Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Liebe Eltern,
auf Grundlage des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz GaFöG) erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Unser Anliegen ist es daher, Sie über alle damit verbundenen Änderungen im Rahmen der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung an den drei Schulstandorten der Stadt Aichtal zu informieren.
In einem FAQ möchten wir Ihnen den aktuellen Stand für das kommende Schuljahr 2026/2027 näher erläutern und die ersten eventuell von Ihnen aufkommenden Fragen beantworten.
Uns ist bewusst, dass vor allem Sie sich, als Eltern eines Kindes, welches ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 eine der Klassenstufen 2 – 4 besuchen wird, sorgen, ob Sie auch weiterhin eine Zusage über einen Betreuungsplatz erhalten.
Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Stadt Aichtal auch im kommenden Schuljahr alle eingehenden Betreuungsanmeldungen berücksichtigen möchte. Wir verstehen, dass die Zusage eines Betreuungsplatzes entscheidend dafür ist, dass Familien ihren gewohnten Alltag weiter fortführen können.
Gerne stehen wir telefonisch und oder per E-Mail für alle bei Ihnen aufkommenden Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jasmin Bauer
Fachbereichsleitung Schulen, Jugend, Sport, Ehrenamt und Kultur
Elterninformation vom 21.01.2026 (PDF-Dokument, 98,22 KB)
FAQ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (PDF-Dokument, 159,74 KB)
Was versteht man unter dem „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“?
Jedes Kind im Grundschulalter soll ab dem Schuljahr 2029/2030 das Recht auf eine ganztägige Betreuung an Schultagen (inklusive Unterrichtszeit) und Ferientagen von Montag bis Freitag im zeitlichen Umfang von 8 Stunden erhalten.
Ausgenommen sind Feiertage und bis zu 20 Werktage Schließzeit in den Ferien, die vom Träger der Betreuungseinrichtung selbst gewählt werden dürfen.
Der Rechtsanspruch wird ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt, beginnend mit der Klassenstufe 1.
Mein Kind wird im kommenden Schuljahr 2026/2027 eingeschult. Was muss ich beachten?
Allen Kindern, die zum Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse eingeschult werden, steht das Angebot eines Betreuungsplatzes zu. Sofern der Bedarf von Ihrer Seite aus besteht und Sie diesen anmelden, erhalten Sie für Ihr Kind sicher einen Betreuungsplatz im Rahmen der Schulkindbetreuung und/oder Schulkindferienbetreuung. Über den Betreuungsumfang entscheiden Sie bei der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass es sich um kein kostenfreies Angebot handelt, sondern Gebühren für diese Dienstleistung anfallen. Der Standort der Betreuung orientiert sich am Schulstandort (ausgenommen Schulkindferienbetreuung, diese wird für alle Schulen zentral an einem Standort angeboten). Der Betreuungsanspruch beginnt mit dem ersten Schultag nach der Einschulung.
Mein Kind ist bereits in der Schulkindbetreuung angemeldet und besucht im kommenden Schuljahr 2026/2027 die Klassenstufe 2, 3 oder 4. Welche Folgen hat der kommende Rechtsanspruch für meinen Betreuungsbedarf?
Ab dem kommenden Schuljahr erfolgt der Ausbau der Schulkindbetreuung an allen drei Standorten sukzessive. Die personellen und räumlichen Ressourcen werden weiter ausgebaut.
Ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot liegt in diesen Klassenstufen im kommenden Schuljahr noch nicht vor, die Stadt Aichtal bemüht sich jedoch auch die Betreuungsbedarfe in den Klassenstufen 2-4 zu erfüllen, sofern die verfügbaren räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten dies zulassen.
Aufgrund der Änderungen werden alle aktuell bestehenden Betreuungsverträge mit Ablauf dieses Schuljahrs (2025/2026) automatisch zum 31.08.2026 gekündigt. Der Betreuungsbedarf muss von Ihnen, sofern dieser weiter besteht, neu angemeldet werden.
Welche Auswirkungen hat der kommende Rechtsanspruch auf die Regelungen und Rahmenbedingungen, die aktuell in der Satzung der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung gelten?
Die Satzung der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung der Stadt Aichtal und der Erhebung von Gebühren muss den Vorgaben des Rechtsanspruches entsprechend angepasst werden und wird am 28.01.2026 in der Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
Es wurden zwei Varianten der Satzung erstellt.
Variante 1 erfüllt die Mindestvoraussetzungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches.
In Variante 2 (Empfehlung der Verwaltung) wurden Ihre Rückmeldungen zum Umfang der Betreuung aus der vergangenen Bedarfsabfrage im September / Oktober 2025 berücksichtigt.
Bei der Neukalkulation der Gebühren war der Verwaltung die Einführung einer sozialen Komponente sehr wichtig. Diese soll auch kinderreichen Familien die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebots ermöglichen.
Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt für die kommende Gemeinderatssitzung und beide Satzungsentwürfe finden Sie in den kommenden Tagen zur Einsicht im Ratsinfosystem der Stadt Aichtal unter https://aichtal-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp
Nach vorliegendem Beschluss durch den Gemeinderat wird Ihnen die Satzung zeitnah auf der Homepage der Stadt Aichtal unter „Grundschulen“ im Download-Bereich (rechter Kasten) zur Verfügung gestellt und gilt dann ab dem 01. September 2026.
Ich habe mein Kind in der Schulkindferienbetreuung im September 2026 angemeldet. Muss ich mein Kind hierfür neu anmelden und gilt dann bereits die neue Satzung und Gebührenordnung?
Nein, die Schulkindferienbetreuung im September 2026 findet noch vor dem offiziellen Schuljahresbeginn des Schuljahres 2026/2027 statt, sodass in diesem Fall noch die „alte“ Satzung und Gebührenordnung gilt. Bitte beachten Sie, dass auch der zeitliche Umfang den ehemaligen Rahmenbedingungen entspricht. Wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist, ist die Anmeldung auch weiterhin wirksam.
Wie und bis wann melde ich mein Kind ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 für die Schulkindbetreuung oder die Schulkindferienbetreuung an?
Ab Mitte Februar finden Sie auf der Homepage der Stadt Aichtal ein Online-Formular zur Neuanmeldung Ihrer Betreuungsbedarfes. Im neuen Schulgesetz wurde festgelegt, dass alle Sorgeberechtigten Ihren Betreuungsbedarf im Rahmen des Rechtsanspruches bis spätestens 15. März eines laufenden Jahres für das darauffolgende Schuljahr mitgeteilt haben müssen. Zur besseren Planbarkeit der Betreuungsressourcen bitten wir alle Eltern ihren Bedarf für das kommende Schuljahr 2026/2027 bis zur genannten Frist per Online-Anmeldung einzureichen. Spätere Anmeldungen werden bei der Platzvergabe nachrangig behandelt.
Bei der Neuanmeldung müssen Sie, sofern Ihr Kind zukünftig eine der Klassenstufen 2-4 besucht, eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Dies dient im Bedarfsfall zur Entscheidung bei der Platzvergabe. Sollten uns Arbeitgeberbescheinigungen nicht vorliegen, so werden diese Bedarfsanmeldungen bei einer notwendigen Entscheidung über eine Platzvergabe nachrangig behandelt.
Ausgenommen bei der Einreichung der Arbeitgeberbescheinigungen sind Familien, deren Kinder aktuell (Schuljahr 2025/2026) am Standort Aich die Schulkindbetreuung besuchen. Im Zuge der Einschränkungen am Standort wurden uns hier bereits die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt.
Ich weiß noch gar nicht, welchen Betreuungsbedarf ich im kommenden Schuljahr 2026/2027 benötige, da ich den Stundenplan noch nicht kenne. Was kann ich tun?
Uns ist bewusst, dass der 15. März als Stichtag für eine Bedarfsanmeldung für das darauffolgende Schuljahr sehr früh gewählt ist. Nichtsdestotrotz ist dies keine Entscheidung der Stadt Aichtal, sondern vom Bund so vorgegeben und folglich auch für uns verpflichtend allen Eltern mitzuteilen und umzusetzen. Sie haben ab Satzungsänderung jeweils im Monat September eines jeden Jahres, sowie im Monat Februar, die Möglichkeit Ihren Betreuungsbedarf anzupassen. Änderungen werden dann ab dem Folgemonat wirksam.
Kündigungen in der Schulkindbetreuung können jeweils bis zum 15. eines Monats mitgeteilt werden. Diese treten ebenfalls zu Beginn des nachfolgenden Monats in Kraft.
In der Schulkindferienbetreuung können Sie Ihren bereits angemeldeten Bedarf auch noch bis zu 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Ferienzeit problemlos kündigen.
In besonderen Fällen (beispielsweise Umzug, familiäre Belastungssituation etc.) können Sie jederzeit auch eine außerordentliche Änderung / Kündigung erfragen.
Die Ferienbetreuungszeiten werden Ihnen zu Beginn des Neuanmeldezeitraumes Mitte Februar bekanntgegeben, ebenso die gewählten Schließzeiten.
Ich habe Interesse mein Kind für das kommende Schuljahr 2026/2027 zur Mittagessensverpflegung anzumelden. Welche Möglichkeiten gibt es und wo kann ich mein Kind anmelden?
Der Gemeinderat hat Ende des vergangenen Jahres 2025 entschieden, dass die Mittagessensverpflegung ab dem Schuljahr 2026/2027 an allen drei Schulstandorten durch einen externen Caterer bereitgestellt werden soll. Derzeit befindet sich die Stadt Aichtal in der Bearbeitung der Aufgaben, die sich aus dem Beschluss ergeben. Sobald ein externer Caterer gefunden wurde und die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen feststehen, werden Sie über das Angebot von uns informiert.
Sollten Sie weitere Fragen zur Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung haben, dürfen Sie uns selbstverständlich per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.








