Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
KWMSys GmbH
Flusspegeldaten
Verarbeitungsunternehmen
KWMSys GmbH Lindenstr. 8, 71686 RemseckGERMANY
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Flusspegeldaten für den Hochwasserschutz

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Gerätedaten: Wir erfassen personenbezogene Daten von Ihrem Gerät. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (z. B. MAC-Adresse und UUID) sowie andere Daten, die sich aus Ihrer Aktivität auf der Webseite ergeben.

  • Registrierungsdaten: Wenn Sie sich auf unserer Webseite registrieren, werden Sie um die Angabe bestimmter Informationen gebeten, z. B.: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse oder Anschrift bzw. andere Information.  

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Gerätedaten: Wir erfassen personenbezogene Daten von Ihrem Gerät. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (z. B. MAC-Adresse und UUID) sowie andere Daten, die sich aus Ihrer Aktivität auf der Webseite ergeben.

  • Registrierungsdaten: Wenn Sie sich auf unserer Webseite registrieren, werden Sie um die Angabe bestimmter Informationen gebeten, z. B.: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse oder Anschrift bzw. andere Information.  

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@kmwsys.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathauseingang

Bekanntgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2026 und Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2026 gefassten öffentlichen Beschlüsse

icon.crdate16.02.2026

Beschlüsse aus den Sitzungen

Bekanntgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2026 und Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2026 gefassten Beschlüsse

Gemeinderatssitzung vom 28.01.1026 

 

TOP 3

Biotopverbundplanung

Der Abschlussbericht zur Biotopverbundplanung der Stadt Aichtal wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt die daraus abgeleiteten Maßnahmen umzusetzen.

 

TOP 4:

Ganztagsschule Grötzingen

Der Gemeinderat beschließt die Rückabwicklung des an der Grundschule Grötzingen vorliegenden Altvertrages zum Betrieb einer Ganztagsschule. Der Vertrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 aufgehoben. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Grundschule in Grötzingen in Halbtagsschulform weiterbetrieben.

 

TOP 5

Änderung der Satzung des Betriebs der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung an den Grundschulen der Stadt Aichtal und der Erhebung von Gebühren

Der Gemeinderat stimmt Variante 2 der Änderung der Satzung und Gebührenordnung der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung der Stadt Aichtal zu.

 

TOP 6

Grundschule Aich: Vorstellung Planungsphase 0 für die Neuausrichtung der Schulkindbetreuung

  1. Der Gemeinderat beauftragt zur Neuausrichtung der Schulkindbetreuung an der Grundschule Aich die Durchführung einer „Planungsphase 0“ zur Bestands- und Bedarfsermittlung, Zielfindung sowie zur Erarbeitung eines Raum- und Funktionsprogramms inkl. Variantenvergleich und Kostenabschätzung unter Berücksichtigung brandschutzrelevanter Rahmenbedingungen.
  2. Mit der Leistungserbringung wird KUBUS360 (Vorgang 270218) auf Grundlage des wirtschaftlich günstigsten Angebots beauftragt.
 

TOP 7

Weiteres Vorgehen Umbau und Sanierung Rathaus Aichtal-Aich

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der energetischen Sanierung des Rathauses Aichtal-Aich gemäß Variante 2. Es sind dies 

  • Fassadendämmung
  • Dachsanierung mit Dämmung und PV Anlage
  • Fensteraustausch
  • Zimmer des Bürgermeisters und Vorzimmer des Bürgermeisters werden saniert

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend umzusetzen.

 

TOP 8

Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026

Der Haushalt wird abgelehnt.

 

TOP 9

Interkommunales Energiemanagement – Beschlussaktualisierung

Die Stadt Aichtal beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines interkommunalen Energiemanagements zusammen mit der Stadt Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn. 

 

TOP 10

Hallenbad Aichtal, hier: Nachbesetzung der vakanten Stelle „Fachkraft für Bäderbetriebe“

Der Gemeinderat beschließt, die Stelle „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ im Hallenbad Aichtal mit einem Stellenumfang von 50 %, befristet bis zum 31.12.2026, auszuschreiben (Variante A). Zudem beschließt der Gemeinderat, den bestehenden Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung des Badebetriebs fristgerecht zum 31.12.2026 zu kündigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellenbesetzung umzusetzen sowie die Kündigung des Dienstleistungsvertrags form- und fristgerecht auszusprechen und den Vertrag bis zu seinem Ablauf ordnungsgemäß abzuwickeln.

