Aktuelles: Stadt Aichtal

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Aus dem Gemeinderat vom 01.03.2023

Artikel vom 17.03.2023

(zal) Thema der Bürgerfragestunde in der letzten Gemeinderatssitzung am 1.3.23 waren die vom Ausschuss für Umwelt und Technik abgelehnten Ladestationen für E-Bikes. Eine Bürgerin hätte sich bei dieser Entscheidung mehr Weitsicht gewünscht. Bürgermeister Kurz erklärte, dass der Wunsch der Verwaltung eindeutig war und es nun am Gemeinderat liegt, mit einem entsprechenden Antrag wieder auf die Verwaltung zuzukommen.  

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Kurz gab bekannt, dass der Gemeinderat die Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung in der Angelegenheit „Vergabe Wohnbaugrundstücke Lönsstraße“ beschloss. Die Kosten der Beratung werden von der Stadt übernommen. Von der rechtlichen Einschätzung durch den Rechtsanwalt wollen die Gemeinderäte ihre weitere Vorgehensweise abhängig machen. 

Zum Thema Ausbau der K 1222 nach Wolfschlugen nahm der Gemeinderat die Anstrengungen des Straßenbauamts zur Schaffung der Voraussetzungen zur Kenntnis. Auf die früheren Beschlüsse des Gemeinderats wurde verwiesen. Damals wurde beschlossen, dass sowohl von Seiten des Gemeinderates als auch der örtlichen Landwirte keine Mitwirkungsbereitschaft oder Zustimmung zum geplanten Verfahren in Aussicht gestellt wird.

Lärmaktionsplan

Bei diesem Tagesordnungspunkt sowie den folgenden waren die Herren Schäfer und Wörn vom beauftragten Planungsbüro BS Ingenieure anwesend.

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Kommunen sind zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Das Verfahren umfasst unter anderem die Lärmkartierung, die Lärmminderungsplanung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Letztere sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 8.4. bis 25.5.2022 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans abgewogen. Von Bürgerseite gingen keine Stellungnahmen ein. 

Der Lärmaktionsplan schlägt verschiedene Maßnahmen in den einzelnen Stadtteilen vor. Es sind dies beispielsweise Tempo 30-Regelungen oder Lärmsanierungsmaßnahmen. Wörn erläuterte, dass insbesondere eine Reduzierung auf Tempo 30 eine Lärmminderung um 2 bis 3 dB bedeutet, was einer Halbierung der Verkehrsmenge entspricht. 

Abwägungskriterien sind beispielsweise die Höhe der Lärmpegel, die Anzahl der betroffenen Gebäude, Verkehrsverlagerungen, Verkehrssicherheit aber auch die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Abwägung der Maßnahmen muss ermessensfehlerfrei erfolgen. Das Landratsamt, das für die Genehmigung einer Temporeduzierung verantwortlich ist, sieht insbesondere Geschwindigkeitsreduzierungen im Hinblick auf den ÖPNV kritisch. 

Im Gemeinderat war man zufrieden, dass der Lärmaktionsplan nun vorliegt. Ihm war außerdem eine Temporeduzierung zwischen den Stadtteilen wichtig, die jedoch vom Lärmaktionsplan nicht abgedeckt ist. Dieser bezieht sich nur auf den Innerortsbereich. Gefordert wurden auch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen. 

Bürgermeister Kurz stellte klar, dass Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadt selbst nur in Gemeindestraßen möglich sind. Ansonsten ist das Landratsamt hierfür zuständig. Für den ÖPNV, der hierdurch tatsächlich behindert wird, muss langfristig eine andere Lösung gefunden werden. Dies ist bei der nächsten Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen.

Einige Stadträte waren der Ansicht, dass Geschwindigkeitsreduzierungen überall nur nachts umgesetzt werden sollten, zumal Motorradlärm und Elektrofahrzeuge nicht gesondert betrachtet wurden. Die Berechnungsvorschriften sehen dies nicht vor. 

