Die Städte Aichtal, Waldenbuch und die Gemeinde Steinenbronn legen gemeinsam entscheidenden Baustein für eine zukunftssichere Wärmeversorgung
Nach dem Beschluss des Stadtrates im November vergangenen Jahres, hat die Stadt Aichtal den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gestartet. Die Wärmeplanung wird im Konvoi, bestehend aus der Stadt Aichtal, der Stadt Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn, durchgeführt.
Bereits im Dezember 2023 wurde von der Stadtverwaltung der Antrag auf die Förderung der Wärmeplanung gestellt. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides wurde das Tübinger Ingenieurbüro ebök GmbH, welches Erfahrung aus einigen durchgeführten KWP-Projekten in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz vorweisen kann, mit der Begleitung des Prozesses beauftragt.
Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans wird etwa ein Jahr in Anspruch nehmen und beginnt im März und April mit einer gründlichen und aufwändigen Datenerfassung. In diesem Zuge werden auch personenbezogene Daten erhoben. Diese setzen sich aus Informationen zu Energieverbräuchen, Beheizungsstruktur, Gebäudealter usw. zusammen. Der Datenschutz hat dabei höchsten Stellenwert: Gebäudescharfe Daten werden nur im Zeitraum und zum Zwecke der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans herangezogen und auf mindestens fünf beheizte Gebäude zusammengefasst. Die gebäudescharfen Daten werden nach Abschluss des Wärmeplans gelöscht. Rückschlüsse auf Personen sind nicht möglich.
Der erste Schritt, die sogenannte Ist-Analyse, bildet die Ausgangsbasis für die weiteren Schritte und Projektphasen. Der Erfolg der kommunalen Wärmeplanung hängt unter anderem von der Beteiligungsbereitschaft wichtiger Akteure, wie Gewerbetreibende, der Industrie den lokalen Energieversorgungsunternehmen und der interessierten Öffentlichkeit ab.
Nach Abschluss der Ist-Analyse werden Potenziale für Einsparungen und den Einsatz lokaler erneuerbarer Energien erarbeitet. Aus der Gegenüberstellung der Ist- und Potenzialanalyse wird ein Zielbild einer klimaneutralen Wärmeversorgung für die Kommunen bis zum Jahr 2040 entwickelt. Dieses ergibt gemeinsam mit einer Umsetzungsstrategie inkl. Maßnahmenkatalog den kommunalen Wärmeplan, der als Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der Wärmewende dient.
Kommunale Wärmeplanung
Hintergrund
Deutschland soll bis 2040 klimaneutral werden. Dafür muss vor allem der Wärmesektor grundlegend transformiert werden. Welche herausragende Bedeutung die Wärmewende für das Erreichen der Klimaschutzziele hat, verdeutlichen folgende Zahlen:
- Die Wärmeerzeugung, welche Raumwärme, Prozesswärme und Warmwasser umfasst, macht mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs und 40 Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus (siehe Umweltbundesamtund BDEW).
- Die Wärme wird derzeit noch zu über 80 Prozent aus fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas gewonnen (siehe Umweltbundesamt).
- Der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor lag im Jahr 2022 bei lediglich 17,4 Prozent und damit deutlich niedriger als beim Strom mit 46,2 Prozent (siehe Umweltbundesamt).
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Wärmewende für den Klimaschutz erkannt und entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. So sind mittlerweile seit 01.01.2024 alle Kommunen in Baden-Württemberg zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern haben dafür Zeit bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028 (siehe § 4 Abs. 1,2 Wärmeplanungsgesetz).
Ziel der Wärmeplanung
Ziel der Wärmeplanung ist die Entwicklung einer Strategie, wie die jeweiligen Kommunen bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen können. Der Wärmeplan ist damit ein zentrales Planungsinstrument sowohl für Kommunen wie auch für andere lokale Akteure, um Nürtingen Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Der Wärmeplan ist Bestandteil der gesamtstädtischen Entwicklungskonzepte und entsprechend mit anderen kommunalen Planungen zu verknüpfen.
Vorgehen
Siehe Abbildung 1: Informationsflyer der Klimaschutzagentur Esslingen
Video (MP4-Mediendatei, 10,6 MB, 1:40 Minuten)
Rechtliche Folgen für Eigentümer
Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle, strategische Planung ohne direkte, rechtliche Außenwirkung. Es besteht noch keine Pflicht, die im Wärmeplan ausgewiesene Versorgungsart (z.B. dezentrale, klimaneutrale Versorgung über Luft-Wärmepumpen) zu nutzen.
Der Wärmeplan bietet allerdings einen guten Ausblick für die Immobilieneigentürmer welche Versorgungsart für ihr Objekt bzw. Quartier in Zukunft mit Priorität weiterverfolgt wird (z.B. bei einem Nahwärmenetz).
Die Kommune kann sich jedoch z.B. per Satzung dazu entscheiden, in Neu- oder Ausbaugebieten z.B. Wärmenetze und -Anschlüsse auszuweisen und so ebenfalls das Gebäudeenergiegesetz zu aktivieren (siehe §26 Wärmeplanungsgesetz).