 

TOP 11

Genehmigung öffentlicher Protokolle

Die öffentlichen Protokolle vom 24.09.2025 (GR), 01.10.2025 (VA) und 08.10.2025 (GR) werden genehmigt und im Anschluss an die Sitzung von zwei Stadträten unterschrieben. 

  

Verwaltungsausschusssitzung vom 11.02.2026
 

TOP 1

Bikepark Aichtal – hier: Verpachtung einer städtischen Fläche an den Skiclub Aichtal e.V. und Gewährung einer befristeten Zwischenfinanzierung (zinsloses Darlehen) zur Vorfinanzierung von WLSB-Fördermitteln

Die Stadt Aichtal übernimmt die Zwischenfinanzierung der Fördermittel des WLSB in Höhe von 4.000 - 7.000 € für den Zeitraum von maximal 1 bis 1,5 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag über mindestens 10 Jahre für das geplante Grundstück auszuarbeiten.

Die Kosten für Beschilderung und Torbogen verbleiben in der Verantwortung des Skiclub Aichtal e.V.

Die Stadt Aichtal prüft die Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen und informiert den Skiclub Aichtal e.V. über die Ergebnisse.

 

TOP 2

Basisqualifizierung Grundschulbetreuungskräfte vhs Nürtingen

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Teilnahme der zwei Mitarbeitenden aus der Schulkindbetreuung Aichtal am Kurs „Basisschulung für Quereinsteiger(innen) in der Grundschulbetreuung“ im Kalenderjahr 2026 zu.

Zur Minimierung der anfallenden Mehrarbeitsstunden werden die Fortbildungszeiten an Samstagen an die Mitarbeitenden als zusätzliches Entgelt ausgezahlt.

 

TOP 3

Kostenübernahme bei Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  • die vorgeschlagene differenzierte Regelung zur Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Veranstaltungen.
  • die Bereitstellung eines Budgets von 10.000 € bzw. 13.000 € (bei Haushaltsjahren mit einem Fasnetsumzug) im Haushalt zur Finanzierung von Verkehrssicherern für komplexe Veranstaltungen von Vereinen.
  • die Übertragung der Verantwortung für einfache verkehrsrechtliche Maßnahmen an die Veranstalter mit Unterstützung durch die Stadt.
  • die Beauftragung eines Verkehrssicherers und die Kostenübernahme durch die Stadt für die in der Vorlage genannten Veranstaltungen.
 

TOP 4

Änderung der Hauptsatzung

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse:

  1. Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters: 
    Die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters wird auf 30.000 € festgesetzt.
  2. Personalentscheidungen: 
    Beamte/Arbeitnehmer ohne Führungsaufgaben bis einschließlich Entgeltgruppe 9c / Besoldungsgruppe A 10 werden eigenständig vom Bürgermeister entschieden, basierend auf der fachlichen Einschätzung der jeweiligen Fachbereichsleitung.
    Beamte/Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion ab A 11/EG 10 bis A 12/EG 11 müssen sich im Verwaltungsausschuss vorstellen, der über die Einstellung entscheidet. 
    Beamte/Arbeitnehmer in Leitungsfunktionen und deren Stellvertreter müssen sich im Gemeinderat vorstellen, der über die Einstellung entscheidet.
  3. Miet- und Pachtverträge:
    Die Grenze für Miet- und Pachtverträge wird auf 18.000 € / Jahr im Einzelfall erhöht, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu stärken und Verzögerungen zu verhindern.
  4. Freigiebigkeitsleistungen:
    Die Zuständigkeit des Bürgermeisters bei Freigiebigkeitsleistungen wird reduziert: Der bisherige Betrag von 7.000 € pro Einzelfall wird auf 3.000 € abgesenkt.
 

TOP 5

Zustimmung zur Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO

Der Annahme der aufgeführten Spenden des zweiten Halbjahres 2025 wird zugestimmt.