Thema war auch Tempo 30 auf der Stuttgarter Straße. Dort war vor langer Zeit bereits 30 km/h. Weil dies keinen Sinn machte, ersetzte man es durch 40 km/h. Nun wurde befürchtet, dass man sich womöglich wieder dieselben Probleme schafft. 

Angesprochen wurden auch Durchfahrtsverbote für Lkw. Wörn erklärte, dass ein Durchfahrtsverbot Verlagerungen auf Ausweichrouten mit sich brächte und dies genauer untersucht werden müsste. Bürgermeister Kurz gab zu bedenken, dass ein Durchfahrtsverbot für Lkw in der Stuttgarter Straße und in Neuenhaus eine Verlagerung in die Neckartailfinger Straße bedeuten würde. Deshalb wurde dies bereits früher vom Landratsamt abgelehnt. 

Abschließend beschloss der Gemeinderat den Lärmaktionsplan der Stadt Aichtal und beauftragte die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen einzuleiten.  

Anschlussstelle B 312

Bei der Bürgerinformationsveranstaltung zum Mobilitätskonzept im Jahr 2022 wurde eine zusätzliche Anschlussstelle an die B 312 im Bereich der L 1185 zwischen Aich und Grötzingen angeregt. Schäfer zeigte Pläne, wie sich Auffahrten auf die B 312 darstellen könnten. Er stellte fest, dass eine solche Anschlussstelle sehr raumgreifend wäre und sehr viel landwirtschaftliche Fläche verbraucht würde. Zwischen den heute bestehenden Anschlussstellen liegen 1.850 m, die Richtlinien geben 2.000 m vor. Diese Zahl würde mit einer neuen Anschlussstelle deutlich unterschritten. Grund für diese Vorgabe ist, dass der Verkehrsfluss nicht immer wieder unterbrochen werden soll. Bei einer neuen Anschlussstelle wäre die Gefahr, dass der Anschluss Aich-Süd über die Neckartailfinger Straße in Frage gestellt werden könnte, auch würde der Verkehrsfluss auf der L 1185 gestört. Aus Sicht der Gutachter ist der zusätzliche Anschluss im Bereich der L 1185 hinsichtlich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, der vorhandenen Topografie und der sich dadurch einstellenden, sehr kurzen Anschlussstellenfolge deshalb sehr kritisch zu bewerten. Die Kosten hierfür lägen im Übrigen bei circa 5 Mio. Euro. 

Im Gemeinderat wollte man dieses Thema zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgen. Trotzdem sollte es im Hinblick auf die Feuerwehr und im Zusammenhang mit einem eventuellen Brückenneubau im Auge behalten werden. Bürgermeister Kurz erklärte, dass auch vom Verband Region Stuttgart angeregt wurde, hier entsprechende Flächen freizuhalten.

Abschließend beschloss der Gemeinderat, die Maßnahme vorerst nicht weiterzuverfolgen, etwaige Trassen bei der Planung des Feuerwehrmagazins jedoch freizuhalten.  

Nordumfahrung Aichtal

Die Ergebnisse zu den verkehrlichen Auswirkungen der Nordumfahrung wurden erstmals im März 2022 dem Gemeinderat vorgestellt. Die Untersuchungen zeigen, so die Ingenieure, dass die Ortsdurchfahrten von Aich und Grötzingen um bis zu 2.000 Kfz/24 h (Prognose 2035) entlastet werden. Die Belastung der Nordspange liegt im maßgebenden Abschnitt bei ca. 4.800 Kfz/24 h.

Der Verband Region Stuttgart erwartet voraussichtlich erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch, Kulturlandschaft/Sachgüter, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erholung, Boden und Flora/Fauna/Biodiversität. Die Maßnahme hat im regionalen Maßstab eine geringe bis mittlere verkehrliche Wirksamkeit. Demgegenüber ist von einer mittleren Betroffenheit von Schutzgütern auszugehen. Außerdem wäre mit Kosten von 8 Millionen Euro zu rechnen.

