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Stadt Aichtal

Einschränkungen im Straßenverkehr

Artikel vom 22.09.2023

Im Rahmen der Kanalinnensanierung kommt es stellenweise zu Verkehrsbehinderungen. Im Amtsblatt wurden die Einschränkungen fälschlicherweise als Sperrung bekannt gegeben. Dafür möchten wir uns entschuldigen.

Durch die Sanierungsarbeiten wird es in folgenden Straßen lediglich zu halbseitigen Sperrungen kommen, da ein Technik-Fahrzeug auf der Straße für die Kanalinnensanierung abgestellt werden muss. Die verbleibende Restfahrbahnbreite wird in der Regel bei 3,05 m liegen, sodass Fahrzeuge gut an dem Technik-Fahrzeug vorbeifahren können.

Halbseitige Sperrung:

Im Vogelsang auf Höhe des Grundstücks 22 bis 25, Sandäckerweg auf Höhe des Grundstücks 15 bis 17, Im Vogelsang auf Höhe des Grundstücks 17 bis 25, Im Vogelsang auf Höhe des Grundstücks 10 bis 24, Im Grörach auf Höhe des Grundstücks 17 bis 21, Im Grörach auf Höhe des Grundstücks 6, Häfnerstraße auf Höhe des Grundstücks 26 bis 34, Häfnerstraße auf Höhe des Grundstücks 16 bis 20/2, Häfnerstraße auf Höhe des Grundstücks 1 bis 10, Im Hau auf Höhe des Grundstücks 14 bis 21.

Neckartailfinger Straße auf Höhe des Grundstücks 1 bis 14, Waldenbucher Straße auf Höhe des Grundstücks 6 bis 31,  Festhalle Aichtal, Stadtteil Aich – Parkplatz, Neckartailfinger Straße auf Höhe des Grundstücks 30 bis 42. In der Regel kann hier, mit entsprechender Vor- und Rücksicht, langsam vorbei gefahren werden.

In folgenden Straßen wird es nach Absprache mit den Anliegern zu teilweisen Vollsperrungen kommen:

Im Hau auf Höhe des Grundstücks 1 bis 5 (teilweise Vollsperrung), Keplerstraße auf Höhe des Grundstücks 2 bis 4, Lenzweg auf Höhe des Grundstücks 2 bis 12,  Kreutweg auf Höhe des Grundstücks 3 bis Einmündung Eichholzweg, Leimengrube auf Höhe des Grundstücks 6 bis 9.

 

Bitte beachten Sie, dass es nur tageweise zu Einschränkungen / Sperrungen kommt. Und das nicht bei allen Straßen gleichzeitig, sondern nacheinander.

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