Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind frei.
Schüler, Auszubildende, Studenten, sowie junge Menschen welche ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr absolvieren und Schwerbehinderte ab 50% bezahlen nach Vorlage eines gültigen Ausweises die ermäßigte Gebühr, wie sie für Jugendliche festgesetzt ist.
* Beim Besuch des Hallenbades mit einer Mehrfachpunktekarte werden bei Jugendlichen und beim ermäßigten Personenkreis ein Punkt entwertet; bei Erwachsenen 2 Punkte.