Aus Sicht der Gutachter stellt sich, so Schäfer, für die geplante Nordspange keine Verkehrsbelastung ein, die eine kurz- bis mittelfristig Realisierung dieses Vorhabens in Aussicht stellt. Am meisten profitieren würde Harthausen. Darüber hinaus besteht eine sehr hohe Unsicherheit in Bezug auf die Verfügbarkeit der benötigten landwirtschaftlich genutzten Flächen. Aus den genannten Gründen empfahlen die Verkehrsplaner, die Nordumfahrung vorerst nicht weiterzuverfolgen. Diese Meinung wurde im Gemeinderat geteilt und er beschloss, die Planungen für eine Nordumfahrung nicht weiterzuverfolgen.  

Mobilitätskonzept

2016 wurde der Auftrag zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts an die Firma BS Ingenieure, Ludwigsburg, vergeben. Geplant war, bis September 2020 die sogenannte Prognose vorzulegen. Aufgrund verschiedener größerer Baustellen verzögerte sich die Analyse. Ebenso deshalb, weil keine Verkehrsbefragungen mehr durchgeführt werden konnten, da die Polizei diese nicht mehr begleitet. Man war deshalb gezwungen, auf die aufwändigeren Kennzeichenerhebungen auszuweichen. Auch Corona verzögerte die weitere Bearbeitung des Konzepts. In der Klausurtagung des Gemeinderats im November 2019 wurde dem Gemeinderat die sogenannte Verkehrsanalyse vorgestellt. Der Gemeinderat beschäftigte sich damals bereits mit verschiedenen Konfliktpunkten und konnte selbst Anregungen vorbringen. Ursprünglich geplant war auch eine Öffentlichkeitsveranstaltung im Frühjahr/Sommer 2020, die aufgrund von Corona jedoch nicht durchgeführt werden konnte. Im März beschloss der Gemeinderat, vor einer Beschlussfassung über den Maßnahmenkatalog zuerst eine Bürgerinformationsveranstaltung anzubieten, die am 13.7.2022 stattfand. An dieser nahmen neben circa 20 Bürgern auch acht Gemeinderäte teil. Den Anwesenden wurde vom Büro Schäfer der Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept vorgestellt. In den Konflikt- und Maßnahmenkatalog wurden sowohl Bürgereinwendungen als auch Anregungen der Verwaltung und des Gemeinderats aufgenommen. Aus der Haushaltsbefragung ist ersichtlich, dass der Schwerpunkt des Mobilitätsentwicklungsplans eindeutig im Bereich des Umweltverbunds verortet sein soll. 

Neue Anregungen aus der Bürgerschaft wurden zwischenzeitlich vom Büro Schäfer ebenfalls nochmals überprüft und, wenn möglich, aufgenommen. Verschiedene Themen wurden besonders beleuchtet wie beispielsweise die Albstraße, Schulstraße sowie Brunnenstraße/Karl-Mörike-Straße.

Herr Schäfer ging zuerst auf den Radverkehr ein. Das Planungsbüro legte einen Plan mit den bestehenden Radverkehrsführungen und den aus Sicht der Planer noch zu schließenden Netzlücken vor. Unter anderem werden hierbei die Ortsdurchfahrten von Aich und Grötzingen hinsichtlich der Ausweisung von Radschutzstreifen (Markierung) betrachtet. Teilweise sind aufgrund zu geringer Fahrbahnbreiten nur einseitige Radschutzstreifen möglich. Immer gilt, dass bei der Ausweisung von Schutzstreifen das Parken am Straßenrand entfällt. Verbessert werden müssten beispielsweise auch die in Neuenhaus existierenden Querungshilfen.

