Schöffenwahl: Stadt Aichtal

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Bewerbung zum Schöffenamt jetzt möglich

Da die derzeitige Amtszeit der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 am 31. Dezember 2023 endet, können sich nun Bürgerinnen und Bürger für die kommende Amtszeit als Schöffe zur Wahl stellen. Die Stadtverwaltung bittet diejenigen, die das Schöffenamt ausüben möchten und den Hauptwohnsitz in der Stadt Aichtal haben, sich bis 21. April 2023 zu bewerben. Die Bewerbungsformulare sind hier als PDF-Datei abrufbar:

Jugendschöffe (PDF-Datei) (PDF-Datei)

Schöffe (PDF-Datei) (PDF-Datei)

Der Gemeinderat entscheidet, wer aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen wird, die in der Folge dem Amtsgericht Nürtingen übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.

Die ehrenamtlich vom Amtsgericht bestellten Schöffen sprechen gemeinsam mit Richtern der Strafgerichtsbarkeit im Amts- und Landgericht Recht. Die Schöffen sind dabei den Berufsrichtern gleichgestellt, tragen dieselbe Verantwortung, sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen aber auch geistige Beweglichkeit – und wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. Zudem ist zu beachten, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen.

Bewerben können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Aichtal, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Die genauen Voraussetzungen sowie Informationen zum Wahlverfahren gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift (VwV Schöffen) sind auf der Homepage des Ministerium der Justiz- und für Migration Baden-Württemberg zu finden.