Aktuelles: Stadt Aichtal

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Aus dem Gemeinderat vom 16.11.2022

Artikel vom 24.11.2022

In der Sondersitzung des Gemeinderats am 16.11.2022, die aufgrund einzuhaltender Fristen kurzfristig angesetzt werden musste,  beschäftigte sich der Gemeinderat mit nur einem Thema – der Bauplatzvergabe in der Lönsstraße.

Wie bereits im Amtsblatt vergangener Woche berichtet, wurde in mehreren Gemeinderatssitzungen das Thema „Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Löns- und Haldenstraße“ bereits erörtert. 

Vier der insgesamt fünf Bauplätze wurden in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2021 nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den Gemeinderat vergeben. Der Bewerber für Bauplatz Nr. 3 sagte ab. Daraufhin wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 24.11.2021 vorgeschlagen, gemäß dem Bewerber-Ranking den Bauplatz an einen der folgenden Nachrücker zu verkaufen. Der Gemeinderat beschloss entgegen dem Verwaltungsvorschlag, den nachrückenden Bewerber Nr. 6 zu übergehen. Grund hierfür war, dass es sich dabei um Senioren handelte. Der Gemeinderat wollte diese Bauplätze aber jungen Familien zur Verfügung stellen. Der Beschluss dafür fiel einstimmig mit Enthaltung durch den Bürgermeister. Dieser legte dagegen fristgerecht Widerspruch wegen Rechtswidrigkeit und Nachteiligkeit für die Stadt Aichtal ein und die Vergabe wurde erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt. Auch in der Sitzung am 15.12.21 hob der Gemeinderat diesen Beschluss nicht auf. Dagegen hat Bürgermeister Kurz erneut Widerspruch wegen Rechtswidrigkeit eingelegt und den Fall unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Das Landratsamt beanstandete die gesetzwidrigen Beschlüsse und gab dem Gemeinderat Gelegenheit, sich dazu zu äußern. In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2022 wurde nach Diskussion der erneute Beschlussvorschlag der Verwaltung, den verbliebenen Bauplatz Nr. 3 in der Lönsstraße entsprechend den Vergaberichtlinien an den ersten Nachrücker zu vergeben, vom Gemeinderat abermals abgelehnt. Daraufhin verfügte das Landratsamt, dass die rechtswidrigen Beschlüsse aufzuheben und entsprechende Maßnahmen zurückzunehmen sind. 

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 26.10.2022 wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Beschlüsse vom 24.11.2021 und 15.12.2021 aufzuheben, mit 12 Nein-Stimmen, vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Auch den zweiten Beschlussvorschlag der Verwaltung, den verbliebenen Bauplatz Nr. 3 in der Lönsstraße an den ersten Nachrücker, Bewerber Nr. 6, zu veräußern, lehnte der Gemeinderat mit 13 Nein-Stimmen, zwei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ab. 

Bürgermeister Kurz erklärte, dass der Gemeinderat sich mit dieser Entscheidung über geltendes Recht hinwegsetzte und sowohl gegen die vom Gemeinderat selbst beschlossenen Vergaberichtlinien als auch gegen die Verfügung des Landratsamtes Esslingen verstößt. Daher legte Bürgermeister Kurz erneut fristgerecht Widerspruch gegen diesen jüngsten Beschluss ein.

Kurz stellte klar, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die Anordnung anstelle und auf Kosten der Stadt nun selbst vornehmen wird, sollte der Gemeinderat nicht selbst die notwendige Entscheidung treffen. Der Bürgermeister wies eindringlich auf die Tragweite des Vorgangs und der zu erwartenden Folgen hin, ebenfalls machte er die Mitglieder des Gemeinderats ausdrücklich auf die von ihnen bei der Amtseinsetzung geleistete Verpflichtungsformel aufmerksam, die insbesondere Gehorsam gegenüber den Gesetzen enthält sowie die gewissenhafte Wahrung der Rechte der Gemeinde. 

