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Stadt Aichtal

Aus dem Gemeinderat vom 27.09.2023

Artikel vom 10.10.2023

(zal) Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung am 27.9.23 fand eine Bürgerfragestunde statt. Themen waren hier der bundesweite Warntag, der kürzliche mehrstündige Ausfall des Internets, die außerordentliche Gemeinderatssitzung zum Campus Weiherbach sowie die Mikrofonanlage in der Festhalle. Bürgermeister Kurz sagte zu, die gemachten Anregungen mitnehmen zu wollen.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Kurz gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung die Einstellung der Digitalisierungsbeauftragten beschlossen hat.

Bebauungsplan Feuerwehrhaus Aichtal

Die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zum Neubau eines Feuerwehrhauses zwischen den Stadtteilen Aich und Grötzingen macht ein Bebauungsplanverfahren und die 3. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Die Leistungsfähigkeit der einzelnen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aichtal ist derzeit entweder durch bauliche und räumliche Defizite der einzelnen Feuerwehrhäuser oder durch die personelle Tagesverfügbarkeit teilweise eingeschränkt. Zur langfristigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr soll ein neues gemeinsames Feuerwehrhaus für alle drei Abteilungen errichtet werden. In der Gemeinderatsitzung am 19.07.2023 wurden drei Standorte entlang der L1185 direkt östlich und westlich an die B312 angrenzend vorgestellt und das Gremium einigte sich auf einen Standort nördlich der L1185 und östlich der B312. Der Standort bietet neben den erforderlichen Flächen für ein neues Feuerwehrhaus samt notwendiger Außenflächen auch die Möglichkeit für weitere Nutzungen wie beispielsweise eine Rettungswache oder eine Heizzentrale auch für ein lokales Nahwärmenetz.

Die Fläche des beschlossenen Standortes liegt im unbeplanten Außenbereich. Zur Schaffung von verbindlichem Planungsrecht muss daher ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auch der Flächennutzungsplan muss zur Einhaltung des Entwicklungsgebots angepasst werden. Die zu entwickelnden Bauflächen sollen im Hinblick auf die Flächenausnutzung und Höhenentwicklung eine gute bauliche Nutzung ermöglichen. Im Bebauungsplan soll auf eine landschaftsverträgliche Einpassung in die freie Landschaft geachtet und die Erschließung der Fläche ausgehend von der L1185 geregelt werden.

Stadtbaumeister Hirn erläuterte das weitere Verfahren. Während der Bebauungsplan erstellt wird, soll parallel die Objektplanung anlaufen. Selbstverständlich wird der Gemeinderat bei jedem Schritt beteiligt. Bei der Objektplanung wird sich die Feuerwehr einbringen.

In der Aussprache wurden Fragen nach dem zeitlichen Ablauf sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung gestellt, die der Stadtbaumeister beantwortete. So ist mit einer Laufzeit von 2,5 Jahren zu rechnen. Die Gefahr des Artenschutzes ist bei landwirtschaftlichen Flächen als gering zu betrachten.

Abschließend fasste der Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans.

Erschließungsbeitragssatzung

Der Erschließungsbeitrag wird als „Kostenersatz“ für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Er ist damit die konkrete Gegenleistung der Gemeinde für den durch die Bereitstellung der Erschließungsanlagen gebotenen besonderen Erschließungsvorteil, der in der Möglichkeit der Benutzung dieser Anlagen besteht. Die derzeitige Erschließungsbeitragssatzung stammt aus dem Jahr 1982. Eine Überarbeitung war zwingend geboten, um künftig rechtssichere Erschließungsbeiträge erheben zu können.

Stadtkämmerer Dieter ging auf die Änderungen ein. So wird der Anteil, den die Gemeinde am Erschließungsaufwand tragen muss, künftig von 10 % auf 5 % reduziert. Es wurden alle Erschließungsanlagen in die neue Satzung aufgenommen, für die Erschließungsbeiträge möglich sind, beispielsweise optional auch Spielplätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen. Im konkreten Einzelfall müssen jedoch nicht für alle Anlagen Erschließungsbeiträge erhoben werden, die Entscheidung liegt, so der Stadtkämmerer, beim Gemeinderat. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bestätigte der Kämmerer, dass die neue Erschließungsbeitragssatzung nur für neue Baugebiete und neue Maßnahmen gilt. Diese Beitragsregelung ist nicht in allen Bundesländern, jedoch in Baden-Württemberg, so.

Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat die neue Erschließungsbeitragssatzung. Sie wird an anderer Stelle im Amtsblatt veröffentlicht.

Finanzzwischenbericht

Am 14.12.2022 verabschiedete der Gemeinderat die Haushaltssatzungfür das Haushaltsjahr 2023, mit der bis dahin erkennbaren notwendigen Änderung im Bereich des Finanzausgleichs gegenüber der ersten Planversion. Hier konnten Verbesserungen aufgrund der Novembersteuerschätzung 2022 aufgenommen werden. Ferner sind Minder- und Mehraufwendungen aus den Haushaltsberatungen eingeflossen. Das ergab zumindest ein geringes positives Ergebnis des Ergebnishaushalts 2023 von 81.000 Euro, gegenüber dem Vorjahr mit einem geplanten Minus von 419.000 Euro.

