Grundschule Grötzingen – Schulkindbetreuung, Lernband, wie, was, wo?
Grundschule Grötzingen - Schulkindbetreuung
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird an der Grundschule Grötzingen der freiwillige Nachmittagsunterricht im Sinne eines Lernbandes angeboten. Es dient dazu den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu bieten ihre Hausaufgaben zu erledigen und beinhaltet weitere Forder- und Fördermaßnahmen. Die Weiherbachschule hat sich das Ziel gesetzt damit die Schülerinnen und Schüler individuell und qualitativ hochwertig in ihrem Lernen zu unterstützten. Das Lernband ist Teil der Ganztagesschule und wird von den Lehrkräften durchgeführt. Es gehört damit zur Schulzeit.
Die Schulkindbetreuung bietet die Möglichkeit Kinder vor und nach dem Unterricht kostenpflichtig zu einer Betreuung anzumelden. Hier werden spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Die Kinder haben so die Möglichkeit, an sportlichen, kreativen oder künstlerischen Angeboten teilzunehmen. Diese findet in den Räumlichkeiten der jeweiligen Grundschule statt, gehört jedoch nicht zum Schulbetrieb und unterliegt daher nicht der Schulpflicht. Im Zuge der Schulkindbetreuung wird auch ein Mittagessen für die Kinder angeboten.
Was ist das Lernband?
Das Lernband ist als freiwilliger Nachmittagsunterricht Teil der Ganztagesschule.
Ist das Lernband kostenpflichtig?
Nein, das Lernband ist kostenlos, es ist Bestandteil der Schulzeit der Ganztagesschule
Ist Ganztagesschule und Schulkindbetreuung dasselbe?
Nein.
Die Ganztagesschule umfasst die Unterrichts-, Lernzeiten und andere schulische Aktivitäten, welche durch die Lehrkräfte, die Schulsozialarbeit bzw. Kooperationspartner in der Schulzeit durchgeführt werden.
Die Schulkindbetreuung ist ein kommunale Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeit. Es ist vom Schulträger (Stadt Aichtal) eingerichtet. Sie bietet die Möglichkeit Ihr Kind vor, zwischen* oder nach dem Schulunterricht kostenpflichtig betreuen zu lassen. Dieses von Betreuungskräften durchgeführte Angebot soll die Familie die notwendige Flexibilität bieten Familie und Beruf zu vereinbaren. Es besteht die Option die Kinder montags bis donnerstags zum Mittagessen anzumelden.
* Im Falle der Mittagspause.
Was ist die Mittagspause?
Gemäß dem Schulgesetz gilt in der Mittagspause keine Schulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler können nach den Vormittagsunterricht nach Hause gehen. Bei Teilnahme an der Ganztageschule müssen die Kinder zum freiwilligen Nachmittagsunterricht/Lernband dann wieder in die Schule kommen.
Sollten die Kinder in der Mittagspause nicht nach Hause gehen, können sie zur Schulkindbetreuung angemeldet werden. Eine Teilnahme am Mittagessen kann bei Bedarf im Zuge der Schulkindbetreuung erfolgen. Die Betreuungs- und Mittagessensleistungen sind kostenpflichtig.
Mein Kind wird am Nachmittagsunterricht/Lernband teilnehmen. Während der Mittagspause soll mein Kind in die Schulkindbetreuung gehen, nach dem Nachmittgasunterricht/Lernband soll es nach Hause gehen. Wie muss ich mein Kind anmelden?
Melden Sie Ihr Kind für „C) Betreuung nach dem Vormittagsunterricht bis 14:00 Uhr“ an.
Nach Ende des Vormittagsunterrichts geht Ihr Kind in die Schulkindbetreuung und kann, falls gebucht, am Mittagessen teilnehmen. Die Betreuungskräfte schicken Ihr Kind zu Beginn des Nachmittagsunterrichts/Lernbandes in den „Unterricht“. Während des Nachmittagsunterrichts/Lernbandes werden die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften beaufsichtigt. Nach Ende der Schulzeit geht Ihr Kind nach Hause bzw. Sie holen Ihr Kind ab.
