Aktuelles: Stadt Aichtal

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Entsorgung von Grünschnitt im Weiherbach verboten

Artikel vom 16.09.2024

Entsorgung von Grünschnitt im Weiherbach verboten

Am Weiherbach wurde aufgrund von Hochwasserschutzmaßnahmen ein Rückhalterechen installiert, um Äste und sperrige Gegenstände, die den Pegel unnötig steigen lassen, zu halten.
Bei der Instandhaltung dort stellte der Bauhof fest, dass im Uferbereich Grünschnitt entsorgt wurde. Dadurch entsteht eine unnötige Sperre, die beim Anschwellen des Baches eine Verdichtung und ein Übertreten des Baches verursachen kann. Das Abladen von Grünschnitt an dieser Stelle ist ein grober Verstoß gegen geltende Umweltvorschriften und ein gefährlicher Eingriff in den Hochwasserschutz. Dies kann mit bis zu 300 Euro geahndet werden.

Bitte helfen Sie aktiv mit, indem Sie auch diejenigen, die Sie dort beim Abladen beobachten, darüber aufklären, welche Schäden durch das Einbringen von Grünschnitt im Uferbereich des Weiherbach entstehen und welche Konsequenzen daraus resultieren können.

Grünschnitt kann freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 13 bis 17 Uhr in der Grünmüllstelle Grötzingen (Verlängerung Lindenstraße) entsorgt werden.

Wir danken für Ihre Unterstützung und Mithilfe!