Bestattungsgebühren neu kalkuliert
Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Höhe ihrer Gebühren regelmäßig zu überprüfen. Grundsätzlich geht es darum, dass Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichend hohe Einnahmen erwirtschaften. Dabei darf einerseits die Belastung der Gebührenzahler nicht zu hoch werden, andererseits sind die allgemeine Finanzsituation und die konkreten Gegenleistungen der Kommune für die jeweilige Gebühr zu berücksichtigen. Die Stadt Aichtal hat vor diesem Hintergrund das Büro Heyder und Partner damit beauftragt, die Bestattungsgebühren neu zu kalkulieren. Auf dieser Grundlage hatte der Verwaltungsausschuss empfohlen, den Kostendeckungsgrad bei 90 Prozent festzusetzen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat jetzt gefolgt. Unverändert bleiben die Bestattungsgebühren für Kindergräber.
Allgemeinheit trägt Kosten mit
Bislang liegt der Kostendeckungsrad bei Bestattungen in Aichtal bei gut 70 Prozent. Das heißt im Umkehrschluss: Knapp 30 Prozent der Kosten haben bislang die Steuerzahler getragen. Die Gemeindeprüfungsanstalt rät den Kommunen allerdings dazu, die Gebühren möglichst kostendeckend festzulegen. Für das Jahr 2025 geht das Büro Heyder und Partner von 275.445 Euro an Gesamtkosten für Unterhalt und Betrieb der drei Aichtaler Friedhöfe aus.
Deckungsgrad von 90 Prozent
Der Gemeinderatsbeschluss sieht vor, dass der Kostendeckungsgrad von aktuell 70 auf 90 Prozent der zulässigen Obergrenze steigt. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein einstelliges Reihengrab künftig 1978 statt 1410 Euro an Nutzungsgebühr kostet. Für ein Urnenreihengrab im Boden beträgt die Gebühr 1647 statt 1100 Euro. Die Gebühr für ein Urnenreihengrab in einer Stele beträgt nun 2224 Euro, bislang sind es 1510 Euro. Die Bestattungsgebühr, beispielsweise einfachtief, steigt von 740 auf 1245 Euro. Bei einer Urnenbestattung im Boden sind es 437 statt 260 Euro.
Die detailierte Kostenkalkulation finden Sie hier: https://aichtal.rz-kiru.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=2933