Bekanntgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2026 und Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2026 gefassten öffentlichen Beschlüsse
Bekanntgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2026 und Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2026 gefassten Beschlüsse
Gemeinderatssitzung vom 28.01.1026
TOP 3
Biotopverbundplanung
Der Abschlussbericht zur Biotopverbundplanung der Stadt Aichtal wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die daraus abgeleiteten Maßnahmen umzusetzen.
TOP 4:
Ganztagsschule Grötzingen
Der Gemeinderat beschließt die Rückabwicklung des an der Grundschule Grötzingen vorliegenden Altvertrages zum Betrieb einer Ganztagsschule. Der Vertrag wird bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 aufgehoben. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Grundschule in Grötzingen in Halbtagsschulform weiterbetrieben.
TOP 5
Änderung der Satzung des Betriebs der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung an den Grundschulen der Stadt Aichtal und der Erhebung von Gebühren
Der Gemeinderat stimmt Variante 2 der Änderung der Satzung und Gebührenordnung der Schulkindbetreuung und Schulkindferienbetreuung der Stadt Aichtal zu.
TOP 6
Grundschule Aich: Vorstellung Planungsphase 0 für die Neuausrichtung der Schulkindbetreuung
- Der Gemeinderat beauftragt zur Neuausrichtung der Schulkindbetreuung an der Grundschule Aich die Durchführung einer „Planungsphase 0“ zur Bestands- und Bedarfsermittlung, Zielfindung sowie zur Erarbeitung eines Raum- und Funktionsprogramms inkl. Variantenvergleich und Kostenabschätzung unter Berücksichtigung brandschutzrelevanter Rahmenbedingungen.
- Mit der Leistungserbringung wird KUBUS360 (Vorgang 270218) auf Grundlage des wirtschaftlich günstigsten Angebots beauftragt.
TOP 7
Weiteres Vorgehen Umbau und Sanierung Rathaus Aichtal-Aich
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der energetischen Sanierung des Rathauses Aichtal-Aich gemäß Variante 2. Es sind dies
- Fassadendämmung
- Dachsanierung mit Dämmung und PV Anlage
- Fensteraustausch
- Zimmer des Bürgermeisters und Vorzimmer des Bürgermeisters werden saniert
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend umzusetzen.
TOP 8
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026
Der Haushalt wird abgelehnt.
TOP 9
Interkommunales Energiemanagement – Beschlussaktualisierung
Die Stadt Aichtal beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines interkommunalen Energiemanagements zusammen mit der Stadt Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn.
TOP 10
Hallenbad Aichtal, hier: Nachbesetzung der vakanten Stelle „Fachkraft für Bäderbetriebe“
Der Gemeinderat beschließt, die Stelle „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ im Hallenbad Aichtal mit einem Stellenumfang von 50 %, befristet bis zum 31.12.2026, auszuschreiben (Variante A). Zudem beschließt der Gemeinderat, den bestehenden Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung des Badebetriebs fristgerecht zum 31.12.2026 zu kündigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellenbesetzung umzusetzen sowie die Kündigung des Dienstleistungsvertrags form- und fristgerecht auszusprechen und den Vertrag bis zu seinem Ablauf ordnungsgemäß abzuwickeln.
TOP 11
Genehmigung öffentlicher Protokolle
Die öffentlichen Protokolle vom 24.09.2025 (GR), 01.10.2025 (VA) und 08.10.2025 (GR) werden genehmigt und im Anschluss an die Sitzung von zwei Stadträten unterschrieben.
Verwaltungsausschusssitzung vom 11.02.2026
TOP 1
Bikepark Aichtal – hier: Verpachtung einer städtischen Fläche an den Skiclub Aichtal e.V. und Gewährung einer befristeten Zwischenfinanzierung (zinsloses Darlehen) zur Vorfinanzierung von WLSB-Fördermitteln
Die Stadt Aichtal übernimmt die Zwischenfinanzierung der Fördermittel des WLSB in Höhe von 4.000 - 7.000 € für den Zeitraum von maximal 1 bis 1,5 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag über mindestens 10 Jahre für das geplante Grundstück auszuarbeiten.
Die Kosten für Beschilderung und Torbogen verbleiben in der Verantwortung des Skiclub Aichtal e.V.
Die Stadt Aichtal prüft die Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen und informiert den Skiclub Aichtal e.V. über die Ergebnisse.
TOP 2
Basisqualifizierung Grundschulbetreuungskräfte vhs Nürtingen
Der Verwaltungsausschuss stimmt der Teilnahme der zwei Mitarbeitenden aus der Schulkindbetreuung Aichtal am Kurs „Basisschulung für Quereinsteiger(innen) in der Grundschulbetreuung“ im Kalenderjahr 2026 zu.
Zur Minimierung der anfallenden Mehrarbeitsstunden werden die Fortbildungszeiten an Samstagen an die Mitarbeitenden als zusätzliches Entgelt ausgezahlt.
TOP 3
Kostenübernahme bei Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
- die vorgeschlagene differenzierte Regelung zur Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Veranstaltungen.
- die Bereitstellung eines Budgets von 10.000 € bzw. 13.000 € (bei Haushaltsjahren mit einem Fasnetsumzug) im Haushalt zur Finanzierung von Verkehrssicherern für komplexe Veranstaltungen von Vereinen.
- die Übertragung der Verantwortung für einfache verkehrsrechtliche Maßnahmen an die Veranstalter mit Unterstützung durch die Stadt.
- die Beauftragung eines Verkehrssicherers und die Kostenübernahme durch die Stadt für die in der Vorlage genannten Veranstaltungen.
TOP 4
Änderung der Hauptsatzung
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse:
- Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters:
Die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters wird auf 30.000 € festgesetzt. - Personalentscheidungen:
Beamte/Arbeitnehmer ohne Führungsaufgaben bis einschließlich Entgeltgruppe 9c / Besoldungsgruppe A 10 werden eigenständig vom Bürgermeister entschieden, basierend auf der fachlichen Einschätzung der jeweiligen Fachbereichsleitung.
Beamte/Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion ab A 11/EG 10 bis A 12/EG 11 müssen sich im Verwaltungsausschuss vorstellen, der über die Einstellung entscheidet.
Beamte/Arbeitnehmer in Leitungsfunktionen und deren Stellvertreter müssen sich im Gemeinderat vorstellen, der über die Einstellung entscheidet. - Miet- und Pachtverträge:
Die Grenze für Miet- und Pachtverträge wird auf 18.000 € / Jahr im Einzelfall erhöht, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu stärken und Verzögerungen zu verhindern. - Freigiebigkeitsleistungen:
Die Zuständigkeit des Bürgermeisters bei Freigiebigkeitsleistungen wird reduziert: Der bisherige Betrag von 7.000 € pro Einzelfall wird auf 3.000 € abgesenkt.
TOP 5
Zustimmung zur Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO
Der Annahme der aufgeführten Spenden des zweiten Halbjahres 2025 wird zugestimmt.


