Aktuelles: Stadt Aichtal

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Platz für Geflüchtete geht aus

Artikel vom 24.09.2022

Die Stadt Aichtal ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, noch in diesem Jahr 72 Flüchtlinge aus der Ukraine und 10 Asylbewerber aufzunehmen.

Nach aktuellem Stand müssen im Jahr 2023 mindestens weitere 23 Asylbewerber aufgenommen werden. Bisher sind in Aichtal 65 Asylbewerber und 36 Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht. Die Zahl der Personen, die untergebracht werden müssen, wird also bis zum Jahresende stark ansteigen.

„Wir stehen wie viele andere Kommunen vor einer enormen Herausforderung, wie wir sie in der Vergangenheit nicht erlebt haben – auch nicht 2015 oder 2016“, sagt Bürgermeister Sebastian Kurz. Die Stadtverwaltung sucht nach wie vor dringend nach Zimmern, Wohnungen und Häusern. Die Mietzahlung erhalten die Vermieter direkt von der Stadt.

Wenig Verständnis hat der Bürgermeister für leer stehenden Wohnraum. „Wir stellen fest, dass viele Wohnungen und Häuser teilweise seit Monaten oder gar Jahren leer sind und dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen.“ Im absoluten Notfall müssen Hallen zur Verfügung gestellt werden. „Aber das ist sowohl für die Sporttreibenden als auch für die Geflüchteten die denkbar schlechteste Lösung“, so Kurz.

Alle verfügbaren städtischen Wohngebäude werden in den kommenden Wochen mit Flüchtlingen belegt werden. Mitarbeiter der Stadtverwaltung arbeiten seit Wochen an der Belastungsgrenze. In Anbetracht der Energiekrise möchte Kurz eine Belegung von Hallen so lange wie möglich vermeiden. Denn die Stadt Aichtal hat im Fall eines Blackouts vorgesehen, die städtischen Hallen als Notunterkünfte und Wärmehallen für die Bevölkerung einzurichten.

Maximal sechs Monate lang liegt die Verantwortung für die Geflüchteten beim Landkreis, dann sind die Kommunen bei der sogenannten Anschlussunterbringung gefragt. Die Anschlussunterbringung in den Kommunen dauert so lange, bis die betreffende Person ausreist, abgeschoben wird oder die Voraussetzung für eine Umverteilung oder für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt oder eine private Wohnung gefunden ist. „In der Realität hat sich jedoch gezeigt, dass eine freiwillige Ausreise in den allerwenigsten Fällen erfolgt. Auch zu Abschiebungen kommt es nur in Einzelfällen“, so Kurz. Und die Anmietung einer privaten Wohnung scheitere oftmals an den derzeit hohen Mieten und Nebenkosten. Die Unterbringung im Rahmen der gemeindlichen Anschlussunterbringung kann somit viele Jahre dauern.