Aktuelles: Stadt Aichtal

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Aus dem Gemeinderat vom 29.06.2022

Artikel vom 13.07.2022

Themen der Bürgerfragestunde in der letzten Gemeinderatssitzung am 29.6.22 waren die Ortstafeln sowie der Baiersbach im Bereich des Schlaitdorfer Wegs. Die Stadt ist derzeit mit dem Wasserwirtschaftsamt im Gespräch , weil dort ein Vorrechen eingebaut werden soll. Die Anlieger des Baches sind aufgefordert, nichts auf diesen Grundstücken abzulagern.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Kurz informierte die Anwesenden, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung über die Einstellung des neuen Kämmerers der Stadt Aichtal entschied. Zum neuen Stadtkämmerer wurde Herr Horst Dieter gewählt.

 

Änderung Flugroute

Bürgermeister Kurz begrüßte bei diesem Tagesordnungspunkt Rechtsanwalt Dr. Spilok von der Kanzlei Kasper Knacke Stuttgart.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) plant am Flughafen Stuttgart die Änderung der Abflugroute von Startbahn 07 Richtung Osten. Diese geänderte Flugroute führt zu einer erheblichen Neu-und Mehrbelastung an Fluglärm für Aichtal. Mit großer Sorge verfolgt die Stadtverwaltung die Entwicklungen bezüglich der neuen TEDGO-Flugroute. Daher hat die Stadt Aichtal zusammen mit den Kommunen Nürtingen, Wolfschlugen, Denkendorf, Köngen, Neckartailfingen, Neuhausen auf den Fildern und Schlaitdorf durch ein Gutachten die Rechtmäßigkeit der Festlegung des geplanten neuen Flugverfahrens prüfen lassen. Das Gutachten wurde von der renommierten Stuttgarter Anwaltskanzlei Kasper Knacke erstellt. Das Ergebnis zusammengefasst: Die Festlegung des geplanten Flugverfahrens wäre nicht rechtssicher, nach Auffassung der Juristen sogar rechtswidrig. Unter Anlegung der in Rechtsprechung und Literatur herausgearbeiteten Kriterien ergibt sich, dass die Festlegung jeder der vier Varianten des geplanten Flugverfahrens nicht auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.09.1987 erfolgen darf. Die Festlegung würde jedenfalls gegen das rechtsstaatliche Abwägungsgebot verstoßen. Sollte die Festlegung des geplanten neuen Flugverfahrens auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.09.1987 erfolgen, so wären die Stadt Aichtal, als auch betroffene Grundstückseigentümer, klagebefugt.

Anhand einer Computerpräsentation stellte Dr. Spilok vor, wie gegen die geplante neue Flugroute vorgegangen werden kann. Flugverfahren sind Verkehrsregeln für Piloten. Er erklärte, wie das Rechtsverfahren zur Festlegung neuer Flugverfahren erfolgt. Derzeit befindet man sich mitten in diesem Verfahren. Dr. Spilok betonte, dass in diesem Verfahren keine Öffentlichkeits- oder Betroffenenbeteiligung erfolgt. Seiner Ansicht nach ist dies ein defizitäres und aus der Zeit gefallenes Verfahren. Er möchte nun rechtliche Argumente gegen die Flugverfahrensfestlegung liefern. So werden weder die Flugsicherheit noch der Lärmschutz verbessert. Die Frage ist deshalb, ob wirtschaftliche Gründe ein hinreichender Belang für ein solches Verfahren sind. Weil es keine Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung im Verfahren gibt, müssen die betroffenen Kommunen und Privaten selbst aktiv werden. Mittel hier sind Informationseinsichtsanträge, Abgabe von Stellungnahmen oder die Aktivierung der Öffentlichkeit. Sollte dies alles wirkungslos bleiben, wäre letztes Mittel die Erhebung einer Feststellungsklage beim Verwaltungsgerichtshof. Mit einer Feststellungsklage würde ein eindeutiges Signal gesetzt. Dr. Spilok räumte allerdings ein, dass er keine Aussage zu den Erfolgsaussichten machen kann.

Im Gemeinderat begrüßte man, dass hier fünf Städte und Gemeinden zusammenstehen. Die Klageerhebung wurde als deutliches Signal angesehen. Auch im Gemeinderat verstand man das veraltete und unehrliche Verfahren nicht. Viele Bürger klagen ohnehin schon über die Zunahme von Lärm. Nun soll auch noch der Fluglärm mehr werden. Die Gemeinderäte forderten die Bürger auf, ihren Unmut über das gesamte Vorgehen an den verschiedenen Stellen zu äußern, alle müssen sich vehement bereits gegen den Probebetrieb wehren.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, gegen die Festlegung des neuen Flugverfahrens zu klagen. Sollten andere Kommunen ebenfalls dagegen klagen, wovon auszugehen ist, wird gemeinsam abgewogen, wessen Klage die meisten Erfolgsaussichten hat. Man wird sich dann die Kosten teilen. Eine Sammelklage ist nicht möglich. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, gegenüber der Deutschen Flugsicherung (DFS) und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) eine ablehnende Stellungnahme zum geplanten Flugverfahren abzugeben.