Im Gemeinderat war man zum Thema Schutzstreifen geteilter Meinung. Es wurde auf die vielen bereits existierenden Radwege verwiesen, aber auch darauf, dass dem Alltagsverkehr das Radfahren erleichtert werden muss, um hier zu einem Umdenken zu verhelfen. 

Des Weiteren ging Schäfer auf die Schulstraße in Grötzingen ein. BS Ingenieure empfehlen, dort die bisherige Geschwindigkeitsregelung im Hinblick auf Schule und Kindertageseinrichtungen beizubehalten. Diese haben ein besonderes Schutzbedürfnis. Verbessert werden sollte die Fußgängerführung im Bereich der Fortführung der Fußgängerfurt. Hier wurde eine Fahrbahneinengung durch Vorziehen des Gehwegs vorgeschlagen. Von einer Sperrung der Brücke über den Weiherbach wurde wieder Abstand genommen. Im Zusammenhang mit Festen im Ortskern Grötzingens entfiele sonst die Umleitungsstrecke. 

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, dass künftig in der Schulstraße die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h nur noch Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr gelten soll, ansonsten wieder 30 km/h. 

Schäfer fuhr mit der Behandlung des Bereichs Brunnenstraße / Karl-Mörike-Straße fort. Nach Auskunft einzelner Anlieger gibt es dort einen mutmaßlich hohen Anteil an Durchgangsverkehr. Eine Anliegerzone ist nicht umsetzbar, da die StVO lediglich die Möglichkeit eröffnet, Strecken zwischen Knotenpunkten als Anliegerstraßen zu definieren, nicht aber ganze Gebiete. Möglich wäre jedoch, ein geordnetes alternierendes Parken einzuführen und somit eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu bewirken und diesen Abschnitt für den Durchgangsverkehr unattraktiver zu gestalten. Nicht jeder Stadtrat begrüßte diesen Vorschlag, trotzdem wurde einem Parkraumkonzept zugestimmt. 

Immer wieder wurde bemängelt, dass die Albstraße in Grötzingen als Abkürzungsstrecke verwendet wird. Dies konnte vom Planungsbüro nicht bestätigt werden. Trotzdem empfehlen BS Ingenieure, für die Albstraße ein Parkraumkonzept mit alternierenden Stellplätzen zu erstellen. Dabei sind die Befahrbarkeit des Abschnitts durch den Busverkehr und die an den sieben vorhandenen Einmündungen freizuhaltenden Sichtfelder zwingend zu berücksichtigen. Die Stellplätze sind gegebenenfalls per Markierung und Beschilderung positiv auszuweisen. Grundstückszufahrten sind ebenfalls zu beachten.

Auch hierüber war man im Gemeinderat geteilter Meinung. Wichtiger wäre nach Ansicht einzelner Stadträte, den Busverkehr aus dieser Straße herauszubekommen. Trotzdem wurde auch hier beschlossen, ein Parkierungskonzept zu erstellen. 

Weiteres Thema war das Leitbild zum Mobilitätskonzept. Der Gemeinderat muss zur künftigen verkehrlichen Planung Aichtals ein Leitbild definieren. Die Anhaltspunkte für dieses Leitbild ergeben sich aus den Ergebnissen der Haushaltbefragung sowie dem Konflikt- und Maßnahmenkatalog. Aus der Haushaltsbefragung ist ersichtlich, dass der Schwerpunkt des Mobilitätsentwicklungsplans eindeutig im Bereich des Umweltverbunds verortet sein soll. Das Leitbild hat keine rechtlichen Auswirkungen, sollte jedoch das künftige Handeln beispielsweise auch bei der Bauleitplanung bestimmen. Bürgermeister Kurz stellte fest, dass man hier bereits auf einem guten Weg ist und das Leitbild von der Verwaltung bereits jetzt gelebt wird. 

