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Stadt Aichtal

In der Übersicht

Das Amtsblatt ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der Stadt Aichtal. Es dient darüber hinaus der Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Es gehört nicht zur Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen.

mit Aktuallisierung vom 23.02.2022

Die Veröffentlichungsrichtlinien finden Sie hier (PDF-Datei).

Grundsätzliches

Das Mitteilungsblatt der Stadt Aichtal ist das offizielle Organ der Stadt, in dem Satzungen, amtliche Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus bekannt gegeben werden, es ist in einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil gegliedert.

Kommunalpolitische Vereinigungen, Kirchen, Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, Beiträge und Ankündigungen im Mitteilungsblatt kostenlos zu veröffentlichen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Veröffentlichungen haben  sich auf die Darstellung der eigenen Belange zu beschränken. Sie müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Angriffe auf Dritte enthalten. Diese Grundsätze dürfen auch nicht im Anzeigenteil umgangen werden. Bei der Abfassung der Texte sind die allgemein anerkannten Grundsätze der Sachlichkeit und Fairness einzuhalten.

Kommunalpolitische Beiträge werden nur dann veröffentlicht, wenn sie einen direkten Bezug zur Kommunalpolitik Aichtals haben, der Herausgeber behält sich Kürzungen und Streichungen vor.

Kommentare, Meinungen oder Statements zu bundes- oder landespolitischem Geschehen werden nicht gedruckt

Bei öffentlichen Äußerungen Dritter muss im Hinblick auf den amtlichen Charakter des Amtsblattes das Gebot der Sachlichkeit (keine Abstimmungsempfehlung) gewahrt werden.

Größe und Umfang werden von der Redaktion festgelegt. Die zur Veröffentlichung zugelassenen Beiträge haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Position oder Darstellungsform. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung von Beiträgen. Über die Veröffentlichung eines Beitrages entscheidet der Herausgeber. Beiträge können von der Redaktion zurückgestellt, gekürzt oder gestrichen werden.

Nicht aufgenommen werden:

  • Beiträge, die gegen die guten Sitten verstoßen
  • Beiträge, die offensichtlich unrichtige oder irreführende Angaben enthalten
  • Anonym eingegangene Beiträge und Leserbriefe
  • Meinungsäußerungen bzw. Stellungnahmen einzelner Personen
  • Berichte der Kommunalpolitik, die keinen Bezug zum Ortsgeschehen haben
  • Wahlwerbung

Allgemeines

  • Herausgeber: Stadt Aichtal
  • Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung
  • Vertrieb und Druck: Verlag Nussbaum Medien, Weil der Stadt
  • Ausgaben: 50 Wochen, letztes MB vor Weihnachten, 1. Ausgabe in der 2. KW des jeweils neuen Jahres, Ausgabetag ist in der Regel jeweils Donnerstag.
  • Vollverteilung: 6 x jährlich Vollverteilung an alle Haushalte
  • Veranstaltungskalender: Einmal jährlich wird ein Veranstaltungskalender für das ganze Jahr, monatlich in der letzten Woche des Vormonats mit allen bis dahin eingegangenen Änderungen, veröffentlicht.
  • Jahresrückblick: Anfang jeden Jahres kommt ein Jahresrückblick zum Vorjahr
  • Redaktionsschluss: für Vereine und Organisationen Montag 16.00 Uhr
    Stadtverwaltung Dienstag 12:00 Uhr, durch Feiertage ist ein vorgezogener Redaktionsschluss möglich. Dieser wird im Mitteilungsblatt und auf der Startseite von Artikelstar rechtzeitig bekannt gegeben.
  • Bezugspreis: derzeit halbjährlich 19,10 Euro (Stand 1.1.2022)
  • Umfang: Redaktioneller Teil, Amtliches, Kommunalpolitik, Kirchen und Vereine umfassen bis zu 31 Seiten, ein jährliches Zeichenkontingent ist festgelegt, die Ausgaben sind 2-spaltig.

Redaktion

Das Einstellen und Hochladen der Beiträge ist für Kommunalpolitische Vereinigungen, Kirchen, Vereine und Organisationen unentgeltlich.

Für die Titelseitenvergabe werden die Vereine und Organisationen angeschrieben. Nach dem genannten Stichtag wird auf eine möglichst gerechte Vergabe geachtet und die entsprechenden Personen über den Erfolg der Eingabe informiert.

