Aktuelles: Stadt Aichtal

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Aus dem Gemeinderat vom 30.03.2022

Artikel vom 05.04.2022

In der Sitzung des Gemeinderats am 30.3.2022 wurde die Buslinie 167 nach Nürtingen  angesprochen. Ein Bürger brachte sein Unverständnis und seinen Ärger zum Ausdruck, dass der Gemeinderat bis auf den Bürgermeister geschlossen gegen die Verbesserung bei der Buslinie 167 stimmte. Ihm drängte sich der Eindruck auf, dass in Aichtal kein Interesse am Busverkehr besteht. Er bat um Stellungnahme der Fraktionen hierzu auf der Homepage oder im Amtsblatt.

Ebenfalls Thema war die Kürzung der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten. Für berufstätige Eltern ist dies sehr schwierig und es herrscht großer Unmut. Bürgermeister Kurz berichtete von der angespannten Personalsituation im Bereich der Kindertagesstätten. Er versicherte, dass die Verwaltung sich reiflich überlegte, ob drei Einrichtungen ganz geschlossen werden müssen oder bei allen Kindertagesstätten eine Reduzierung der Öffnungszeit vorgenommen wird. Man entschied sich für Letzteres, die Einzelheiten wurden mit den Leitungen der Einrichtungen ausführlich besprochen.

Ein Bürger erkundigte sich nach dem Stand des Glasfaserausbaus in Aichtal. Bürgermeister Kurz erklärte, dass man letztes Jahr den Förderbescheid erhielt und in der vergangenen Woche Gespräche mit dem Zweckverband Breitbandausbau geführt wurden. Der Stand soll den drei Gemeinderäten von Aichtal, Schlaitdorf und Neckartailfingen in einer gemeinsamen Sitzung Ende April oder Anfang Mai vorgestellt werden. Ziel ist, die grauen und weißen Flecken, also die Bereiche, die weniger als 100 MBits empfangen, zu beseitigen.

Eine Bürgerin sprach das sich derzeit im Bau befindliche Ärztehaus an. Die Baustelle dort ruht seit Monaten. Sie befürchtete, dass die Zahnarztpraxis und die Hebammenpraxis dort wieder abspringen. Bürgermeister Kurz teilte mit, dass die Fertigstellung des Gebäudes für den Januar 2023 zugesagt ist. Die Stadt selbst hat auf die Baustelle leider keinen Einfluss.

Im Übrigen gestaltet sich die Suche nach Ärzten weiterhin schwierig. Es stehen demnächst jedoch Gespräche mit interessierten Ärzten an.

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Kurz gab bekannt, dass der Gemeinderat den Verkauf der Teilfläche 32 im Gewerbegebiet Riedwiesen sowie einer Teilfläche vor dem Gebäude Turmstraße 15 in Grötzingen beschloss. Für das Projekt Campus Weiherbach wurde die Bildung einer Projektgruppe beschlossen. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Erwerb der Gebäude Mozartstraße 16 und 18 in Neuenhaus zu.

 

Rückerstattung Betreuungsgebühren

Alle neun städtischen Kindertageseinrichtungen verzeichnen derzeit einen hohen Personalausfall. Die zum Teil sehr kurzfristigen Ausfälle haben dabei oft auch längerfristige Auswirkungen. Der jeweilige Betreuungsbetrieb wurde in den vergangenen Wochen und Monaten durch Springkräfte und Vertretungen zwischen den KiTas aufrechterhalten. Die vorhandenen Kapazitäten der Springkräfte können jedoch den Bedarf nicht mehr decken. Auch das Aushelfen der Einrichtungen untereinander kann den Vertretungsbedarf nicht mehr auffangen. Die Fachkräfte und Einrichtungen sind an der Grenze des Belastbaren angekommen. Um ein möglichst stabiles und verlässliches Betreuungsangebot für die Kinder und deren Eltern aufrechterhalten zu können, musste eine befristete Reduzierung der Öffnungszeiten festgelegt werden. Diese gilt seit Montag, den 21. März 2022 bis vorerst 30. Juni 2022. Auf Grund der Reduzierung der Betreuungszeiten von 1,0 bzw. 1,5 Stunden beschloss der Gemeinderat, die anteiligen Gebühren an die Eltern zurück zu erstatten. Im Gesamten soll eine Rückerstattung in Höhe von 16.450 für die angegebenen 3,5 Monate erfolgen (4.700 Euro pro Monat).

