Aktuelles: Stadt Aichtal

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Gute Nachrichten für Naturkindergarten

Artikel vom 14.02.2025

Gute Nachrichten für Naturkindergarten

Landgericht Stuttgart bestätigt Räumungsklage der Stadt gegen den Schützenverein – Bodenbelastungen lassen sich mit wenig Aufwand beheben

Die Pläne für einen Naturkindergarten in Grötzingen sind einen großen Schritt vorangekommen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart, Katja Knickenberg, hat am Mittwoch in ihrem Urteil bestätigt, dass die Räumungsklage der Stadt Aichtal gegen den Schützenverein Grötzingen berechtigt war. Das Landgericht stellte zudem klar, dass der Pachtvertrag als Leihvertrag einzustufen ist, da die Nutzung des Grundstücks unentgeltlich erfolgte.

Der Gemeinderat hatte beschlossen, auf dem städtischen Grundstück einen Naturkindergarten für bis zu 40 Kinder einzurichten. Daraufhin kündigte die Stadt den bestehenden Pachtvertrag mit dem Verein. Das Angebot eines neuen Pachtvertrags über einen Teil der Anlagen hat der Verein ausgeschlagen. Inzwischen liegen auch die Ergebnisse umfangreicher Bodengutachten vor. Ergebnis: Vorhandene Belastungen aus dem Schießbetrieb lassen sich mit relativ geringem Aufwand beseitigen. Eine Gefährdung des Grundwassers ist laut Gutachten ausgeschlossen. Auch der Einwand einer möglichen Schadstoffbelastung wurde vom Gericht nicht als Hindernis für die Kündigung anerkannt. „Wir sind froh, dass wir dieses wichtige Projekt vorantreiben können. Die Aichtaler Familien brauchen die geplanten Betreuungsplätze“, sagt Bürgermeister Sebastian Kurz..

Einigungsversuche gescheitert

In einer aufwendigen Suche und in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Esslingen hatte die Stadt acht Standorte für einen Naturkindergarten untersucht.  Am Ende des Auswahlprozesses stand fest, dass nur das Areal an der Alten Poststraße baurechtlich möglich ist. Für den Naturkindergarten muss der Schützenverein Grötzingen einen Teil des Geländes freimachen, der derzeit ohnehin nicht genutzt wird. Die Kündigung des Pachtvertrags akzeptierte der Verein nicht. Mitte August 2024 reichte die Stadt Räumungsklage gegen den Verein ein. Trotz intensiver Bemühungen war es nicht gelungen, mit dem Verein eine Einigung zu erzielen. So hatte die Stadt beispielsweise angeboten, für die 25-Meter-Schießanlage einen neuen Pachtvertrag abzuschließen. Dann wären nur die offiziell nicht genutzten längeren Schießbahnen entfallen. Der Verein argumentierte, dass andere Flächen für den Kindergarten in Frage kommen würden, was das Gericht jedoch zurückwies.

Gemeinderat lehnte Forderungen ab

Bereits in der Verhandlung am 13. November 2024 hatte das Landgericht Stuttgart erkennen lassen, dass es die Räumungsklage der Stadt für rechtmäßig hält. Dennoch bemühte sich die Stadt erneut um eine Einigung mit dem Schützenverein. Die Forderungen des Vereins in Bezug auf den Pachtvertrag waren für den Gemeinderat nicht akzeptabel und wurden einstimmig abgelehnt. Das Gremium hatte den Pachtvertrag bereits im Vorfeld ausführlich beraten und beschlossen. Das Angebot an die Schützen entsprach den Regelungen, die auch für andere Vereine in der Stadt für die Pacht von städtischen Flächen gelten.

Belasteter Boden wird entsorgt

Die Bodenuntersuchungen haben ergeben, dass das rund 6.000 Quadratmeter große Gelände nur zu einem kleinen Teil, auf rund 170 Quadratmeter mit Schwermetallen belastet ist. Betroffen sind vor allem jene Stellen, wo die Waffen abgefeuert wurden und der Zielbereich.  Insgesamt überschreiten die Blei-Werte auf drei Teilflächen die Grenzwerte für Kinderspielflächen. Um eine sichere Nutzung als Naturkindergarten zu gewährleisten, wird die Stadt Aichtal die belasteten Bodenbereiche in enger Abstimmung mit dem Landratsamt bis zu einer Tiefe von mindestens 30 Zentimetern fachgerecht abtragen und entsorgen lassen. Das entspricht etwa 100 Tonnen Bodenmaterial. Da es sich um eine überschaubare Fläche handelt, ist der Aufwand für den Bodenaustausch gering. Die Kosten dürften sich laut Stadtverwaltung vermutlich im vierstelligen Bereich bewegen. In den übrigen Bereichen sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.