Wenn ein Flüchtling in Deutschland ankommt, wird er nach einem bestimmten Schlüssel auf eines der Bundesländer verteilt und kommt in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA). Von dort aus wird er weiterverteilt auf einen Landkreis. Er kommt in eine Gemeinschaftsunterkunft, für die der Landkreis zuständig ist. Im Oktober 2015 wurde die Gemeinschaftsunterkunft in Aich in Betrieb genommen. Zunächst waren bis zu 300 Flüchtlinge in der ehemaligen Fabrikhalle untergebracht. Inzwischen wurde diese Gemeinschaftsunterkunft geschlossen.
Ein Flüchtling darf maximal 2 Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Danach oder wenn er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat, darf er sich eine eigene Wohnung suchen. Gelingt ihm das nicht kommt er in die Anschlussunterbringung der Stadt. Hierfür werden die städtischen Wohnungen und Unterkünfte genutzt, aber auch Wohnungen angemietet.