Aktuelles: Stadt Aichtal

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Aus dem Gemeinderat vom 25.10.2023

Artikel vom 30.10.2023

(zal) Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 25.10.2023 fand eine Bürgerfragestunde statt, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde. Auch nichtöffentliche Beschlüsse gab es keine bekanntzugeben. Die Sitzung wurde aufgrund Verhinderung des Bürgermeisters vom stellvertretenden Bürgermeister Jürgen Steck geleitet. Gleich zu Beginn wurde der Tagesordnungspunkt Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen aufgrund weiteren Klärungsbedarfs zwischen den beteiligten Kommunen auf eine spätere Sitzung verschoben.

Stadtentwicklung Traube/Krone Areal

Der Planungsprozess zur Realisierung des „Traube/Krone Areals“ in Aichtal-Neuenhaus stellt ein bedeutendes städtebauliches Projekt dar. Das Gebiet, das sich südlich an den Bereich um die evangelische Kirche anschließt, soll städtebaulich komplett neu geordnet werden, um im Zuge der Projektentwicklung von einem privatwirtschaftlich tätigen Investor realisiert zu werden. Das Konzept, das Vorgaben zur späteren Nutzung und der Gestalt der Neubebauung enthält, wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in der Vergangenheit vorgestellt. Unter anderem sollen sich die Themenfelder „Wohnen – Gastronomie – Einzelhandel – Soziales“ in dem Projekt wiederfinden.

Das Büro STEG aus Stuttgart ist mit der Projektentwicklung beauftragt. Bei diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeisterstellvertreter Steck deshalb die Vertreterin des Planungsbüros, Sonja Liebscher.

Sie zeigte anhand einer Computerpräsentation die Konzeptplanung auf. So sind verschiedene Wohnungsgrößen und barrierefreie Zugänge geplant, ebenso wie eine Tiefgarage und Außenstellplätze. Die Gaststätte Waldhorn soll wiederbelebt und die Marktsituation aufgegriffen werden. Es sollen kurze Wege geschaffen werden, deshalb entschied man sich für die Wiederbelebung des alten Weges zur Silcherstraße. Die Gaststätte wird, so Liebscher, wegen des Immissionsschutzes eine Herausforderung werden. Hier müssen strenge Lärmwerte eingehalten werden. Außerdem möchte man nun noch eine weitere Wohnform planen, nämlich Mikroappartements.

Liebscher zeigte den aktuellen Projektstand auf. So wurde beispielsweise ein Vermessungsbüro zur Erfassung der Höhenentwicklung beauftragt, ebenso ein Gutachten für die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse. Es gibt dort Büsche, Hecken und Scheunen und damit höchstwahrscheinlich auch Fledermäuse. Außerdem erfolgte die Vorabstimmung mit den zuständigen Behörden und Betreibern für die notwendige Erschließung. Angebote für die Ermittlung der geologischen Grundparameter wurden eingeholt und ein Büro beauftragt. Ebenso wurde ein Sachverständiger für Immissionsschutz hinzugezogen.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2023 wurden Photovoltaik und Nahwärmeversorgung gewünscht ebenso wie ein Multifunktionsraum. Wichtig war dem Gemeinderat auch eine Bürgerbeteiligung.

Zum Thema Energie erklärte Liebscher, dass die gesetzlichen Vorgaben für Neubauten sehr eng sind. Die Stadt muss entscheiden, ob Anforderungen gemäß diesen Vorgaben angesetzt werden sollen oder ein höherwertigeres Konzept gewünscht wird. Dies muss vor einer Bürgerinformation geschehen. Dies gilt ebenso für das Thema Multifunktionsraum. Hierzu berichtete sie, dass aktuell ein Raum für kleine Gruppen in der Größe von circa 60 m² geplant ist.

Ziel einer Bürgerbeteiligung muss ein, dass die Bürger frühzeitig über das Projekt informiert werden. Dabei muss auch aufgezeigt werden, wie die Rahmenbedingungen und Leitplanken sind. Eine Diskussion über nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen wird nicht möglich sein. Daher muss vorab geklärt werden, wie die tatsächlich möglichen Beteiligungsfelder aussehen. Ein Bereich für eine Beteiligung der Bürger ist die Gestaltung und Nutzung der öffentlichen Flächen. Beteiligt werden können die Bürger auch bei der Namensgebung für den öffentlichen Platz oder bei Vorschlägen für die Platzgestaltung und ergänzende Nutzungen wie beispielsweise eine Fahrradreparaturstation oder eine Ladestation für E-Bikes und Handys. Die STEG bevorzugt den Namen Bürgerveranstaltung, um keine falschen Hoffnungen zu wecken. Diese Veranstaltung sollte im November vorbereitet werden und könnte dann im Februar 2024 starten. Sie sollte möglichst vor Ort im Häfnersaal stattfinden.

Steck dankte Sonja Liebscher für deren Ausführungen und Aufzeigung der Grenzen.