 

Klimaschutz

Bereits im Dezember 2021 hatte der Gemeinderat die interkommunale Schaffung der Stellen „Klimaschutzmanager“ (m/w/d) und „Beauftragter für eine klimaneutrale Verwaltung“ (m/w/d) beschlossen. In der Zwischenzeit haben die Gemeinderäte der Stadt Waldenbuch und der Gemeinden Wolfschlugen und Steinenbronn ebenfalls einer interkommunalen Zusammenarbeit im Klimaschutz zugestimmt. Die Verwaltung schlug daher dem Gemeinderat vor, einer Kooperation mit den oben genannten drei Kommunen zuzustimmen. Hinsichtlich aller Kosten im Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit wird die Einwohnerzahl als Schlüssel zur Verteilung der Kosten festgelegt. Eine Bezuschussung vorausgesetzt, lägen die Kosten für die Stadt Aichtal bei circa 6.700 Euro jährlich. Ende Juli werden die beteiligten Bürgermeister gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen. Bürgermeister Kurz wies aber auch darauf hin, dass die Fördermittel derzeit überzeichnet sind.

Der Gemeinderat stimmte der interkommunalen Zusammenarbeit mit den genannten Kommunen einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags. Die Beschlüsse standen allerdings unter dem Vorbehalt erfolgreicher Förderanträge.

 

PIA-Auszubildende im KiTa-Bereich

Die Stadtverwaltung Aichtal hatte sich bereits Anfang letzten Jahres dafür entschieden, dem bestehenden Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsdienst durch eine Ausbildungsoffensive entgegenzutreten. So wurde die Anzahl der Ausbildungsplätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen bis 2023 um 25% erhöht. Um die Stadt Aichtal als Arbeitgeberin weiter attraktiv zu machen, schlug die Verwaltung nun im nächsten Schritt vor, dass PIA-Auszubildende (PIA: Praxisintegrierte Ausbildung) nach Abschluss ihrer Ausbildung den Anerkennungspraktikanten (AP) bei der Eingruppierung gleichgestellt werden. Derzeit werden PIA-Auszubildende eine Stufe niedriger eingestellt. Auf Grund des leergefegten Fachkräftemarktes gehen bereits jetzt einige Städte und Gemeinden zur Personalbindung und -gewinnung den Weg, diese Ungleichbehandlung aufzuheben und alle Auszubildenden gleich einzugruppieren. Bei höheren Arbeitgeberkosten in Höhe von knapp 3.500 Euro konnte der Gemeinderat diesem Vorschlag einstimmig zustimmen.

 

Benutzungs- und Gebührenordnung KiTa

Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Aichtaler Kindertageseinrichtungen soll mit Beginn des Kindergartenjahres am 1. September 2022 angepasst beziehungsweise geändert werden. Die Änderungen beziehen sich vor allem auf die Erhöhung der Schließtage, die Anpassung der Gebühren an die gemeinsame Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen sowie eine Regelung zur Rückerstattung des Essengeldes. Zudem gibt es einige redaktionelle Satzungsänderungen.

 

Am 18. Mai 2022 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb (Beamtenbund und Tarifunion) eine Tarifeinigung für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erzielt. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhalten die Beschäftigten zwei zusätzliche Regenerationstage und verfügen damit pro Kalenderjahr über 32 Tage Urlaub. Zusätzlich erhalten verschiedene Beschäftigte eine monatliche Zulage. Diese kann auf Wunsch der Beschäftigten ebenfalls zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden. Die zusätzlichen 2 Regenerationstage (effektiv Urlaubstage) können mit Blick auf den Personalstand der pädagogischen Fachkräfte zum 1. September 2022 für Aichtal mit 120 Urlaubstagen beziehungsweise 150 Urlaubstagen (bezogen auf Anzahl der Beschäftigten) beziffert werden. Sie führen zu einer Verschärfung des Personalmangels, was wiederum zu Lasten der Kinder, Eltern und der Beschäftigten ginge. Daher schlug die Verwaltung vor, zumindest zwei der zusätzlichen Regenerationstage durch die Einführung von zwei weiteren Schließtagen auszugleichen. Man läge dann bei 28 Schließtagen jährlich. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu.