Abschließend machte der Bürgermeister deutlich, dass bei größeren Maßnahmen der Gemeinderat selbstverständlich nochmals beraten und die entsprechenden endgültigen Beschlüsse fassen wird. Bei den Parkierungskonzepten handelt es sich erst um Planungsaufträge. Bei der Einengung der Schulstraße ebenfalls. Kleinere Sachen wird die Verwaltung in Eigenregie erledigen. Schäfer bestätigte, dass im Maßnahmenkatalog alles zusammengestellt wurde, was in Aichtal zum Thema Verkehr ansteht. Diese Bestandsaufnahme ist nun abzuschließen und der Maßnahmenkatalog weiterzuverfolgen.

Abschließend fasste der Gemeinderat die weiteren notwendigen Beschlüsse. Der Konfliktplan wurde zur Kenntnis genommen. Dem Maßnahmenkatalog wurde mit den zuvor beschlossenen Änderungen zugestimmt. Die Umsetzung größerer Maßnahmen wird jeweils einzeln im Gemeinderat beraten und beschlossen. Ebenso wurde das vorgelegte Leitbild beschlossen. 

Klimaschutzmanager

Maßnahmen und Aktivitäten für den Klimaschutz werden einen zentralen Platz bei politischen und kommunalpolitischen Entscheidungen der kommenden Jahre einnehmen. Dies umfasst sowohl Klimaschutz durch Einzelmaßnahmen und konkrete Projekte, ist aber auch eine Querschnittsaufgabe. 

Die Städte und Gemeinden mit ihren Liegenschaften, Anlagen, Beschaffungen und Fahrzeugen sind ganz unmittelbar gefordert, nachhaltig, umweltschonend und klimafreundlich zu handeln. Dies bedeutet zum einen, den eigenen relevanten Beitrag zu leisten und zum anderen, als Vorbild und Vorreiter gegenüber Bürgerschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft aufzutreten. Um eine konsequente klimaschonende Ausrichtung einer Kommune gewährleisten zu können, bedarf es klarer Zuständigkeiten und personeller Ressourcen für die Planung und operative Umsetzung verwaltungsinterner Projekte. 

Kurz berichtete, dass Bemühungen um Aufnahme in das Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ des Landes Baden-Württemberg und in das Förderprogramm des Bundes leider erfolglos verliefen, da beide Fördertöpfe trotz frühzeitiger Bemühungen der Kommunen Aichtal, Waldenbuch, Wolfschlugen und Steinenbronn ausgeschöpft sind.

Die Bürgermeister der Städte Waldenbuch und Aichtal sowie der Gemeinde Steinenbronn messen dem Klimaschutz einen sehr hohen Stellenwert bei, sodass die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers auch ohne Fördermittel realisiert werden soll. Dennoch werden sich die drei Kommunen weiterhin um Fördermittel bemühen. Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Wolfschlugen scheidet eine interkommunale Zusammenarbeit mit Wolfschlugen derzeit aus. Berechnungen der Personal- und Sachkosten ergaben für Aichtal einen Anteil beim Klimaschutzmanager in Höhe von 39.682 Euro, für eine eventuell notwendig werdende Sekretariatsstelle 12.698 Euro. Der Bürgermeister berichtete, dass Waldenbuch bereits zustimmte, in Steinenbronn wird hierüber im Laufe des Monats März entschieden. 

Im Gemeinderat begrüßte man die kreisübergreifende Zusammenarbeit. Der Schaffung einer 100 %-Stelle Klimaschutzmanager mit Waldenbuch und Steinenbronn wurde zugestimmt. Die Kosten sollen nach Einwohnerschlüssel verrechnet werden. Die Stelle ist als Stabsstelle beim Bürgermeister der Stadt Aichtal angesiedelt. Die Verwaltung wurde mit der Stellenausschreibung beauftragt. 