Im Gemeinderat war man erfreut, wie weit die Überlegungen bereits gediehen sind. Die Reaktivierung des Fußweges wurde begrüßt. Ein Bürgertreff ist den Stadträten wichtig.

Allgemeiner Wunsch des Gemeinderats war, sich in Ruhe mit den genannten Vorschlägen zu befassen und sich hierfür die Zeit zu nehmen - immerhin handelt es sich um ein Jahrhundertprojekt, das behutsam vorbereitet werden sollte.

Stadtbaumeister Hirn erklärte, dass jetzt über diese Vorschläge diskutiert werden kann. Sollte hierfür mehr Zeit benötigt werden, ist dies auch in Ordnung. Jetzt wurden lediglich Eckpunkte gesetzt. Ein gewisses Tempo ist allerdings notwendig, um vorwärts zu kommen, damit der Investor die Fördermittel, die bis Ende 2024 ausgelobt sind, nutzen kann. Auch er betonte, wie wichtig die Vorgaben für eine Bürgerbeteiligung sind.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde eine Visualisierung des Projekts vorgeschlagen, damit sich die Menschen besser vorstellen können, wie dieses Projekt einmal aussehen soll. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Abschließend beschloss der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, dass die Ausführungen des Büro STEG zum Beteiligungsprozess zur Kenntnis genommen werden. Die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zu den Themenfeldern, zu denen eine Beteiligung sinnvoll erscheint, wurde gebilligt.

Breitbandausbau Aichtal

Bei diesem Tagesordnungspunkt begrüßte stellvertretender Bürgermeister Steck Dominik Walter vom gleichnamigen Ingenieurbüro.

Für die Versorgung der Aichtaler Haushalte mit leistungsfähigen Internetverbindungen ist der Aufbau einer Glasfaserinfrastruktur notwendig. Um die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen nicht unnötig zu schwächen beziehungsweise das Risiko für mittel- und langfristige Schäden an diesen Einrichtungen nicht exorbitant zu erhöhen, ist die Einhaltung einer ausreichenden Verlegetiefe für die Leerrohre notwendig. Das beauftragte Unternehmen will die vereinbarte Ausführung nun in Frage stellen beziehungsweise eine Verlegetiefe von nur 45 cm in den Gehwegen anstreben.

In einer zunehmend vernetzten Welt, in der digitale Technologien eine immer größere Rolle spielen, ist der Breitbandausbau von entscheidender Bedeutung. Er ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und für den wirtschaftlichen Fortschritt. Ohne einen flächendeckenden Breitbandausbau riskiert man, dass ganze Gemeinschaften und Regionen abgehängt werden und den Anschluss an die digitale Welt verlieren. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Aichtal gemeinsam mit den Gemeinden Neckartailfingen und Schlaitdorf und mit Unterstützung des Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Esslingen einen Kooperationsvertrag mit den Unternehmen GVG Glasfaser und Deutsche Giga Access abgeschlossen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollen die Gemeindegebiete großflächig mit einer Breitbandinfrastruktur ausgestattet werden.

Der Breitbandausbau in Aichtal ist mit umfangreichen Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum verbunden. Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Verhandlungen und vor Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung an die Qualität dieser Arbeiten klare Anforderungen definiert. Die Einhaltung dieser Standards wurden von der GVG zugesichert. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass in den drei Kommunen eine Verlegung der Leerrohre in einer Tiefe von mindestens 60 cm unter Geländeoberfläche nicht in Frage gestellt werden kann.

Dominik Walter berichtete, dass das Telekommunikationsgesetz seit 2012 den Einsatz mindertiefer Legung erlaubt. Hierfür fehlte lange eine verbindliche technische Norm. Seit August 2023 gibt es diese nun und sie enthält klare Einsatz- und Ausführungsbedingungen für die alternativen Legemethoden. Die Wegebaulastträger dürfen die mindertiefe Verlegung demnach nicht grundsätzlich verweigern, sondern können abweichende Vorgaben machen. Von dieser Option wird derzeit noch rege Gebrauch gemacht, da Sorge besteht, dass Schäden an der Straße entstehen, deren Behebung die Kommunen in Ausnahmefällen übernehmen müssen oder die zu einem dauerhaft erhöhten Erhaltungsaufwand führen könnten.

Walter informierte über die Richtlinien im Straßenbau. Danach sollen Kabelüberdeckungen bei Gehwegen 60 cm betragen. Er stellte fest, dass in Aichtal tonige und damit frostempfindliche Böden vorhanden sind. Bei einer Verlegetiefe von 0,60 m ist man frostsicher. Die Vorteile bei einer Mindertiefe sind zwar günstigere Bauverfahren und damit geringere Ausbaukosten ebenso wie der schnellere Ausbau und damit auch eine geringere Belastung des Verkehrs. Dagegen erschwert die Mindertiefe die Unterhaltung. Der tonige Untergrund ist zudem äußerst empfindlich bei Austrocknung, die verstärkt zu Rissen im Asphalt führen kann. Dadurch öffnen sich nachträgliche Fugen und Nähte häufig. Dies wäre bei einer mindertiefen Verlegung vermehrt und regelmäßig zu erwarten. Für nachträgliche Tieferlegungen bei Vollausbau von Gehwegen oder Straßen ist mit erheblichen Kosten zu rechnen. Eventuell müssten die Glasfaserleitungen komplett neu eingeblasen werden. Ohne Tieferlegung mindertief verlegter Kabeltrassen ist kein qualifizierter Straßenbau möglich. Der Straßenbauer wird die Gewährleistung in der Regel ablehnen.

