Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Liebe Eltern,
auf Grundlage des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz GaFöG) erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Unser Anliegen ist es daher, Sie über alle damit verbundenen Änderungen im Rahmen der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung an den drei Schulstandorten der Stadt Aichtal zu informieren.
In einem FAQ möchten wir Ihnen den aktuellen Stand für das kommende Schuljahr 2026/2027 näher erläutern und die ersten eventuell von Ihnen aufkommenden Fragen beantworten.
Uns ist bewusst, dass vor allem Sie sich, als Eltern eines Kindes, welches ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 eine der Klassenstufen 2 – 4 besuchen wird, sorgen, ob Sie auch weiterhin eine Zusage über einen Betreuungsplatz erhalten.
Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Stadt Aichtal auch im kommenden Schuljahr alle eingehenden Betreuungsanmeldungen berücksichtigen möchte. Wir verstehen, dass die Zusage eines Betreuungsplatzes entscheidend dafür ist, dass Familien ihren gewohnten Alltag weiter fortführen können.
Gerne stehen wir telefonisch und oder per E-Mail für alle bei Ihnen aufkommenden Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jasmin Bauer
Fachbereichsleitung Schulen, Jugend, Sport, Ehrenamt und Kultur
Was versteht man unter dem „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“?
Jedes Kind im Grundschulalter soll ab dem Schuljahr 2029/2030 das Recht auf eine ganztägige Betreuung an Schultagen (inklusive Unterrichtszeit) und Ferientagen von Montag bis Freitag im zeitlichen Umfang von 8 Stunden erhalten.
Ausgenommen sind Feiertage und bis zu 20 Werktage Schließzeit in den Ferien, die vom Träger der Betreuungseinrichtung selbst gewählt werden dürfen.
Der Rechtsanspruch wird ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt, beginnend mit der Klassenstufe 1.
Mein Kind wird im kommenden Schuljahr 2026/2027 eingeschult. Was muss ich beachten?
Allen Kindern, die zum Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse eingeschult werden, steht das Angebot eines Betreuungsplatzes zu. Sofern der Bedarf von Ihrer Seite aus besteht und Sie diesen anmelden, erhalten Sie für Ihr Kind sicher einen Betreuungsplatz im Rahmen der Schulkindbetreuung und/oder Schulkindferienbetreuung. Über den Betreuungsumfang entscheiden Sie bei der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass es sich um kein kostenfreies Angebot handelt, sondern Gebühren für diese Dienstleistung anfallen. Der Standort der Betreuung orientiert sich am Schulstandort (ausgenommen Schulkindferienbetreuung, diese wird für alle Schulen zentral an einem Standort angeboten). Der Betreuungsanspruch beginnt mit dem ersten Schultag nach der Einschulung.
Mein Kind ist bereits in der Schulkindbetreuung angemeldet und besucht im kommenden Schuljahr 2026/2027 die Klassenstufe 2, 3 oder 4. Welche Folgen hat der kommende Rechtsanspruch für meinen Betreuungsbedarf?
Ab dem kommenden Schuljahr erfolgt der Ausbau der Schulkindbetreuung an allen drei Standorten sukzessive. Die personellen und räumlichen Ressourcen werden weiter ausgebaut.
Ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot liegt in diesen Klassenstufen im kommenden Schuljahr noch nicht vor, die Stadt Aichtal bemüht sich jedoch auch die Betreuungsbedarfe in den Klassenstufen 2-4 zu erfüllen, sofern die verfügbaren räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten dies zulassen.
Bei einer Neuanmeldung müssen Sie, sofern Ihr Kind zukünftig eine der Klassenstufen 2-4 besucht, eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Dies dient im Bedarfsfall zur Entscheidung bei der Platzvergabe. Sollten uns Arbeitgeberbescheinigungen nicht vorliegen, so werden diese Bedarfsanmeldungen bei einer notwendigen Entscheidung über eine Platzvergabe nachrangig behandelt.
Sollten sich im Laufe des Schuljahres Arbeitsverhältnisse in Ihrer Familie ändern bitten wir Sie, die Schulkindverwaltung davon in Kenntnis zu setzen und eine aktualisierte Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen.