Änderung der Feuerwehrsatzung

Am 30.12.2015 trat das Gesetz zur u.a. Änderung des Feuerwehrgesetzes in Kraft. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung war es, den Personalbestand der Feuerwehren zu sichern, die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren zu verbessern und das Feuerwehrgesetz an die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen sowie an die Erfahrungen der Praxis aus den letzten Jahren anzupassen. Insbesondere betraf dies die Hauptversammlungen. Die Änderungen stehen vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und sichern einen geordneten Organisationsaufbau der Feuerwehr. Der Verwaltungsausschuss beriet dieses Thema ausführlich in seiner letzten Sitzung und empfahl den Beschluss der Satzung. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und beschloss die Änderung der Feuerwehrsatzung. Diese wird an anderer Stelle in diesem Amtsblatt bekannt gemacht.

Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aichtal hat in der Sitzung am 16. März 2022 beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die pauschale Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Aichtal anzupassen. So soll beispielsweise die Entschädigung pro angefangene Stunde Feuerwehrdienst auf 14,50 € angehoben werden. Bürgermeister Kurz war die Erhöhung wichtig. Die Entschädigungssätze pro angefangene Stunde Feuerwehrdienst entsprechen damit auch den Filderstädter Entschädigungssätzen. Die beiden Wehren sind immer wieder gemeinsam im Einsatz. Bürgermeister Kurz betonte die Wichtigkeit der Feuerwehr und forderte alle auf, sich gerne zu melden, wenn Interesse an einer Mitarbeit in der Feuerwehr besteht. Sein herzlicher Dank ging an die Feuerwehr Aichtal für ihren unermüdlichen Einsatz.

Auch dem Gemeinderat ist die Feuerwehr wichtig und er zollte ihr seinen Respekt. Trotzdem war man teilweise geteilter Meinung und hätte sich beispielsweise auch eine Erhöhung in zwei Stufen vorstellen können. Man würdigte aber auch, dass die Feuerwehr lange still hielt und eine Erhöhung schon viel früher fällig gewesen wäre. Bürgermeister Kurz bestätigte den relativ hohen Sprung, der tatsächlich dadurch zustande kommt, dass die Entschädigungen seit zehn Jahren nicht mehr angepasst wurden und dazuhin die Aufgaben der Feuerwehr immer mehr und komplexer werden. Abschließend beschloss der Gemeinderat mit fünf Enthaltungen, ansonsten jedoch einstimmig, die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung. Sie wird ebenfalls an anderer Stelle in diesem Amtsblatt bekannt gemacht.

Mobilitätskonzept

Bürgermeister Kurz blickte auf den Werdegang des Mobilitätskonzepts zurück. 2016 wurde der Auftrag zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts an die Firma BS Ingenieure, Ludwigsburg, vergeben. Geplant war, bis September 2020 die sogenannte Prognose vorzulegen. Aufgrund verschiedener größerer Baustellen verzögerte sich jedoch die dafür notwendige Analyse. Ebenso deshalb, weil keine Verkehrsbefragungen mehr durchgeführt werden konnten, da die Polizei diese nicht mehr begleitet. Man war deshalb gezwungen, auf die aufwändigeren Kennzeichenerhebungen auszuweichen. Auch Corona verzögerte die weitere Bearbeitung des Konzepts. In der Klausurtagung des Gemeinderats im November 2019 wurde dem Gemeinderat die sogenannte Verkehrsanalyse vorgestellt. Der Gemeinderat beschäftigte sich damals bereits mit verschiedenen Konfliktpunkten und konnte selbst Anregungen vorbringen. Ursprünglich geplant war auch eine Öffentlichkeitsveranstaltung im Frühjahr/Sommer 2020, die aufgrund von Corona nicht durchgeführt werden konnte. Die Bürger wurden jedoch bei verschiedensten Stadtteilspaziergängen beteiligt, bis Dezember bestand die Möglichkeit, weitere Wünsche und Anregungen vorzubringen. Statt einer Öffentlichkeitsveranstaltung wurde die Verkehrsanalyse auf der Homepage eingestellt.

