Die Sachzuwendung ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte und wird auf die „Stadt Aichtal MasterCard“ gebucht. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Haushaltsplan 2024 und fortfolgende Haushaltspläne aufgenommen.
TOP 9
Zustimmung zur Annahme von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
Der Annahme der aufgeführten Spenden des ersten Halbjahres 2023 wird zugestimmt.
TOP 10
9. Änderung Bebauungsplan „Schönblicksiedlung“ in Aichtal-Grötzingen – Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs
- Der Bebauungsplan „Schönblicksiedlung“, rechtskräftig seit 20.08.1971, wird im Verfahren nach § 13a BauGB für die Innenentwicklung geändert. Die Bezeichnung der Planänderung lautet „Schönblicksiedlung - 9. Änderung“.
Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der zeichnerische Teil des Planentwurfes in der Fassung vom 11.07.2023. - Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.
- Der Planentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Schönblicksiedlung - 9. Änderung“ in der Fassung vom 11.07.2023 wird gebilligt.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Planauslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.