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Aichtal erhöht Kita-Gebühren in zwei Schritten

icon.crdate05.08.2026

Neue Satzung gilt ab 1. September – Stadt trägt weiterhin den größten Teil der Kosten - Gesamtelternbeirat war einbezogen

Die Stadt Aichtal stellt die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen auf eine neue rechtliche Grundlage und passt die Elternbeiträge in zwei Schritten an. Der Gemeinderat hat die neue Benutzungs- und Gebührenordnung jetzt beschlossen. Sie tritt am 1. September 2026 in Kraft. Die Gebühren steigen zunächst um 4,5 Prozent und ein Jahr später um weitere vier Prozent. Die Stadt orientiert sich damit an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände.

Die Stadt hat den Gesamtelternbeirat über die neue Satzung informiert. Das Gremium brachte eigene Forderungen ein. Die 48-Stunden-Regel nach Erkrankungen und der Verspätungszuschlag gehen zum Beispiel auf ausdrückliche Forderungen des Gesamtelternbeirats zurück.

Kleine Einrichtungen erhöhen die Kosten je Betreuungsplatz

Die Kindertagesbetreuung kostet Aichtal mehr als viele vergleichbare Kommunen. Ein wesentlicher Grund liegt in der Struktur der Einrichtungen. Die Stadt bietet die Betreuung an mehreren Standorten an. Neben größeren Kindertagesstätten gibt es kleine Einrichtungen mit nur einer oder wenigen Gruppen. Kleine Einheiten verursachen je betreutem Kind jedoch höhere Kosten. Auch eine Einrichtung mit nur einer Gruppe braucht ausreichend pädagogisches Personal. Hinzu kommen Vertretungen, Leitungsaufgaben sowie die laufenden Kosten für Gebäude, Reinigung, Energie und Verwaltung. Diese Ausgaben lassen sich nicht im gleichen Maß verringern wie die Zahl der Gruppen oder Kinder.

Aichtal gibt je Einwohner mehr für Personal in der Kindertagesbetreuung aus als der Durchschnitt der Kommunen im Landkreis Esslingen, da sich beinahe alle Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft befinden. Die Personalkosten fließen daher vollständig in die Ausgaben der Stadt mit ein. Während andere Kommunen mit einem hohen Anteil freier Träger in diesem Vergleich geringere kommunale Personalaufwendungen ausweisen. Bei den übrigen Aufgabenbereichen liegen die Personalaufwendungen dagegen sogar leicht unter dem Durchschnittsniveau.

Stadt finanziert weiterhin mehr als 80 Prozent

Vor allem die Personalkosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Sie erhöhten sich nach den Berechnungen der Stadt von rund 3,7 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 4,4 Millionen Euro im Jahr 2025. Die gesamten Betriebs- und Personalkosten der Kindertageseinrichtungen lagen 2025 bei rund 6,36 Millionen Euro. Dem standen Einnahmen aus Betreuungsgebühren von rund 656.000 Euro gegenüber.

Für das Haushaltsjahr 2026 geht die Stadt von einem Kostendeckungsgrad von rund 13 Prozent aus. Die Elternbeiträge decken somit nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Ausgaben. Auch nach der Gebührenerhöhung übernimmt die Stadt deutlich mehr als 80 Prozent der Kosten. Die neuen Beiträge bringen voraussichtlich rund 35.000 Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr. Die Verwaltung prüft fortlaufend, wo sie wirtschaftlicher arbeiten kann. Die gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung, die notwendige Personalausstattung und die vorhandene Gebäudestruktur setzen Einsparungen jedoch enge Grenzen.

Beiträge steigen nach landesweiter Empfehlung

Die erste Anpassung gilt ab dem 1. September 2026. Für eine verlängerte Öffnungszeit von 30 Stunden steigt der Monatsbeitrag in einem Haushalt mit einem Kind beispielsweise von 199 auf 208 Euro. Ab dem 1. September 2027 beträgt er 216 Euro. Die Beiträge bleiben nach dem Betreuungsumfang und der Zahl der Kinder in einer Familie gestaffelt. Das Essensgeld verändert sich nicht und liegt weiterhin bei monatlich 75 Euro.

Neue Satzung schafft klare Regeln

Die neue Satzung regelt das Verhältnis zwischen Stadt und Eltern künftig vollständig öffentlich-rechtlich. Die Stadt nimmt Kinder nicht mehr über einen Vertrag, sondern mit einem Bescheid auf. Auch Änderungen beim Betreuungsumfang hält sie künftig in einem Bescheid fest.

Darüber hinaus fasst die Satzung wichtige Pflichten klarer. Kinder dürfen nach einer Erkrankung erst wieder in die Einrichtung kommen, wenn sie mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr gezeigt haben. Ebenso wurde die gesetzlich vorgeschriebene Masernimmunität konkreter dargestellt, denn ohne den vorgeschriebenen Masernschutznachweis kann die Stadt kein Kind aufnehmen. Die Satzung regelt außerdem, wann die Stadt einen Platz widerrufen kann, etwa bei längerem unentschuldigtem Fehlen oder bei Zahlungsrückständen. Wer vereinbarte Abholzeiten wiederholt missachtet, muss künftig 30 Euro für den zusätzlichen Personalaufwand bezahlen.

Stadt prüft Gebührenmodell 2027 erneut

Die Stadt will die Entwicklung im kommenden Jahr gemeinsam mit dem Kindergartenausschuss auswerten. Dabei betrachtet sie die tatsächlichen Kosten und prüft, ob das bisherige Gebührenmodell angepasst werden sollte. Auch einkommensabhängige Elternbeiträge sollen in die Prüfung einfließen. Ergibt sich daraus Handlungsbedarf, legt die Verwaltung dem Gemeinderat neue Vorschläge zur Entscheidung vor.

Hier finden Sie die neue Satzung