Bürgermeister Kurz stellte fest, dass es nicht für jedes Problem eine Lösung gibt, dass man aber jetzt den Maßnahmenkatalog beschließen sollte, um mit diesem weiterarbeiten zu können. Er betrachtet den Maßnahmenkatalog als Leitplanke für das Handeln des Gemeinderats und der Verwaltung. Kleinere Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, größere Maßnahmen werden selbstverständlich im Gemeinderat gründlicher beraten.

Frank Schäfer vom Büro BS Ingenieure erinnerte auch an die durchgeführte Haushaltsbefragung. Der nun vorliegende Konfliktplan ist das Ergebnis der Verkehrsanalyse. Er betrachtet alle Verkehrsarten, insbesondere auch Fußgänger und Radfahrer. Konfliktpunkte gibt es in allen drei Stadtteilen.

Im Gemeinderat war man erfreut, dass nun ein Maßnahmenkatalog vorliegt. Man dankte dem Ingenieurbüro ausdrücklich für die hier geleistete Arbeit. Allerdings wurde sehr bedauert, dass es keine öffentliche Veranstaltung gab. Es wurde deshalb vorgeschlagen, nun noch keine Beschlüsse zu fassen, sondern zuerst doch noch eine Bürgerbeteiligung in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. Danach könnten dann auch noch weitere Punkte aufgenommen werden.

Bürgermeister Kurz verwies auf die verschiedenen Arten, durch die Bürger sich beteiligen konnten und dies auch getan haben. Er appellierte an den Gemeinderat als Entscheidungsträger und mahnte, nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen. Er gab zudem zu bedenken, dass die Durchführung einer solchen Veranstaltung in nächster Zeit aufgrund der Arbeitsbelastung der Verwaltung, auch im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine, unmöglich sein wird.

Der Gemeinderat hatte hierfür zwar Verständnis, ihm war jedoch eine Bürgerbeteiligung sehr wichtig. Er beschloss deshalb, den Konfliktplan sowie den Maßnahmenkatalog in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen und mit den Bürgern in einen Gedankenaustausch zu gehen, also Fragen und Anregungen der Bürger zuzulassen.

Einig war man sich jedoch, das Thema Nordumfahrung in dieser Sitzung dem Gemeinderat und den zahlreichen anwesenden Bürgern vorzustellen.

Bürgermeister Kurz betonte dazu einleitend, dass es sich nicht um eine Planung handelt, sondern lediglich um eine erste Untersuchung der Auswirkungen einer solchen Umfahrung.

Frank Schäfer stellte die bereits früher schon einmal angedachte Nordumfahrung vor. Er beschrieb, unterlegt mit Zahlen, die Auswirkungen einer Verbindungsstraße  zwischen der K 1225 und der K 1223, der sogenannten Nordumfahrung. Er stellte fest, dass eine solche Straße viel Verkehr einsammeln wird, vor allem aus Harthausen. Eine Abkürzung wird dann über die Straße zur Rudolfshöhe sein, was bedeutet, dass dort der Verkehr zunehmen wird. Deutlich abnehmen würde der Verkehr in der Stuttgarter Straße. Anhand von Plänen zeigt er die entstehenden Be- und Entlastungen auf. Auch Schäfer betonte, dass es sich bei den vorgelegten Plänen um eine reine Machbarkeitsstudie und nicht um konkrete Pläne handelt.

Bürgermeister Kurz dankte den Vertretern des Ingenieurbüros für ihr Kommen. Das weitere Vorgehen wird mit ihnen zu gegebener Zeit besprochen.

Veröffentlichungsrichtlinien Amtsblatt

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses sehr konstruktiv vorberaten. Hauptamtsleiterin Scherr gab zu Beginn erneut einen Überblick über die geltenden Regelungen. Die Mitteilungsblätter der Kommunen in Baden-Württemberg sind keine öffentlichen Einrichtungen, deren Nutzung den Einwohnern nach gleichen Grundsätzen offensteht. Vielmehr ist das Mitteilungsblatt eine Verwaltungseinrichtung, auf deren Inanspruchnahme Dritte grundsätzlich keinen Rechtsanspruch haben. Mitteilungsblätter gehören nicht zur Meinungspresse. Sie beinhalten daher keine Elemente einer Tageszeitung wie Leserbriefe oder Kommentare. Weiter sind den Gemeindefrieden störende Veröffentlichungen, persönliche Angriffe, Verunglimpfungen und Beiträge, die gegen das gültige Gesetz verstoßen nicht zugelassen. Allerdings kann die jeweilige Kommune den nichtamtlichen Teil für Mitteilungen von ortsansässigen Vereinen und Vereinigungen öffnen und dafür Richtlinien festlegen.