Bürgermeister Kurz betonte, dass die Stadträte für die von ihnen getroffenen Entscheidungen die Verantwortung zu tragen haben. Bei Beschlüssen, die rechtswidrig oder für die Stadt nachteilig sind, können die Gemeinderäte in Ausnahmefällen haftbar gemacht werden, wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Schuldhaftes beziehungsweise vorsätzliches Handeln liegt im genannten Fall vor, da neben der Verfügung des Landratsamtes Esslingen auch ein Rechtsgutachten eines Professors für Verwaltungsrecht vorliegt. Verletzen Gemeinderäte ihre Pflichten, so kann sich eine privatrechtliche Haftung auf Schadensersatz nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben, wenn der Stadt ein Schaden entstanden ist.

Kurz appellierte deshalb nochmals eindringlich an den Gemeinderat, der Verfügung des Landratsamtes Esslingen jetzt Folge zu leisten, um weitere Schäden sowie etwaige Schadensersatzansprüche abzuwenden. Er selbst ist verpflichtet und zudem ist es ihm ein Anliegen, jedem rechtswidrigen Beschluss umgehend zu widersprechen. 

Im Gemeinderat verwies man auf die bereits in der letzten Sitzung gemachten Ausführungen, nämlich dass die Baugrundstücke zu einem bezahlbaren Grundstückspreis an junge Familien vergeben werden sollen. Beim Kriterienkatalog und dem damit verbundenen Punktesystem wurden dann aber Fehler gemacht und dies nicht genügend berücksichtigt, was sich jedoch erst bei der Vergabe herausstellte. Jetzt soll das Grundstück an ein Seniorenpaar gehen, dass bereits über Wohneigentum verfügt. Verschiedene Stadträte waren der Ansicht, dass kein Rechtsanspruch des Bewerbers besteht. Außerdem wurde bemängelt, dass die Verwaltung keinen Vorschlag zur Rückabwicklung der Bauplatzvergabe machte. Sie betonten, dass der Gemeinderat familienfreundlich handeln möchte. 

Einzelne Stadträte stellten allerdings auch fest, dass der Fehler bei der Aufstellung der Vergaberichtlinien nun mal passiert ist. Trotzdem gelten sie und das Ehepaar hat ein Recht darauf, diesen Bauplatz zu bekommen. Die Wünsche des Gemeinderats sind zwar durchaus verständlich und nachvollziehbar, aber nicht gerichtsrelevant. Die Bevölkerung muss sich an vom Gemeinderat erlassene Richtlinien halten und sich auf sie verlassen können. 

Bürgermeister Kurz bedauerte die Schuldzuweisungen, die im Nachhinein zu nichts führen. Er wies deutlich darauf hin, dass der Gemeinderat das Thema Vergaberichtlinien mehrfach beraten und die Richtlinien letztendlich dann auch beschlossen hat. Dass nur junge Familien zum Zuge kommen sollen widerspricht dem, dass beispielsweise Alter und Pflegegrad auch entsprechend bepunktet wurden. Tatsächlich hätte man irgendwie ausschließen sollen, dass Leute, die bereits Grundstücks- oder Wohneigentum haben, zum Zuge kommen. Er betonte auch, dass es ihm keinesfalls Spaß macht, ständig rechtswidrigen Beschlüssen widersprechen zu müssen. Im Gegenteil, es belastet und beschäftigt ihn sowie die gesamte Verwaltung. Aber der Gemeinderat darf sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. 

Am Ende der Sondersitzung ließ Bürgermeister Kurz abstimmen. Mit nur sechs Ja-Stimmen und neun Gegenstimmen wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Beschlüsse vom 24.11.21, 15.12.21 und 26.10.22 aufzuheben, erneut abgelehnt. Die Beschlussfassung über Antrag Nr.2 die, den verbliebenen Bauplatz an den Nachrücker Nr. 6 zu veräußern, erübrigte sich damit.