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Stadt Aichtal

Tempo 30 in der Stuttgarter Straße

Artikel vom 15.05.2023

Der Gemeinderat hat kürzlich beschlossen, dass in der Stuttgarter Straße in Zukunft eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde hat diesen Beschluss nun umgesetzt und die neue Geschwindigkeitsbegrenzung tritt ab sofort in Kraft.

Die Bodenmarkierung wird noch angepasst, um die neue Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich sichtbar zu machen. Es ist wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die neue Regelung halten und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Eine angemessene Geschwindigkeit trägt dazu bei, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher an ihr Ziel gelangen.

Die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stuttgarter Straße ist auch ein Beitrag zum Lärm- und Umweltschutz. Eine niedrigere Geschwindigkeit reduziert die Lärmemissionen und somit wird auch die Gesundheit der Anwohner geschützt. 

Der Gemeinderat der Stadt Aichtal hat auch beschlossen, im Rahmen des Lärmaktionsplans auf anderen Straßenabschnitten Tempo 30 einzuführen. Allerdings müssen Geschwindigkeitsbegrenzungen bei klassifizierten Straßen wie Kreis- und Landesstraßen von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Esslingen angeordnet werden. Hier kann die Stadtverwaltung nur einen Antrag stellen und auf die Entscheidung der Behörde warten.

Die Einführung von Tempo 30 auf Straßen soll dazu beitragen, den Lärmpegel zu senken und somit die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Zudem soll es die Verkehrssicherheit erhöhen, da bei einer geringeren Geschwindigkeit die Reaktionszeit von Autofahrern erhöht wird und somit Unfälle vermieden werden können.

Wir hoffen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die neue Geschwindigkeitsbegrenzung halten werden. Die Stadt wird dies auch durch Geschwindigkeitsmessungen überwachen. 

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