Ortsmitte in Neuenhaus: Investorensuche beginnt
Ortsmitte in Neuenhaus: Investorensuche beginnt
Gemeinderat legt Mindestgebot für Traube-Krone-Areal fest – Ziel ist ein lebendiges und multifunktionales Zentrum
Die Stadt Aichtal hat die Neugestaltung des Traube-Krone-Areals in Neuenhaus auf den Weg gebracht und setzt damit auf eine umfassende Belebung des Ortszentrums. Im nächsten Schritt geht es darum, einen Investor zu finden. Der Gemeinderat hat jetzt das Mindestgebot für die knapp 2500 Quadratmeter große Fläche auf 690.000 Euro festgesetzt. Die Stadt verkauft nur jene Flächenanteile, die später keine öffentlichen Bereiche sind. Die Bürgerschaft wurde bei der Erarbeitung der Planungen intensiv beteiligt. Potenzielle Investoren sollen sich im Laufe des 2. Quartals 2025 dem Gemeinderat vorstellen.
25 Wohneinheiten geplant
Neben dem Mindestgebot hat der Gemeinderat auch die wesentlichen Bedingungen für die Investorensuche definiert. Auf dem Areal sollen rund 25 neue Wohneinheiten entstehen, darunter Mikroappartements, ergänzt durch eine wiederbelebte Gastronomie. Geplant sind außerdem eine Nahversorgung, zum Beispiel durch ein Tante-M Geschäft, multifunktionale Räume für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, etwa als Jugendtreff oder für medizinische Angebote. Eine Tiefgarage soll die erforderlichen Stellplätze schaffen.
Öffentlich zugängliche Flächen bleiben
Besonders herausfordernd ist die Hanglage des Grundstücks, die einen Höhenunterschied von bis zu neun Metern aufweist und somit eine präzise Planung erfordert. Im Auftrag der Stadt hat die STEG Stadtentwicklung GmbH Standortanalysen durchgeführt, Konzepte entwickelt und mit dem Gemeinderat abgestimmt. Um den Kern der Ortsmitte für die Bürgerinnen und Bürger offen zu halten, behält die Stadt öffentlich zugängliche Flächen und koordiniert deren Gestaltung in Eigenregie. Damit bleibt gewährleistet, dass die städtischen Bereiche nach den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtet sind.
Beteiligung der Bürgerschaft
Von Beginn an bezog die Stadt Aichtal die Bürgerschaft aktiv in die Planungen ein. In einer breit angelegten Informationsveranstaltung wurden die Projektziele vorgestellt und eine Plattform für Bürgeranliegen geschaffen. Verwaltung und Gemeinderat haben diese Anregungen und Bedenken geprüft und soweit möglich in die Planungen integriert.
Bodenrichtwert ist Basis
Das Mindestgebot basiert auf dem aktuellen Bodenrichtwert (BRW). Dieser liegt in diesem Fall bei 470 Euro pro Quadratmeter. Daraus ergibt sich ein Wert für das Grundstück von knapp 1,2 Millionen Euro ohne Berücksichtigung der bestehenden Bebauung. Da der BRW den Wert für ein erschlossenes und unbebautes Grundstück widerspiegelt, sind die Kosten für den Rückbau der bestehenden Gebäude und Verkehrsflächen abzuziehen. Die Verwaltung schätzt die Rückbaukosten für die sechs vorhandenen Bauten auf 450.000 Euro. Daher hat die Verwaltung ein Mindestgebot von 690.000 Euro vorgeschlagen. Da der Abbruch der Gebäude grundsätzlich im Rahmen des Landessanierungsprogramms förderfähig wäre, soll im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden, dass der Investor auf diese Fördermittel verzichtet.
Weitere Informationen:
Präsentation Bürgerbeteiligung am 22.02.2024 (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Plakate Bürgerbeteiligung (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Flyer Wettbewerb (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Lageplan (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Konzeptplanung (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Standortanalyse (PDF-Datei) (PDF-Datei)