Bekanntgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 21.05.2025 gefassten öffentlichen Beschlüsse
TOP 4
Fortführung Bürgerbus
Der Bürgerbusbetrieb wird vorläufig bis Ende Dezember 2025 in der bisherigen Form weitergeführt.
TOP 5
Häfnerstr. 23, Neuenhaus (Schlecker-Areal) – Ausübung des Wiederkaufsrechts
Die Verwaltung wird beauftragt, das Wiederkaufsrecht der Stadt für das ursprüngliche Flurstück 593 mit einer Größe von 1.401 m² mit Fristablauf auszuüben.
Der Rückkauf des Grundstücks erfolgt zum ursprünglichen Kaufpreis. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe circa 140.000 Euro von wird genehmigt.
TOP 6
Festlegung des Pachtpreises für landwirtschaftliche Grundstücke der Stadt Aichtal
- Die Pachtpreise für kommunale landwirtschaftliche Grundstücke werden gemäß Vorschlag der Verwaltung angepasst, ebenso die Pachtpreise für Stellplätze und andere Nutzungen. Entgegen dem Vorschlag in der Vorlage wird der Pachtpreis für Stellplätze auf 40 Euro festgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Pachtverträge entsprechend zu ändern und die Pächter rechtzeitig zu informieren.
TOP 7
Darlehensaufnahme Eigenbetriebe
Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 500.000 Euro für den Eigenbetrieb Energie- und Wasserversorgung Aichtal und 300.000 Euro für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Aichtal gemäß der genehmigten Kreditermächtigungen in den Wirtschaftsplänen des Jahres 2025.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und das wirtschaftlichste Angebot umzusetzen.
TOP 8
4. Änderung Bebauungsplan „Schaichtal – Brünnlesstraße“ – Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften.
- Der Bebauungsplan „Schaichtal – Brünnlesstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die Bezeichnung der Planänderung lautet „Schaichtal – Brünnlesstraße - 4. Änderung“. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Lageplan vom 25.04.2025.
- Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO geändert.
TOP 9
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schaichtal – Brünnlesstraße 4. Änderung“ Erlass einer Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Schaichtal - Brünnlesstraße 4. Änderung“ wird nach §14 Abs.1 BauGB eine Veränderungssperre angeordnet. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan vom 25.04.2025 maßgebend.
TOP 10
Antrag des Skiclubs Aichtal auf Gewährung eines zinslosen Darlehens für die Neubeschaffung eines Skibusses
Dem Skiclub Aichtal e.V. wird zur Beschaffung eines Skibusses ein zinsloses Darlehen in Höhe von 6.000 Euro gewährt.
Das Darlehen ist in fünf gleichen jährlichen Raten zu tilgen.
TOP 11
Genehmigung öffentlicher Protokolle
Die öffentlichen Protokolle vom 29.01.2025 (GR) und 26.02.205 (GR) werden genehmigt und im Anschluss an die Sitzung von zwei Stadträten unterschrieben.


