Kommunale Wärmeplanung
Hintergrund
Deutschland soll bis 2040 klimaneutral werden. Dafür muss vor allem der Wärmesektor grundlegend transformiert werden. Welche herausragende Bedeutung die Wärmewende für das Erreichen der Klimaschutzziele hat, verdeutlichen folgende Zahlen:
- Die Wärmeerzeugung, welche Raumwärme, Prozesswärme und Warmwasser umfasst, macht mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs und 40 Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus (siehe Umweltbundesamt und BDEW).
- Die Wärme wird derzeit noch zu über 80 Prozent aus fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas gewonnen (siehe Umweltbundesamt).
- Der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor lag im Jahr 2022 bei lediglich 17,4 Prozent und damit deutlich niedriger als beim Strom mit 46,2 Prozent (siehe Umweltbundesamt).
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Wärmewende für den Klimaschutz erkannt und entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. So sind mittlerweile seit 01.01.2024 alle Kommunen in Baden-Württemberg zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern haben dafür Zeit bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028 (siehe § 4 Abs. 1,2 Wärmeplanungsgesetz).
Ziel der Wärmeplanung
Ziel der Wärmeplanung ist die Entwicklung einer Strategie, wie die jeweiligen Kommunen bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen können. Der Wärmeplan ist damit ein zentrales Planungsinstrument sowohl für Kommunen wie auch für andere lokale Akteure, um Nürtingen Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Der Wärmeplan ist Bestandteil der gesamtstädtischen Entwicklungskonzepte und entsprechend mit anderen kommunalen Planungen zu verknüpfen.
Vorgehen
Siehe Abbildung 1: Informationsflyer der Klimaschutzagentur Esslingen
Rechtliche Folgen für Eigentümer
Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle, strategische Planung ohne direkte, rechtliche Außenwirkung. Es besteht noch keine Pflicht, die im Wärmeplan ausgewiesene Versorgungsart (z.B. dezentrale, klimaneutrale Versorgung über Luft-Wärmepumpen) zu nutzen.
Der Wärmeplan bietet allerdings einen guten Ausblick für die Immobilieneigentürmer welche Versorgungsart für ihr Objekt bzw. Quartier in Zukunft mit Priorität weiterverfolgt wird (z.B. bei einem Nahwärmenetz).
Die Kommune kann sich jedoch z.B. per Satzung dazu entscheiden, in Neu- oder Ausbaugebieten z.B. Wärmenetze und -Anschlüsse auszuweisen und so ebenfalls das Gebäudeenergiegesetz zu aktivieren (siehe §26 Wärmeplanungsgesetz).