Die Stadt Aichtal behält sich vor, Titelseiten auch nach der Vergabe selbst zu belegen.

Reihenfolge, Umfang und Gestaltung

  • Titel: Städtische Veranstaltungen und Vereine/Organisationen nach Anmeldung
  • Zu Ihren Diensten: Notrufnummern, Öffnungszeiten,
  • allgem. Infos: Impressum, Fundsachen, Standesamtliche Nachrichten, Jubilare
  • Amtliche Bekanntmachungen: Einladungen GR, Abwasserverband, Satzungsänderungen, Sperrungen etc.
  • Rathaus informiert: z. B. aus dem Gemeinderat   
  • Vorankündigungen: bis max. 12 Veranstaltungen auf 3 Seiten, max. 2 Veröffentlichungen  je Veranstaltung und je 2 Veranstaltungen in einer Woche von einem Verein/einer Organisation  
  • LRA, Bücherei, Feuerwehr,  Kindergärten, Schulen, Musikschule, Kult 25, Volkshochschule, Partnerschaftskomitee, ABC, Bürgerbus
  • Kirchen und kirchliche Vereinigungen
  • Kommunalpolitik in alphabetischer Reihenfolge
  • Vereine ortsteilübergreifend,
  • Vereinsnachrichten der jeweils 3 Stadtteile
  • Sonstiges

Alle Beiträge für Kommunalpolitik, Kirchen, Vereine und Organisationen werden von den Autoren selbst in Artikelstar (Betriebssystem des Verlages) in der jeweiligen Rubrik eingestellt, die Autoren sind von den einzelnen Organisationen autorisiert und erhalten den Zugang über ein Passwort über den Verlag.

Beiträge, Artikel über Veranstaltungen für den redaktionellen Teil, sowie digitales Bildmaterial müssen in elektronischer Form über E-Mail bei der Pressestelle (pressestelle(@)aichtal.de) eingereicht werden.

Alle Titelseiten und Vorankündigungen werden als PDF-Datei oder im JPEG-Format an die Redaktion geschickt.

Kürzungen können von der Redaktion vorgenommen werden.

Unaufgefordert eingesandte Manuskripte und Fotos werden nicht zurückgeschickt.

Zusatz zu den Richtlinien

Am 19.02.2020 wurde folgender Zusatz zu den geltenden Richtlinien beschlossen:

1.   Wahlen

1.1. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Stadt während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in der Rubrik „Kommunalpolitik“ in einem Zeitraum von 4 Wochen vor der Wahl ausgeschlossen (Karenzzeit). Erlaubt sind die üblichen Kopfdaten mit Zuständigkeiten.

1.2. Eine Vorstellung der Kandidaten (m/w/d) während der Karenzzeit in Teil 2 ist nicht zulässig, um eine Gleichbehandlung von parteilosen Kandidaten oder von Fraktionen, die nicht im Gemeinderat vertreten sind, zu gewährleisten.

1.3. Bei Bürgermeisterwahlen stehen den Kandidaten in der 2. und 3. Ausgabe vor der Wahl je ½ Seite (ca. 3.500 Zeichen inkl. Bild, siehe Anlage) zur Verfügung, um die eigene Person und die politischen Vorstellungen bekannt zu machen. Die Beiträge werden in alphabetischer Reihenfolge gedruckt.

1.4. Bei Gemeinderatswahlen gibt es zwei Wochen vor dem Wahltag eine Kandidatenvorstellung mit Bild, Name, Beruf und Geburtsjahr durch die Stadt.

1.5. Wahlwerbung in Teil 1 und Teil 2 ist nicht zulässig.

Die Veröffentlichung von Anzeigen aus Anlass von Wahlen, an denen die Bürger der Gemeinde beteiligt sind (Wahlwerbung), ist in Teil 3 zulässig. Wahlwerbung muss sich auf die Darstellung der Ziele, Vorstellungen und Projekte derjenigen Partei, Gruppierung oder Person beschränken, die Gegenstand der Wahlwerbung ist. Sie darf weder gegen die Gemeinde gerichtet sein noch Angriffe auf Dritte enthalten.

http://www.aichtal.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/richtlinien