 

Die jetzt neu gefassten Veröffentlichungsrichtlinien orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung und den Empfehlungen des Gemeindetages Baden-Württemberg. Nach der Vorberatung im Verwaltungsausschuss konnte nun eine Version vorgelegt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen werden.

Hauptamtsleiterin Scherr berichtete, dass man sich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses mehrheitlich entschieden hat, die Dauer der Karenzzeit erst in der Sitzung des Gemeinderats am 30. März 2022 festzulegen. Bezüglich der Karenzzeit verwies die Verwaltung ausdrücklich auf Ausführungen des Innenministeriums sowie der Kommentierung zur Gemeindeordnung, wonach Karenzzeiten zwischen sechs Wochen und drei Monaten empfohlen werden. Eine Karenzzeit ist unbedingt notwendig, um möglichen Wahlanfechtungen entgegenzuwirken. Sie garantiert die Neutralität vor Wahlen.

Im Gemeinderat wurden abschließend die Veröffentlichungsrichtlinien entsprechend dem Vorschlag von Verwaltung und Verwaltungsausschuss beschlossen. Außerdem wurde mehrheitlich eine Karenzzeit von sechs Wochen beschlossen.

Bebauungsplan Talstraße / Häfnerstraße

Die Stadt hat insgesamt zu wenig und im Ortsteil Neuenhaus keine barrierefreien Wohnformen für Senioren mit Pflegeeinrichtung und betreutem Wohnen. Durch den demographischen Wandel (geburtenstarke Jahrgänge 1946-1964) wird in naher Zukunft eine noch größere Anzahl älterer Menschen nach alternativen Wohnformen suchen. Die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum wird daher eine wichtige Voraussetzung. Eine Nutzung mit betreutem Wohnen und mit Pflegeeinrichtungen ist daher auch von öffentlichem Interesse. Das ehemalige Schleckerareal in Neuenhaus soll dazu intensiver baulich genutzt werden können. Die nun vorliegende Objektplanung weicht jedoch in den Maßen der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche vom vorliegenden Bebauungsplan ab. Der bestehende Bebauungsplan „Häfnerstraße - Talstraße - 1. Änderung“ sollte daher geändert werden. Der Gemeinderat hatte sich bereits im Januar 2021 für das Projekt ausgesprochen. Mit der Bebauungsplanänderung kann nun konkret in die Planung eingestiegen und das Projekt zeitnah realisiert werden. Der Stadtbaumeister ging kurz auf die einzelnen geplanten Änderungen ein. Das Baufenster und die Erdgeschossfußboden höhe ändern sich ebenso wie die First- und Traufhöhen. Letztere wird von 6,5 m auf 7,2 m und die Firsthöhe von 11,5 m auf 13,5 m erhöht. Die überbaubare Grundstücksfläche wurde an die vorliegende Objektplanung angepasst und mit dem Vorhabenträger abgestimmt. Freiräume sind trotzdem weiterhin vorhanden und die Grünflächen entlang der Aich bleiben bestehen. Bürgermeister Kurz hält die Bebauungsplanänderung für unbedingt notwendig. Er zeigte sich erfreut und dankbar, dass sich für dieses Areal ein Investor gefunden hat. Eine Pflegeeinrichtung wird in Aichtal dringend benötigt.

Im Gemeinderat sah man dies ebenso. Der jetzt dort vorhandene Schandfleck sollte dringend beseitigt werden. Selbstverständlich ist ein Gebäude dieser Größenordnung an dieser Stelle jedoch erst einmal gewöhnungsbedürftig. Eine Einrichtung für Senioren ist für die Bevölkerung aber außerordentlich wichtig. Der Standort ist dafür ideal.