 

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben in ihrem Schreiben vom 1. Juni 2022 die Empfehlung ausgesprochen die monatlichen Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9 % zu erhöhen. Die Erhöhung in diesem Umfang wird vor dem Hintergrund der hohen Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten begründet. Damit soll auch weiterhin ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ hochwertiges Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung von den Trägern gewährleistet werden können. Der Kindergartengesamtelternbeirat sprach sich für eine Erhöhung erst ab dem 1.1.2023 aus, soweit die Betreuungslage bis zu diesem Zeitpunkt stabil von Seiten der Trägerin geleistet werden kann. Diesem Wunsch konnte der Gemeinderat nicht folgen und beschloss die Gebührenerhöhung ab dem 1.9.2022.

 

Die Frage einer Aussetzung des Essensgeldes bei Abwesenheit des Kindes in der Einrichtung ist mehrfach von Seiten der Eltern und der Elternbeiräte an die Stadtverwaltung herangetragen worden. Das Essensgeld in der KiTa beträgt 75 Euro pro Monat. Um den Bearbeitungsaufwand ins Verhältnis zu den Rückerstattungsbeträgen zu stellen, sollte nach Auffassung der Verwaltung nur ein längerer, zusammenhängender Zeitraum berücksichtigt werden, der mehr als die Hälfte der monatlichen Betreuungstage umfasst. Die Kindertageseinrichtungen erhalten ihr Essen durch die Mensen der Grundschulen Grötzingen und Neuenhaus. Eine personelle Kosteneinsparung für die Trägerin kann bei einer längeren Abwesenheit des Kindes dabei nicht erreicht werden. Da die Rahmenbedingungen ohne Veränderung bei Abwesenheit des Kindes von Seiten der Trägerin weiterhin aufrechterhalten müssen, ist eine Rückerstattung nur aus schwerwiegenden Abwesenheitsgründen, namentlich medizinischen Gründen, zu rechtfertigen und nicht beispielsweise auf Grund eines längeren Urlaubes des Kindes. Um im Bereich der notwendigen Lebensmittel eine minimale Ersparnis zu erreichen, muss eine gewisse Vorlaufzeit im Rahmen von vier Wochen vorangestellt werden, damit die Abwesenheit beim Einkauf berücksichtigt werden kann. Auch diesem Vorgehen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Einzelfälle, welche kurzfristig die Vorlaufzeit nicht einhalten können, werden selbstverständlich von der Verwaltung geprüft.

Die Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen soll bezüglich einiger Punkte angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise Begriffsdefinitionen, Mitteilungspflichten der Eltern oder Regelungen zu Erkrankungen und Kündigungen. Der Gemeinderat beschloss diese Satzung einstimmig. Sie wird an anderer Stelle im Amtsblatt bekannt gemacht und ist dann auch auf der Homepage der Stadt zu finden.

 

Satzung Schulkindbetreuung

In den drei Grundschulen der Stadt Aichtal werden Schulkindbetreuungen vor und nach dem Unterricht angeboten. Diese finden unter dem Schuljahr sowie während fünf Wochen innerhalb der Fastnachts-, Oster- sowie Sommerferien statt. An allen drei Standorten wird bis auf freitags und während der Schulkindferienbetreuung die Möglichkeit eines warmen Mittagessens angeboten.

Bisher existiert für die Schulkindbetreuungen an den Aichtaler Grundschulen keine Satzung. Die Betreuungsformen an den jeweiligen Grundschulen Aichtals sind gewachsene Strukturen, die sich den Bedarfen und der Nachfrage angepasst haben. Die Schulkindbetreuung, deren Benutzungsordnung und -gebühren sollen einheitlich für alle drei Grundschulstandorte in einer Satzung geregelt werden. Die Schulkindbetreuung bezieht ihre Einnahmen aus den durch die Eltern zu entrichtenden Betreuungsgebühren sowie den Förderzuschüssen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Bezogen auf die letzten drei Haushaltsjahre weist die Schulkindbetreuungen jeweils einen Fehlbetrag zwischen 141.000 und 204.000 Euro auf. Die Gebühren der Schulkindbetreuung in Aichtal bewegen sich seit mehreren Jahren konstant auf gleichem Niveau und wurden seit 11 Jahren nicht angehoben. Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung für eine stufenweise Erhöhung der Betreuungsgebühren ausgesprochen. Bezüglich der Betreuungsgebühren der Schulkindferienbetreuung ist keine Gebührenerhebung angedacht. Die Mittagessensgebühren wurden am 01.09.2020 erhöht. Deshalb besteht auch hier derzeit kein akuter Handlungsbedarf.

