Flugroutenänderung
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur geplanten Flugroutenänderung.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart überprüft den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Der Entwurf des Überprüfungsdokuments enthält eine Bestandsaufnahme sowie eine Maßnahmendarstellung wird beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen,Referat 54.1 (Einlass über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A) ausgelegt, und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem kann der Plan auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart abgerufen werden.
Bis einschließlich 26.03.2024 kann zu dem Entwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, schriftlich oder elektronisch (abteilung5(@)rps.bwl.de) Stellung genommen werden.
Stuttgart, 06.02.2024
Regierungspräsidium Stuttgart
Stellungnahme zum Lärmaktionsplan des Flughafen Stuttgart (PDF-Datei)
Offener Brief der (Ober-)Bürgermeister vom 09.06.2022 (PDF-Datei)
Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Änderung der Flugroute (PDF-Datei)
Lärmtechnische Bewertung 1 (PDF-Datei)
Lärmtechnische Bewertung 2 (PDF-Datei)
Lärmtechnische Bewertung 3 (PDF-Datei)
Rechtliche Zulässigkeit der Flugverfahrensfestlegung (PDF-Datei)
Position zur geplanten Routenänderung (PDF-Datei)