Walter war es wichtig zu bedenken, wer später bei der Glasfaser der Ansprechpartner beispielsweise bei Kabelschäden bleibt oder wer das Netz unterhält.

Stadtbaumeister Hirn betonte, dass vonseiten der Kommunen ganz klar eine Verlegetiefe von 0,60 m vorgegeben wurde. Dazu steht der Kooperationspartner nun nicht mehr und der Gemeinderat muss jetzt über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Vorgehen der DGA ist nach den intensiven Vorgesprächen für die Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar und nicht zu akzeptieren. Der Absicht der DGA zur Anwendung des neuen Regelwerkes liegen ausschließlich wirtschaftliche Überlegungen zu Grunde, die aber für den nachhaltigen Erhalt der öffentlichen Infrastruktur massive Risiken zur Folge haben. Im Gemeinderat teilte man die Meinung, dass eine Minderverlegetiefe nur Nachteile hat und die Stadt einholen wird. Mit Schäden ist mit Sicherheit zu rechnen, deshalb muss auf eine Verlegetiefe von 60 cm bestanden werden. Abschließend beschloss der Gemeinderat deshalb einstimmig, auf eine Mindestverlegetiefe von 60 cm zu bestehen und alternative Verlegemethoden nur im absoluten Einzelfall auf Antrag zuzulassen.

Waldwirtschaftsjahr

Bei diesem Tagesordnungspunkt war Förster Hellstern anwesend. Er informierte über Aktuelles aus dem städtischen Forst und den Nutzungsplan 2024.

Hellstern berichtete, dass der Sommer 2023 wieder einmal sehr trocken war. Wasser findet man erst in einem Meter Tiefe. Wunderbarerweise haben trotzdem alle Bäume überlebt. Insgesamt wurden 2023 446 fm Holz eingeschlagen, davon 69 fm Brennholz. Derzeit wartet der Förster auf das Seilkranunternehmen, das die Holzernte in einem Teil des Waldes möglichst schonend umsetzen soll.

Zu den Preisen berichtete er, dass diese eng mit der Bauwirtschaft zusammenhängen. Er äußerte seine Hoffnung, dass sich diese im nächsten Jahr verbessern. Bezüglich der Fichten informierte er, dass diese Bestände abgebaut werden sollen, um den Wald resilient zu gestalten. Angepflanzt werden sollen vermehrt Traubeneichen, die mit dem Klima besser zurechtkommen. Brennholz soll 2024 in ungefähr gleichem Maße wie 2023 geschlagen werden. Auch 2024 soll das Brennholz versteigert werden. Hellstern bat zu bedenken, dass Brennholz nur ein Abfallprodukt ist und es nicht möglich ist, die Bevölkerung aus dem städtischen Wald komplett mit Brennholz zu versorgen. Bisher war es ihm jedoch möglich, alle Interessenten zufriedenzustellen. Hierum wird er sich auch künftig bemühen.

Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bericht für das Forstjahr 2023 und den Nutzungsplan 2024 zur Kenntnis zu nehmen.

Musikschule Neckartailfingen

Die Musikschule Neckartailfingen hat sich an die Stadt Aichtal mit einem Antrag auf Erhöhung des kommunalen Zuschusses ab dem 01.03.2024 gewandt. Hintergrund sind in erster Linie die Personalkosten, die durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ab dem 1. März 2024 um rund 10 % steigen. Aus Aichtal haben im Jahr 2023 231 Schüler die Musikschule Neckartailfingen besucht, so dass von einem Kostenmehraufwand von circa 5.775,00 Euro pro Jahr ausgegangen werden kann. Die Kosten insgesamt belaufen sich bei 231 Schülern auf 33.495,00 Euro.

Steck ergänzte, dass die Gemeinden Neckartailfingen, Altdorf und Altenriet dem Antrag der Musikschule bereits zustimmten. Er betonte, dass es für Kinder und Jugendliche wichtig ist, ein Musikinstrument zu lernen. Ohne große Aussprache beschloss der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, dem Antrag der Musikschule zuzustimmen, den kommunalen Zuschuss von derzeit 120 Euro auf 145 Euro pro Schüler und Jahr ab dem 01.03.2024 zu erhöhen.

Verschiedenes

Einziges Thema bei Verschiedenes war ein umgestürzter Betonpoller bei der Mehrzweckhalle, um den sich die Verwaltung kümmern wird.