Das Landratsamt Esslingen wies trotzdem in seiner Stellungnahme darauf hin, dass - wie im Vorjahr- der gesetzlich geforderte ressourcenorientierte Haushaltsausgleich zwar erreicht wurde, trotzdem die selbst beeinflussbaren Erträge einer Überprüfung unterzogen werden sollen.

Der Gemeinderat beriet in der Novembersitzung ausführlich auch über die anstehenden Großmaßnahmen, die in den Folgejahren Prioritäten in der Haushaltsplanaufstellung haben werden. Folgende große Leuchtturmprojekte seien an dieser Stelle genannt: Campus Weiherbach, Neubau eines Feuerwehrmagazins, Rathaus Sanierung. Zusätzlich wurden einige Projekte in den mittelfristigen Finanzplan aufgenommen, zum Beispiel ein auf 400.000 € erhöhter Ansatz für den Bau und Erwerb von PV-Anlagen. Eine Kreditaufnahme war wie in den Vorjahren nicht nötig.

Stadtkämmerer Dieter zeigte anhand einer Computerpräsentation die wichtigsten Eckdaten des Haushalts 2023 auf. So ist beim Kassenbestand ein positiver Trend zu erkennen. Die Erträge sinken aufgrund der schwächelnden Konjunktur, ebenso aber auch die Aufwendungen. Aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst steigen die Personalkosten. Die Gewerbesteuer fällt besser aus als gedacht, hier ist ein Plus von circa 300.000 Euro zu verzeichnen. Konsequenz daraus ist allerdings dann auch, dass die Stadt mehr Gewerbesteuerumlage zahlen muss. Die Auszahlungen liegen derzeit noch deutlich unterm Ansatz. Grund hierfür ist, dass viele Rechnungen erst auf Jahresende kommen. Die Ergebnisrücklage, das fiktive Sparkonto, steigt. Der Schuldenstand wird weniger. Dieter erklärte, dass die Schuldenaufnahme von den entsprechenden Bauvorhaben beziehungsweise dem Fortschritt der Bauvorhaben abhängig ist.

Sein Fazit und Ausblick ist, dass die Stadt mit der Grundsteuer 2025 nicht verdienen möchte, sondern die Hebesätze entsprechend anpassen wird. Allerdings sind Umschichtungen innerhalb dieser Summe möglich. Große Flächen werden günstiger, private Flächen werden teurer. Er wird zu gegebener Zeit hierüber berichten. Da die Mai-Steuerschätzung verhaltener als im letzten Jahr war, kann er momentan noch nicht sagen, wohin der Weg gehen wird. Er geht aber davon aus, dass das Ergebnis sicher schlechter sein wird als 2022, wagt hier jedoch keine Prognose.

Bürgermeister Kurz dankte dem Kämmerer für dessen Bericht. Er freute sich über die positiven letzten beiden Jahre, stellte aber auch fest, dass die Stadt vor großen Herausforderungen steht. Alle Anwesenden nahmen den Zwischenbericht zur Kenntnis.

Verschiedenes

Stadtbaumeister Hirn berichtete zum Thema Bebauungsplan Nördlich der Schwabstraße, dass dieses Baugebiet aufgrund des § 13b Baugesetzbuch geplant wurde. Mit diesem Paragraphen hat der Gesetzgeber die Schaffung von Wohnraum im baurechtlichen Außenbereich vereinfacht. Danach kann von einer Umweltprüfung abgesehen werden, es bedarf keines Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft und der Flächennutzungsplan muss auch nicht erst geändert werden. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass dies europarechtlich nicht haltbar sei. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Fazit für Aichtal ist, dass das Verfahren damit erledigt ist. Es ist deshalb erforderlich, dass der Gemeinderat förmlich die Beendigung des Verfahrens beschließt.

Weiteres Thema war die Unterbringung von Asylbewerbern. Sachgebietsleiterin Zalder erklärte, dass momentan noch ausreichend Plätze vorhanden sind. Dies wird sich voraussichtlich spätestens im zweiten Quartal 2024 ändern. Ziel ist, keine Hallen zu belegen. Sie dankte an dieser Stelle allen privaten Wohnungsgebern, mit deren Hilfe es gelungen ist, die Menschen gut unterzubringen und die Belegung öffentlicher Hallen zu vermeiden. Für dieses Jahr sind die Aufnahmezahlen für Aichtal erfüllt. Im nächsten Jahr ist bereits jetzt bekannt, dass die Zahlen der ukrainischen Flüchtlinge zurückgehen, die der anderen Geflüchteten aber steigen werden. Bürgermeister Kurz stellte fest, dass die Kommunen mit dem Rücken zur Wand stehen und Hilferufe bedauerlicherweise nicht anzukommen scheinen. Die Verwaltung hofft weiterhin auf Wohnungsangebote aus der Bevölkerung.

http://www.aichtal.de//rathaus-service/gemeinderat-politik/aktuelles