Seite drucken
Stadt Aichtal

Wichtige Mitteilung: Fälligkeit 1. Abschlagszahlung Wasserzins- und Abwassergebühren

Artikel vom 25.03.2024

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

bitte beachten Sie, dass am 31. März 2024 die erste Abschlagszahlung der Wasserzins- und Abwassergebühren 2024 zur Zahlung fällig wird. 

Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.

Für Nicht-Abbucher zu beachten: Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung. Bitte überweisen Sie die Vorauszahlung unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten:

Bankkonten der Stadtkasse Aichtal

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN: DE11 6115 0020 0048 2008 86

Volksbank Kirchheim-Nürtingen       IBAN: DE69 6129 0120 0130 4500 06

Ihre Stadtverwaltung Aichtal 

http://www.aichtal.de//unsere-stadt/aktuelles/aktuelles