Welche Auswirkungen hat der kommende Rechtanspruch auf die Regelungen und Rahmenbedingungen der Schulkindferienbetreuung?
Die Schulkindferienbetreuung der Stadt Aichtal wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiter ausgebaut. Zukünftig steht das Angebot in allen Schulferien von Montag bis Freitag in einem zeitlichen Rahmen von 8 Stunden zur Verfügung, mit Ausnahme von Feiertagen und 20 Schließtagen pro Schuljahr.
Auch bei diesem Angebot erfolgt der Rechtsanspruch nach Klassenstufe, beginnend mit Klassenstufe 1 im Schuljahr 2026/2027.
Da uns bisher nur geringe Bedarfe je Ferien rückgemeldet wurden, ist vorerst nur ein Standort für alle Aichtaler Grundschulkinder geplant.
Der Ausbau der Schulkindferienbetreuung beginnt mit den Faschingsferien 2027. Die kommenden Herbst- und Weihnachtsferien werden für die Vorbereitung des Angebotes genutzt. Hierzu werden Teile der schuljährlich zur Verfügung gestellten Schließtage verwendet.
Wie und bis wann melde ich mein Kind für die Schulkindbetreuung oder die Schulkindferienbetreuung an?
Auf der Homepage der Stadt Aichtal finden Sie unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ und der Unterrubrik „Schulen und Betreuung – Grundschulen“ das Formular zur Anmeldung, Ummeldung oder Kündigung der Schulkindbetreuung.
Die gesetzliche Bedarfsmeldefrist für die Schulkindbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) bzw. dem Landesschulgesetz ist der 15. März eines jeden Jahres für das jeweils folgende Schuljahr. Zur besseren Planbarkeit der Betreuungsressourcen bitten wir alle Eltern ihren Bedarf für das jeweils folgende Schuljahr bis zur genannten Frist per Online-Anmeldung einzureichen. Spätere Anmeldungen werden bei der Platzvergabe gegebenenfalls nachrangig behandelt.
Ich weiß noch gar nicht, welchen Betreuungsbedarf ich benötige, da ich den Stundenplan noch nicht kenne. Was kann ich tun?
Uns ist bewusst, dass der 15. März als Stichtag für eine Bedarfsanmeldung für das darauffolgende Schuljahr sehr früh gewählt ist. Sie haben jedoch jeweils im Monat September eines jeden Jahres, sowie im Monat Februar, die Möglichkeit Ihren Betreuungsbedarf anzupassen. Änderungen d.h. Neuanmeldungen und Ummeldungen, werden dann ab dem Folgemonat wirksam.
Kündigungen in der Schulkindbetreuung können jeweils bis zum 15. eines Monats mitgeteilt werden. Diese treten ebenfalls zu Beginn des nachfolgenden Monats in Kraft.
In der Schulkindferienbetreuung können Sie Ihren bereits angemeldeten Bedarf auch noch bis zu 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Ferienzeit problemlos kündigen.
In besonderen Fällen (beispielsweise Umzug, familiäre Belastungssituation etc.) können Sie jederzeit auch eine außerordentliche Änderung / Kündigung erfragen.
Die Ferienbetreuungszeiten werden Ihnen zu Beginn des Neuanmeldezeitraumes spätestens Mitte Februar bekanntgegeben, ebenso die gewählten Schließzeiten.
Ich habe Interesse mein Kind zur Mittagessensverpflegung anzumelden. Welche Möglichkeiten gibt es und wo kann ich mein Kind anmelden?
Alle drei Schulstandorte werden ab dem Schuljahr 2026/2027 von der Stollsteimer GmbH mit Mittagessen beliefert. Gerne können Sie Ihr Kind im Rahmen der Betreuungsmodule B2 und B3 oder im Rahmen der Schulkindferienbetreuung über das Anmeldeformular auch zum Mittagessen anmelden. Das Angebot ist entgeltpflichtig. Alternativ können Sie Ihrem Kind auch ein Vesper mitgeben.
Sollten Sie weitere Fragen zur Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung haben, dürfen Sie uns selbstverständlich per E-Mail unter Schulkindbetreuung(@)aichtal.de oder telefonisch kontaktieren.