Mein Kind wird am Nachmittagsunterricht/Lernband teilnehmen. Nach der Nachmittagsschule/Lernband soll es noch in der Schulkindbetreuung bleiben. Wie muss ich mein Kind anmelden?
Melden Sie Ihr Kind für
„D) Betreuung nach dem Vormittagsunterricht mit Nachmittagsunterricht bis 16:00 Uhr“
oder
„F) Betreuung nach dem Vormittagsunterricht mit Nachmittagsunterricht bis 17:00 Uhr“
an.
Nach Ende des Vormittagsunterrichts geht Ihr Kind in die Schulkindbetreuung und kann, falls gebucht, am Mittagessen teilnehmen. Die Betreuungskräfte schicken Ihr Kind zu Beginn des Nachmittagsunterrichts/Lernbandes in den „Unterricht“. Während des Nachmittagsunterrichts/Lernbandes werden die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften beaufsichtigt. Nach Ende der Schulzeit ist ihr Kind wieder in der Schulkindbetreuung, bis diese je nach Option um 16:00 Uhr oder 17:00 Uhr endet. Zu diesem Zeitpunkt geht Ihr Kind nach Hause bzw. Sie holen Ihr Kind ab.
Kinderrechte als Bausteine für Demokratie
Kinderrechte als Bausteine für Demokratie - ein Projekt zum Weltkindertag in den Schulkindbetreuungen der Stadt Aichtal
Am 20. September 2025 war Weltkindertag. Er ist ein weltweit gefeierter Tag, der sich auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern konzentriert. Er soll unter anderem die Freundschaft
zwischen Kindern fördern. Deutschlandweit wurden am Weltkindertag zahlreiche Aktionen durchgeführt, um das Kindsein zu feiern und gleichzeitig auf die Bedeutung der Kinderrechte
aufmerksam zu machen.
In einer Kooperation zwischen der Stadt Aichtal, der Schulkindbetreuung der Aichtaler Grundschulen, dem Kindergarten in der Au und dem Kult 25 wurde vom 22. – 28.09. eine Aktion zu
den Kinderrechten durchgeführt und eine „digitale Kinderrechtewand“ gestaltet. Diese wird in Kürze im Rathaus über die digitalen Monitore ausgestrahlt und bietet die Möglichkeit,
die Kinderrechte aus der Perspektive der Aichtaler Kinder zu sehen.
Alle interessierten Kinder der Schulkindbetreuung, des Kindergartens in der Au und des Kult25, hatten die Möglichkeit, einen Baustein zu gestalten. Dabei konnten sie kreativ ihre Gedanken, etwa zu einem Lieblingskinderrecht oder zu Forderungen an die Erwachsenen, gestalten. Im Vorfeld wurde gemeinsam erarbeitet, was es bedeutet, Rechte zu haben, welche Kinderrechte
es gibt und wie diese umgesetzt werden können.
Die Kinder tauschten sich aus, diskutierten und brachten ihre Wünsche und Vorstellungen zum Ausdruck.
Ein besonders wichtiges Anliegen der Kinder ist es, stärker in Entscheidungen einbezogen zu werden sowie mehr mitgestalten und mitbestimmen zu können. So hat jedes Kind das
Recht auf Information, Meinung und Mitbestimmung.
Die wichtigsten Kinderrechte:
• Recht auf Bildung
• Recht auf Gesundheit und med. Versorgung
• Recht auf Gleichbehandlung
• Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung
• Recht auf gewaltfreie Erziehung
• Recht auf Schutz und Hilfe für Kinder im Krieg und auf der Flucht
• Recht auf Privatsphäre
• Recht auf elterliche Fürsorge
• Recht auf Unterstützung und Hilfe für Kinder mit Behinderung
Wir danken den Aichtaler Grundschulen für die Unterstützung und natürlich ALLEN KINDERN, die sich an der Aktion beteiligt haben!
Plakat zum Aktionstag am Weltkindertag (PDF-Dokument, 293,57 KB)