Änderung Bebauungsplan Schießäcker

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans „Schiessäcker“ umfasst lediglich ein Grundstück an der Raiffeisenstraße. Die Änderung hat die Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung und damit die innerörtliche Nachverdichtung zum Ziel. Im Juli beschloss der Gemeinderat die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren und billigte den Planentwurf. Auslegung und Anhörung erfolgten vorschriftsmäßig, die eingegangenen Stellungnahmen lagen jedem Stadtrat vor. Es erfolgte eine entsprechende Abwägung. Aus planerischer Sicht sind keine Änderungen der vorgeschlagenen Festsetzungen erforderlich und so stand einem Satzungsbeschluss nichts mehr im Wege. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften dann in Kraft.  

Vergabe Bauarbeiten Trinkwasserleitungen

Im Januar wurde der Baubeschluss für die Erneuerung der Einrichtungen der Wasserversorgung in der Eichendorffstraße und Teilen der Uhlandstraße sowie die Erneuerung des bituminösen Oberbaus der Fahrbahnen dieser Straßen gefasst. Die Arbeiten wurden im Januar 2023 öffentlich ausgeschrieben. Darauf gingen vier Angebote ein. Mit den Arbeiten soll Ende April/Anfang Mai begonnen werden. Die Fertigstellung wurde Ende Oktober 2023 festgelegt. 

Das Ergebnis des Bieterverfahrens war vor dem Hintergrund der Preisentwicklung im vergangenen Jahr als überraschend wirtschaftlich zu betrachten. Die entsprechenden Finanzmittel in ausreichender Höhe inklusive der zu erwartenden Nebenkosten sind in der Haushaltsplanung 2023 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe berücksichtigt.

Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten an die Firma Brodbeck aus Metzingen. Die Auftragssumme beträgt 817.342,53 € inklusive. Mehrwertsteuer.

Änderung Betriebssatzungen Eigenbetriebe

Aufgrund geänderter Rechtslage müssen die Satzungen beider Eigenbetriebe neu gefasst werden. Die Art der Buchführung, also nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder der kommunalen Doppik, muss explizit genannt werden. Am bisherigen Buchführungsstil ändert sich nichts, dieser wird durch die Änderung lediglich ergänzend in die Satzung aufgenommen. Dafür künftig entstehende Aufwendungen in Höhe von rund 15.000 Euro für das Rechenzentrum führen entweder in diesem Jahr zu einer überplanmäßigen Ausgabe oder werden nächstes Jahr im Haushalt eingeplant. Für die Eigenbetriebe der Gemeinde soll auch weiterhin die Wirtschaftsführung nach dem Handelsgesetzbuch angewandt werden. 

Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat die rückwirkenden Änderungen der Satzungen des Eigenbetriebs Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung zum 1.1.23. Sie werden an anderer Stelle im Amtsblatt veröffentlicht. 

Mietanpassungen städtische Wohnungen

Die Mieten der städtischen Wohnungen sollen in regelmäßigen Abständen angepasst werden. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2018. Die Mieten wurden damals auf den Mindestbetrag des Reutlinger Mietspiegels erhöht, jedoch nicht um mehr als 10 % der bisherigen Miete. Während der Corona-Pandemie wurde auf Anpassungen verzichtet. Zwischenzeitlich orientiert sich die Stadt am eigenen aktuellen qualifizierten Mietspiegel. 

Nachdem die letzten Mieterhöhungen für einzelne städtische Wohnungen zum 1.1.2018 wirksam wurden, war die sogenannte Kappungsgrenze hinfällig. Diese besagt, dass bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete die Mieterhöhung in einem Zeitraum von drei Jahren nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöht werden darf. Die neuen Mieten liegen alle im Bereich des für die Wohnungen individuell festgelegten Vergleichswertes, weshalb eine Mieterhöhung in diesem Umfang möglich ist.

Im Gemeinderat begrüßte man, dass das Thema angegangen wird. Künftig sollten die Erhöhungen alle zwei bis drei Jahre stattfinden. Ohne weitere Aussprache stimmte der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen Festsetzung der neuen Mieten zu.