Wichtige Mitteilung: Fälligkeit 1. Abschlagszahlung Wasserzins- und Abwassergebühren
Artikel vom 25.03.2024
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,
bitte beachten Sie, dass am 31. März 2024 die erste Abschlagszahlung der Wasserzins- und Abwassergebühren 2024 zur Zahlung fällig wird.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.
Für Nicht-Abbucher zu beachten: Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung. Bitte überweisen Sie die Vorauszahlung unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten:
Bankkonten der Stadtkasse Aichtal
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN: DE11 6115 0020 0048 2008 86
Volksbank Kirchheim-Nürtingen IBAN: DE69 6129 0120 0130 4500 06
Ihre Stadtverwaltung Aichtal