Aktuelles: Stadt Aichtal

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Führerscheine umtauschen

Artikel vom 04.02.2025

Ob grau oder rosa: Alle alten deutschen Fahrerlaubnis-Dokumente müssen ab sofort in einen EU-Führerschein umgetauscht werden. 

Geburtsjahr vor 1953

Führerscheininhaber:innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Es ist jederzeit möglich, den neuen Führerschein vor Ablauf der jeweiligen Frist zu beantragen. Sie müssen also nicht bis zum Stichtag warten. 

Wenn Sie jedoch das für Sie gültige Frist-Ende verstreichen lassen, dann riskieren Sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,– Euro.

Alten Führerschein umtauschen: So geht's

Wenn Sie Ihren alten Führerschein umtauschen möchten, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserem Einwohnermeldeamt über unsere Website www.aichtal.de oder telefonisch 07127 5803-15/-16.

Für den Umtausch in einen Kartenführerschein benötigen wir folgende Dokumente:

Antrag (bitte entnehmen Sie diesen der Seite des Landratsamtes Esslingen:

https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Umtausch+Fuehrerschein+in+EU-Kartenfuehrerschein.html)

Aktuelles, biometrisches Lichtbild (max. 2 Jahre alt)

Ihren Personalausweis

Ihren Führerschein

Einzahlungsbeleg über den Nachweis der Bezahlung in Höhe von 26,50 Euro (Kontoauszug, Screenshot vom Online Banking)

Bitte überweisen Sie die Gebühr vorab an das Landratsamt Esslingen und bringen Sie Ihren Überweisungsbeleg bei Antragsstellung mit. Ohne Nachweis kann leider keine Bearbeitung erfolgen.

Führerscheingebühr bitte überweisen auf das nachstehende Konto:

Kontoinhaber: Landratsamt Esslingen -Gebührenkonto-

IBAN: DE72 6115 0020 0000 1650 00

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen

Verwendungszweck: Umtausch/Name und Vorname/Geburtsdatum/Aichtal

 

Wichtig

Eine erneute Prüfung oder ein Gesundheitscheck sind für den Führerschein-Umtausch nicht erforderlich. Anders als bei einem LKW- oder Busführerschein, ist eine einmal erteilte Fahrberechtigung für PKW und Motorräder unbefristet gültig. Lediglich den Führerschein als amtliches Dokument der Fahrerlaubnis muss man wechseln. Und das in Zukunft regelmäßig. 

Der EU-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach dem Ablaufdatum muss der Führerschein, ähnlich wie ein Personalausweis oder Reisepass, erneuert werden. Das gilt bereits für alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. Die regelmäßige Aktualisierung soll der Fälschungssicherheit dienen und Dokumenten-Missbrauch verhindern.

Wieso müssen Sie Ihren Führerschein überhaupt umtauschen?

Ab dem 19. Januar 2033 gelten in der Europäischen Union nur noch die EU-Führerscheine im Scheckkartenformat. Damit möchte die EU das Dokument vereinheitlichen und fälschungssicher machen. Für alle PKW- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bedeutet das: Sie müssen gegen den EU-Führerschein eingetauscht werden. Das betrifft laut ADAC rund 43 Millionen Kraftfahrer in Deutschland.

Führerschein erneuern und sorglos fahren

Der EU-Führerschein passt dank seiner Größe nicht nur besser ins Portemonnaie als etwa der alte graue oder rosa Führerschein. Er soll auch für weniger Probleme bei Verkehrskontrollen sorgen. Im europäischen Ausland kommt es immer noch vor, dass die alten deutschen Führerscheine von der örtlichen Polizei nicht anerkannt werden. Manch einer muss sogar ein Bußgeld bezahlen, obwohl deutsche Führerscheine europaweit gelten. Damit dürfte dank des einheitlichen EU-Führerscheins Schluss sein.

Führerscheintabelle