Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
KWMSys GmbH
Flusspegeldaten
Verarbeitungsunternehmen
KWMSys GmbH Lindenstr. 8, 71686 RemseckGERMANY
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Flusspegeldaten für den Hochwasserschutz

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Gerätedaten: Wir erfassen personenbezogene Daten von Ihrem Gerät. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (z. B. MAC-Adresse und UUID) sowie andere Daten, die sich aus Ihrer Aktivität auf der Webseite ergeben.

  • Registrierungsdaten: Wenn Sie sich auf unserer Webseite registrieren, werden Sie um die Angabe bestimmter Informationen gebeten, z. B.: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse oder Anschrift bzw. andere Information.  

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Gerätedaten: Wir erfassen personenbezogene Daten von Ihrem Gerät. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (z. B. MAC-Adresse und UUID) sowie andere Daten, die sich aus Ihrer Aktivität auf der Webseite ergeben.

  • Registrierungsdaten: Wenn Sie sich auf unserer Webseite registrieren, werden Sie um die Angabe bestimmter Informationen gebeten, z. B.: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse oder Anschrift bzw. andere Information.  

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@kmwsys.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Grötzingen
Rathaus neu
Spielplatz
Grötzingen
Brücke
Felder Aichtal
Eingang Rathaus
InterimsKita Häfnerblick

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Liebe Eltern,
 
auf Grundlage des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz GaFöG) erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Unser Anliegen ist es daher, Sie über alle damit verbundenen Änderungen im Rahmen der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung an den drei Schulstandorten der Stadt Aichtal zu informieren.

In einem FAQ möchten wir Ihnen den aktuellen Stand für das kommende Schuljahr 2026/2027 näher erläutern und die ersten eventuell von Ihnen aufkommenden Fragen beantworten.

Uns ist bewusst, dass vor allem Sie sich, als Eltern eines Kindes, welches ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 eine der Klassenstufen 2 – 4 besuchen wird, sorgen, ob Sie auch weiterhin eine Zusage über einen Betreuungsplatz erhalten.

Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Stadt Aichtal auch im kommenden Schuljahr alle eingehenden Betreuungsanmeldungen berücksichtigen möchte. Wir verstehen, dass die Zusage eines Betreuungsplatzes entscheidend dafür ist, dass Familien ihren gewohnten Alltag weiter fortführen können.

Gerne stehen wir telefonisch und oder per E-Mail für alle bei Ihnen aufkommenden Fragen zur Verfügung.
 

Mit freundlichen Grüßen,

Jasmin Bauer

Fachbereichsleitung Schulen, Jugend, Sport, Ehrenamt und Kultur

Elterninformation vom 21.01.2026 (PDF-Dokument, 98,22 KB) 

FAQ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (PDF-Dokument, 159,74 KB) 

Was versteht man unter dem „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“?

Jedes Kind im Grundschulalter soll ab dem Schuljahr 2029/2030 das Recht auf eine ganztägige Betreuung an Schultagen (inklusive Unterrichtszeit) und Ferientagen von Montag bis Freitag im zeitlichen Umfang von 8 Stunden erhalten.

Ausgenommen sind Feiertage und bis zu 20 Werktage Schließzeit in den Ferien, die vom Träger der Betreuungseinrichtung selbst gewählt werden dürfen.

Der Rechtsanspruch wird ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt, beginnend mit der Klassenstufe 1.

Mein Kind wird im kommenden Schuljahr 2026/2027 eingeschult. Was muss ich beachten?

Allen Kindern, die zum Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse eingeschult werden, steht das Angebot eines Betreuungsplatzes zu. Sofern der Bedarf von Ihrer Seite aus besteht und Sie diesen anmelden, erhalten Sie für Ihr Kind sicher einen Betreuungsplatz im Rahmen der Schulkindbetreuung und/oder Schulkindferienbetreuung. Über den Betreuungsumfang entscheiden Sie bei der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass es sich um kein kostenfreies Angebot handelt, sondern Gebühren für diese Dienstleistung anfallen. Der Standort der Betreuung orientiert sich am Schulstandort (ausgenommen Schulkindferienbetreuung, diese wird für alle Schulen zentral an einem Standort angeboten). Der Betreuungsanspruch beginnt mit dem ersten Schultag nach der Einschulung.

Mein Kind ist bereits in der Schulkindbetreuung angemeldet und besucht im kommenden Schuljahr 2026/2027 die Klassenstufe 2, 3 oder 4. Welche Folgen hat der kommende Rechtsanspruch für meinen Betreuungsbedarf?

Ab dem kommenden Schuljahr erfolgt der Ausbau der Schulkindbetreuung an allen drei Standorten sukzessive. Die personellen und räumlichen Ressourcen werden weiter ausgebaut.

Ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot liegt in diesen Klassenstufen im kommenden Schuljahr noch nicht vor, die Stadt Aichtal bemüht sich jedoch auch die Betreuungsbedarfe in den Klassenstufen 2-4 zu erfüllen, sofern die verfügbaren räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten dies zulassen.

Aufgrund der Änderungen werden alle aktuell bestehenden Betreuungsverträge mit Ablauf dieses Schuljahrs (2025/2026) automatisch zum 31.08.2026 gekündigt. Der Betreuungsbedarf muss von Ihnen, sofern dieser weiter besteht, neu angemeldet werden.

Welche Auswirkungen hat der kommende Rechtsanspruch auf die Regelungen und Rahmenbedingungen, die aktuell in der Satzung der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung gelten?

Die Satzung der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung der Stadt Aichtal und der Erhebung von Gebühren muss den Vorgaben des Rechtsanspruches entsprechend angepasst werden und wird am 28.01.2026 in der Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Es wurden zwei Varianten der Satzung erstellt.