Im Gemeinderat hielt man die Gebührenerhöhung für dringend notwendig und stimmte der vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen stufenweisen Erhöhung der Gebühren und der damit verbundenen Satzung zu.

 

Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe Wasserversorgung/Energieversorgung und Abwasserbeseitigung bestimmen sowohl den Aufgabenbereich der Eigenbetriebe als auch den Organisationsaufbau und die Zuständigkeiten der beteiligten Mitarbeiter. In der aktuellen Fassung obliegen die Entscheidungen in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist, dem Fachbeamten für das Finanzwesen als alleinigem Betriebsleiter. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat, diese Verantwortung auf zwei Betriebsleiter aufzuteilen. Die technische Betriebsleitung liegt künftig beim Stadtbaumeister, die kaufmännische beim Kämmerer. Den erforderlichen Satzungsänderungen wurde zugestimmt.

 

Obdachloseneinrichtungen

Die Bestimmung eines Gebäudes oder einer Wohnung zum Zweck der Obdachlosenunterkunft erfolgt durch die Gemeinde in Form der Widmung. Durch diese Widmung wird die Zweckbestimmung der Einrichtung als Notunterkunft festgelegt. Die Widmung bedarf keiner grundsätzlichen Form, sollte jedoch durch einen Gemeinderatsbeschluss erfolgen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist nicht notwendig. Ebenso muss die Entwidmung von Wohnungen oder Gebäuden vom Gemeinderat beschlossen werden. Zuletzt beschloss der Gemeinderat .2017 die Widmung verschiedener Wohnungen. Inzwischen sind weitere Wohnungen dazu gekommen bzw. kommen dazu. Der Gemeinderat widmete die von der Verwaltung genannten Wohnungen. Ebenso entwidmete er Wohnungen, die nicht mehr existieren bzw. nicht mehr als solche zur Verfügung stehen.

Auf Nachfrage berichtete Ordnungsamtsleiterin Zalder, dass auch weiterhin großer Bedarf besteht. Entweder müssen Wohnungen angemietet oder Container aufgestellt werden. Sie berichtete von 67 Ukraineflüchtlingen, die in diesem Jahr noch aufgenommen werden müssen und machte deutlich, dass die Zahl der Flüchtenden in den nächsten Jahren eher zu- als abnehmen wird. Auch gibt es immer mehr Obdachlose, also Menschen, die aus den verschiedensten Gründen ihre Wohnungen verloren haben. Es steht immer weniger Wohnraum zur Verfügung oder ist für viele einfach nicht mehr finanzierbar. Die Betroffenen finden oft lange Zeit nichts und insbesondere Familien mit Kindern haben es schwer.

 

Benützung der MiA-Räumlichkeiten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. November 2021 die Benutzungs- und Gebührenordnung für die MiA Räumlichkeiten in Aichtal-Grötzingen beschlossen. Die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ hat im April 2022 die Änderung der Gebührenordnung beantragt. Diesem Änderungsantrag hat der Gemeinderat am 18. Mai 2022 mit einer Stimme Mehrheit zugestimmt. Es wurde deshalb notwendig, die Gebührenordnung für die Benutzung der MiA-Räumlichkeiten neu zu beschließen, was der Gemeinderat mehrheitlich tat.

 

Annahme von Spenden

Im ersten Halbjahr sind verschiedene Spenden eingegangen, über deren Annahme der Gemeinderat zu entscheiden hatte. Er stimmte allen zu und Bürgermeister Kurz dankte in diesem Zusammenhang allen Spenderinnen und Spendern!

 

Verschiedenes

Stadtbaumeister Hirn informierte die Anwesenden über die Fertigstellung der Wasserleitungsarbeiten in der Lichtensteinstraße. Bei der Straße Sonnenberg wurde die Tragschicht fertiggestellt. Die Arbeiten werden nun in der Hohenzollernstraße fortgesetzt.

Die Leiterin des Sachgebiets Betreuung Andrea Hecht berichtete, dass man in dieser Woche die Kindertagesstätte In der Auf aufgrund steigender Coronazahlen in der KiTa schließen beziehungsweise mit eingeschränkten Öffnungszeiten arbeiten muss.

Dies ist auch bei der Stadtbücherei notwendig, so Hauptamtsleiterin Scherr. Grund hierfür sind ebenfalls die steigenden Coronazahlen.

Ein Stadtrat berichtete von der nicht sachgemäßen Benützung des Kunstrasenplatzes in Grötzingen durch vereinsfremde Personen. Es wurde empfohlen, bei derartigen Beobachtungen die Polizei zu rufen. Auch das Jugendreferat wird sich einmal des Problems annehmen.