Abschließend beschloss der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen die Änderung des Bebauungsplans Häfnerstraße / Talstraße.

Kanalsanierungen in Aich und Neuenhaus

Als Betreiber einer Ortskanalisation ist der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Aichtal verpflichtet, den Zustand der öffentlichen Kanäle in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und zu dokumentieren. Diese Untersuchungen erfolgen durch eine flächendeckende Kamerabefahrung aller öffentlichen Kanäle im Stadtgebiet. Auf Grundlage dieser Untersuchungen werden die Zustände der Kanäle über Schadensklassen definiert. Die Stadt Aichtal hat seit 1992 das Kanalnetz konsequent und umfassend saniert und in Stand gehalten. Die Beseitigung der durch die Befahrung festgestellten Schäden ist überwiegend im Zuge einer Innensanierung möglich. Dem Eigenbetrieb liegt hierfür ein mittelfristiger Sanierungsfahrplan vor, der aus Sicht der technischen Betriebsleitung konsequent umgesetzt werden sollte. Ende 2022 wird auch für den Stadtteil Groetzingen dieser Sanierungsfahrplan fertig gestellt sein. Die im Jahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen der Innensanierung wurden im Januar 2022 beschränkt ausgeschrieben. Fünf Unternehmen beteiligten sich am Wettbewerb. Günstigster Bieter war dabei die Firma Rossaro, der der Gemeinderat dann auch den Zuschlag erteilte. Die Vergabesumme beläuft sich auf 117.799,28 Euro.

Straßenbeleuchtung Drosselweg / Mühlgässle

Die Firma Netze BW beabsichtigt, im westlichen Teil des Drosselwegs in Aichtal - Neuenhaus Arbeiten am Niederspannungsnetz auszuführen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen soll das bestehende Freileitungsnetz in diesem Bereich durch ein Erdkabel ersetzt werden. Die Qualität der Straßenbeleuchtung hier ist defizitär.

Die Fa. Netze BW hat daher der Stadtverwaltung das Angebot unterbreitet, im Zuge des Netzausbaus auch die Einrichtungen der Straßenbeleuchtung zu erneuern und zu ergänzen.

Im Einzelnen sieht die Maßnahme die Errichtung von vier Stahlmasten mit einer Höhe von 5 m vor. Die Stromversorgung erfolgt über ein Erdkabel im Straßenkörper und nicht mehr über die mittelfristig wegfallenden Dachständer der Wohnhäuser. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2022 keine Mittel für die Arbeiten an der Straßenbeleuchtung im Drosselweg und im Mühlgässle eingeplant. Aus Sicht der Verwaltung sind die Arbeiten jedoch erforderlich und durch die Synergie mit den Tiefbauarbeiten der Netze BW auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen. Die Netze BW hat der Stadtverwaltung konkrete Angebote für die Arbeiten zukommen lassen. Für die Tiefbauarbeiten und die Lieferung der Masten belaufen sich die Kosten auf circa 21.000 Euro. Die LED-Beleuchtungskörper wurden mit 2.000 € angeboten. Im Gemeinderat begrüßte man diese Maßnahme und stimmte der Beauftragung der Firma Netze BW sowie der außerplanmäßigen Ausgabe zu.

Verschiedenes

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde der Schießlärm aus dem Schützenhaus Grötzingen angesprochen. Ein Flüchtlingskind aus der Ukraine reagierte hierauf sehr sensibel. Ordnungsamtsleiterin Zalder bedauerte dies. Allerdings berichtete sie, dass der Schießbetrieb im Schützenhaus im genehmigten Umfang abläuft. Das Landratsamt kontrolliert mit seinem Lärmbeauftragten regelmäßig und fordert im Bedarfsfall auch zu Lärmschutzmaßnahmen auf. In Absprache mit dem Schützenverein hat Zalder erreicht, dass nur noch zu bestimmten Zeiten geschossen wird, also längstens bis 20 Uhr, nur an manchen Wochentagen und sonntags überhaupt nicht. Der Schützenverein hält sich verlässlich an diese Zeiten, was auch aus der Mitte des Gemeinderats bestätigt wurde. Solange diese genannten Vorgaben gewährleistet sind, gibt es keinen Grund, hier einzuschreiten.