Variante 1 erfüllt die Mindestvoraussetzungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches.

In Variante 2 (Empfehlung der Verwaltung) wurden Ihre Rückmeldungen zum Umfang der Betreuung aus der vergangenen Bedarfsabfrage im September / Oktober 2025 berücksichtigt.

Bei der Neukalkulation der Gebühren war der Verwaltung die Einführung einer sozialen Komponente sehr wichtig. Diese soll auch kinderreichen Familien die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots ermöglichen.

Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt für die kommende Gemeinderatssitzung und beide Satzungsentwürfe finden Sie in den kommenden Tagen zur Einsicht im Ratsinfosystem der Stadt Aichtal unter https://aichtal-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp

Nach vorliegendem Beschluss durch den Gemeinderat wird Ihnen die Satzung zeitnah auf der Homepage der Stadt Aichtal unter „Grundschulen“ im Download-Bereich (rechter Kasten) zur Verfügung gestellt und gilt dann ab dem 01. September 2026.

Ich habe mein Kind in der Schulkindferienbetreuung im September 2026 angemeldet. Muss ich mein Kind hierfür neu anmelden und gilt dann bereits die neue Satzung und Gebührenordnung?

Nein, die Schulkindferienbetreuung im September 2026 findet noch vor dem offiziellen Schuljahresbeginn des Schuljahres 2026/2027 statt, sodass in diesem Fall noch die „alte“ Satzung und Gebührenordnung gilt. Bitte beachten Sie, dass auch der zeitliche Umfang den ehemaligen Rahmenbedingungen entspricht. Wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist, ist die Anmeldung auch weiterhin wirksam.

Wie und bis wann melde ich mein Kind ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 für die Schulkindbetreuung oder die Schulkindferienbetreuung an?

Ab Mitte Februar finden Sie auf der Homepage der Stadt Aichtal ein Online-Formular zur Neuanmeldung Ihrer Betreuungsbedarfes. Im neuen Schulgesetz wurde festgelegt, dass alle Sorgeberechtigten Ihren Betreuungsbedarf im Rahmen des Rechtsanspruches bis spätestens 15. März eines laufenden Jahres für das darauffolgende Schuljahr mitgeteilt haben müssen. Zur besseren Planbarkeit der Betreuungsressourcen bitten wir alle Eltern ihren Bedarf für das kommende Schuljahr 2026/2027 bis zur genannten Frist per Online-Anmeldung einzureichen. Spätere Anmeldungen werden bei der Platzvergabe nachrangig behandelt.

Bei der Neuanmeldung müssen Sie, sofern Ihr Kind zukünftig eine der Klassenstufen 2-4 besucht, eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Dies dient im Bedarfsfall zur Entscheidung bei der Platzvergabe. Sollten uns Arbeitgeberbescheinigungen nicht vorliegen, so werden diese Bedarfsanmeldungen bei einer notwendigen Entscheidung über eine Platzvergabe nachrangig behandelt.

Ausgenommen bei der Einreichung der Arbeitgeberbescheinigungen sind Familien, deren Kinder aktuell (Schuljahr 2025/2026) am Standort Aich die Schulkindbetreuung besuchen. Im Zuge der Einschränkungen am Standort wurden uns hier bereits die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt.

Ich weiß noch gar nicht, welchen Betreuungsbedarf ich im kommenden Schuljahr 2026/2027 benötige, da ich den Stundenplan noch nicht kenne. Was kann ich tun?

Uns ist bewusst, dass der 15. März als Stichtag für eine Bedarfsanmeldung für das darauffolgende Schuljahr sehr früh gewählt ist. Nichtsdestotrotz ist dies keine Entscheidung der Stadt Aichtal, sondern vom Bund so vorgegeben und folglich auch für uns verpflichtend allen Eltern mitzuteilen und umzusetzen. Sie haben ab Satzungsänderung jeweils im Monat September eines jeden Jahres, sowie im Monat Februar, die Möglichkeit Ihren Betreuungsbedarf anzupassen. Änderungen werden dann ab dem Folgemonat wirksam.

Kündigungen in der Schulkindbetreuung können jeweils bis zum 15. eines Monats mitgeteilt werden. Diese treten ebenfalls zu Beginn des nachfolgenden Monats in Kraft.

In der Schulkindferienbetreuung können Sie Ihren bereits angemeldeten Bedarf auch noch bis zu 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Ferienzeit problemlos kündigen.

In besonderen Fällen (beispielsweise Umzug, familiäre Belastungssituation etc.) können Sie jederzeit auch eine außerordentliche Änderung / Kündigung erfragen.

Die Ferienbetreuungszeiten werden Ihnen zu Beginn des Neuanmeldezeitraumes Mitte Februar bekanntgegeben, ebenso die gewählten Schließzeiten.

Ich habe Interesse mein Kind für das kommende Schuljahr 2026/2027 zur Mittagessensverpflegung anzumelden. Welche Möglichkeiten gibt es und wo kann ich mein Kind anmelden?

Der Gemeinderat hat Ende des vergangenen Jahres 2025 entschieden, dass die Mittagessensverpflegung ab dem Schuljahr 2026/2027 an allen drei Schulstandorten durch einen externen Caterer bereitgestellt werden soll. Derzeit befindet sich die Stadt Aichtal in der Bearbeitung der Aufgaben, die sich aus dem Beschluss ergeben. Sobald ein externer Caterer gefunden wurde und die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen feststehen, werden Sie über das Angebot von uns informiert.

Sollten Sie weitere Fragen zur Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung haben, dürfen Sie uns selbstverständlich per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.