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Stadt Aichtal

Informationen

zu den Grabstätten in Aichtal

  • Friedhof Aich (A)
    Grötzinger Straße
    Parkplatz vor dem Friedhof 
  • Friedhof Grötzingen (G)
    Höhenweg
    Parkplatz vor dem Friedhof
  • Friedhof Neuenhaus (N)
    Mühlgässle
    Parkmöglichkeiten an der Schönaicher Straße und oberhalb „Im Grörach“
  • Erdreihengräber (A, G, N) 
    Reihengräber sind Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer von 20 Jahren zugeteilt werden. In dieser Grabstätte kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der einzelnen Gräber ist nicht möglich.
  • Erdwahlgräber (Doppeltiefes Wahlgrab) (A, G, N) 
    sind Grabstätten, die für bis zu zwei Beisetzungen vergeben werden. Wenn Familienangehörige darauf Wert legen, nach dem Tode zusammen zu ruhen, kommt ausschließlich diese Grabform in Frage. Das Nutzungsrecht beträgt bei Erstbelegung 30 Jahre, bei  der Zweitbelegung 20 Jahre. 
  • Grünes Grab (A) 
    sind Einzelgräber für Erdbestattungen, auch die Bestattung in der Urne ist möglich. Das Nutzungsrecht ist 20 Jahre. Eine Bepflanzung der Grabstätte, sowie das Anbringen und Pflegen von Blumenschmuck ist nicht gestattet.
  • Kindergräber (A, G, N) 
    Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Eine weitere Bestattung in diesen Gräbern ist nicht möglich.
  • Urnenreihengräber (A, G, N) 
    Hier kann jeweils eine Urnenbestattung auf den dafür vorgesehenen Flächen, der Reihe nach vergeben werden. Das Grab wird für den Zeitraum von 20 Jahren vergeben.
  • Urnenwahlgräber (A, G, N) 
    Die Gräber bieten die Möglichkeit der Beisetzung von max. zwei Urnen. Das Nutzungsrecht ist bei Erstbelegung 30 Jahre, bei  der Zweitbelegung 20 Jahre.
  • Urnenstelen (G, N, A)
    Nach der Beisetzung wird die Nische mit einer Abdeckplatte verschlossen. Der Namenszug kann an der Außenseite angebracht werden. Bitte beachten Sie die besonderen Gestaltungsvorschriften für die Abdeckplatten. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Diese kann nicht verlängert werden.
  • Urnengemeinschaftsgrabfelder (G, N, A)
    Dort ist die Bestattung mit Urne vor einem schwarzen Stein möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Diese Felder werden von der Stadt Aichtal bepflanzt.

Bitte beachten Sie, dass für die Verlängerung der Wahlgräber eine entsprechende Verlängerungsgebühr anfällt.

http://www.aichtal.de//leben-wohnen/kirchen-friedhoefe/friedhoefe